— 7% — Das Innungsweſen bietet im Berichtsjahr, nachdem 7 alte und 4 neue Innungen auf Grund der neuen geſetzlichen Beſtimmungen (Reichsgeſetz vom 18. Juli 1881 be⸗ treffend die Abänderung der Gewerbe-Ordnung) bereits früher umgeformt bezw. neu errichtet waren, zu Bemerkungen keine Veranlaſſung. Hinſichtlich der hier auf Grund des Krankenverſicherungs-Geſetzes neu errichteten bezw. umgeformten Krankenkaſſen iſt ebenfalls im vorigen Berichtsjahre eingehend be⸗ richtet. Es beſtehen hier außer der Gemeindekrankenverſicherung 4 Betriebs⸗ und Fabrik⸗ krankenkaſſen, 1 Ortskrankenkaſſe, welche der Aufſicht des Magiſtrats unterſtellt ſind. Ueber die Mitgliederzahl, Erkrankungsfälle und Krankheitstage, ſowie über die finanziellen Ergebniſſe des Betriebes dieſer Kaſſen ſind für das Kalenderjahr 1886 zwei Nach⸗ Anlagen weiſungen aufgeſtellt und dieſem Berichte beigefügt, welche Aufſchluß über die Thätigkeit I u. II. und Wirkſamkeit, ſowie günſtige Finanzlage dieſer Kaſſen geben. Es kann daher des Näheren auf dieſe Nachweiſungen verwieſen und Bezug genommen werden. Die hier noch beſtehenden freien Hilfskaſſen ſind der Aufſicht der Königlichen Polizei⸗Direktion hier⸗ ſelbſt unterſtellt. Von den bei der Gemeindebehörde hierſelbſt im Berichtsjahre anhängig geweſenen 148 Gewerbeſtreitſachen ſind erledigt durch Deetefleich 2 30 Verzicht bezw. Rücknahme der Klage . 29 Anerkenntniß e Verſäumnißurtheil. 13 Streit Urtheil. 61 zuſammen 148 3. Schulverwaltung. An Stelle des aus der Schuldeputation am 30. März ausgeſchiedenen bisherigen Stadtverordneten Profeſſor Dr. Boeckh trat der Stadtverordnete Maentell. Die Lokal⸗Schul⸗ inſpektion wurde durch Verfügung der Königlichen Regierung zu Potsdam vom 10. März 1887 dem hier neu angeſtellten dritten Prediger Thaer übertragen, während der Ober⸗ Prediger Müller, bisher auch Lokalſchul⸗Inſpektor, die Kreis⸗Schulinſpektion behielt. Für die katholiſche Schule fungirt als Lokal⸗Schulinſpektor der geiſtliche Rath Pfarrer Neu⸗ mann, während die Kreis⸗Schulinſpektion der Fürſtbiſchöfliche Delegat Propſt Aßmann zu Berlin verſieht. Für die frühere Bezeichnung der Volksknaben⸗, Volksmädchenſchule A B ꝛc. wurde die beſſere Bezeichnung Gemeindeſchule 1 II 2c. gewählt. Den örtlichen Verhältniſſen und dem vielfach aus dem Kreiſe der ſtädtiſchen Lehrer ausgeſprochenen Wunſche entſprechend, wurde von den Gemeindebehörden gelegentlich der Etatsberathung pro 1886/87 der bisherige Normal⸗Etat der Lehrer an den ſtädtiſchen Schulen einer nicht unweſentlichen Aufbeſſerung der Gehälter unterzogen und der bei⸗ Anl. III. gefügte Normal⸗Etat feſtgeſtellt. Unter Bezugnahme auf dieſen Normal⸗Etat iſt als Verbeſſerung der Gehälter hervorzuheben, daß die Mittelſchullehrer bisher nur 5 mal von 3 zu 3 Jahren bis zum Höchſtgehalte von 2700 Mark; der Rektor der höheren Mädchenſchule nur 4 mal von 3 zu 3 Jahren bis zum Höchſtgehalte von 3600 Mark; und der Elementarlehrer und Elementarlehrerin nur 8 mal bezw. 5 mal von 3 zu 3 Jahren bis