35 — dieſen Steuern und rechnet davon die Rückzahlungen, welche in Folge von Recla⸗ mationen geleiſtet ſind, ab, ſo erhält man für die Zunahme der ſtädtiſchen Steuer⸗ kraft folgendes Ergebniß: Iſt⸗Einnahme der Zuſchläge zur Staats⸗ davon im Laufe bleibt mithin gegen einkommenſteuer und des Jahres wirkliche das Vorjahr Klaſſenſteuer. zurückgczahlt. Einnahme. mehr. 1877/78 294 600 ℳ. 11 400 283 200 . 1878/79 298 800 12 300 286 500 3 300 1879/80 310 900 8 500 U 302 400 .( 15 900 1880/81 317 700 U. 3 000 . 314 700 . 12 300 ꝗ. 1881/82 350 800 . 6 100 Y 344 700 30 000 i. 1882/83 371 300 ℳ. 13 300 . 358 000 . 13 300 . 1883/84 393 500 4 200 389 300 ℳ. 31 300 ℳ In dieſer Ueberſicht ſind die Zuſchläge zur Grund⸗ und Gebäudeſteuer und zur Gewerbeſteuer außer Anſatz geblieben, weil ihre Erhebung im Laufe der Zeit nach wechſelnden Procentſätzen erfolgt iſt und die Iſtzahlen deshalb nicht hierher paſſen. Nur die Zuſchläge zur Staatseinkommen⸗ und Klaſſenſteuer ſind im angegebenen Zeit⸗ raume auf gleicher Grundlage erhoben und ergeben deshalb ein zutreffendes Bild von der Zunahme der Steuerkraft. Beſonders erheblich iſt die Zunahme im Jahre 1881/82 geweſen, weil damals die bedeutenden Zugänge an Beamten und ſonſtigen Perſonen, welche zum Betrieb der neu eröffneten Stadtbahn gehörten, in Rechnung traten, und ganz dieſelbe Erſcheinung mit faſt dem gleichen Steuerüberſchuß tritt im Jahre 1883/84 auf, als die Bauthätigkeit ſich lebhaft zu entwickeln begann, was namentlich von dem ſüdöſtlichen Stadtgebiet gilt. Der Ertrag der Hundeſteuer belief ſich im Lerichtiabre auf 7250 ℳ. Die Steuer für einen ſogenannten Luxushund beträgt 9 ℳ, jährlich, während für die Kontrole der ſteuerfreien Nutzhunde durch beſondere Marken eine Jahresgebühr von 30 ¾ pro Hund zu entrichten iſt. Sonſtige Steuern in irgend einer Geſtalt werden in Charlottenburg nicht erhoben. Charlottenburg, im Juni 1885. Der Magiſtrat. Fritſche.