— 8. — zum Höchſtgehalte oon 2400 bezw. 1800 Mark ſtiegen. Neu wurde ferner eine Gehalts⸗ ſtala für die an der höheren Mädchen⸗ und Bürger⸗Knabenſchule anzuſtellenden wiſſenſchaft⸗ lichen Lehrer feſtgeſtellt, welche von einem Anfangsgehalt von 2250 Mark in 24 Dienſt⸗ jahren von 3 zu 3 Jahren um 150 Mark auf 3450 Mark ſteigt. Im Einzelnen iſt zu bemerken: Realprogymnaſium. Das neu gewählte Lehrer⸗Collegium des zu Oſtern 1886 errichteten ſtädtiſchen Realprogymnaſiums bildeten der Rektor Dr. Haag, die ordentlichen Lehrer Dr. Buka, Flindt, Dr. Henniger ſowie die Vorſchullehrer Wilberg, Krüſecke und Benicke. An der Anſtalt unterrichteten ferner die Hilfslehrer Dr. Sachſe, Dr. Warnkroß, Bebernitz und Dr. Krüger, erſtere beide zugleich als Ordinarien. Den Zeichenunterricht ertheilte der Zeichenlehrer Schwarzloſe, den Turnunterricht der wiſſenſchaftliche Lehrer Hupe, beide ordentliche Lehrer an der Bürger⸗Knabenſchule, und den Geſangunterricht der Organiſt Wangemann. In Folge der nothwendigen Errichtung der Unter⸗Sekunda zu Oſtern 1887 wurde der ordentliche Lehrer Dr. Buka durch Miniſterial⸗Reſkript vom 7. Februar 1887 zum Oberlehrer ernannt und mit Genehmigung des Provinzial⸗Schul⸗Kollegiums zu Berlin der Hilfslehrer Dr. Sachſe und Dr. Warnkroß als 3. und 5. und der wiſſen⸗ ſchaftliche Lehrer Kuhlo aus Perleberg als 4. ordentlicher Lehrer angeſtellt, während die Lehrer Flindt und Dr. Henniger in die 1. bezw. 2. ordentliche Lehrerſtelle aufrückten. Die wiſſenſchaftlichen Lehrer der Anſtalt ſind nach Vorſchrift des Ortsſtatuts vom 11. Februar 1884 Mitglieder der Brandenburgiſchen Wittwen⸗ und Waiſen⸗Verſorgungs⸗ anſtalt, die Vorſchullehrer gehören der Bezirks⸗Elementarlehrer⸗Wittwen⸗ und Waiſen⸗ kaſſe an. Die Gehalte ſind die nach dem ſtaatlichen Normal⸗Etat, wie folgt, vorgeſchriebenen: Rektorſtelle 4500 Mk. Gehalt und 660 Mk. Wohnungsgeldzuſchuß. Oberlehrerſtelle 3600 „ „ „ 360 „, 1. ordentliche Lehrerſtelle 3300 „ , „ 432 „ % 11. 7 2 3000 4 1 77 432 7 1 III. 7 7 2700 7 7 7 432 124 7 IV. 7 124 2400 7 7 22 432 7 77 V. , 2100 17 „ 482 „ , Die Vorſchullehrer werden nach dem früheren Normal⸗Etat der hieſigen Volks⸗ ſchullehrer beſoldet; nach demſelben beläuft ſich das Anfangsgehalt auf 1200 Mark und ſteigt von 3 zu 3 Jahren um 150 Mark bis zum Marimalſatz von 2400 Mark. Außerdem erhalten dieſelben einen jährlichen Wohnungsgeldzuſchuß von 432 Mark. Für die Ertheilung des Zeichen⸗, Turn⸗ und Geſangunterrichts werden beſondere Remunerationen gezahlt. Das Schulgeld beträgt für die Vorſchulklaſſen 72 Mark, für die Realklaſſen 96 Mark pro Kopf und Jahr. Zehn Schülern wurde Schulgeldfreiheit gewährt. Gemäß der Anordnung der Aufſichtsbehörden wird zur Beſtreitung der ſpäteren Penſionen ein Penſionsfonds gebildet, zu welchem die Stadtgemeinde einen jährlichen Beitrag von 1430 Mark zu leiſten hat; dieſe Beiträge werden zinsbar angelegt. Für das Berichtsjahr mögen noch hervorgehoben werden der Gemeindebeſchluß vom 17. März 1886, mit welchem zur Beſchaffung der Inventar⸗ und Lehrgegenſtände 15000 Mark bewilligt