— 40 — noch nicht beſtimmt angeben, jedoch iſt ſchon jetzt die ſchließliche Umwandlung derſelben in eine höhere Bürgerſchule als erſtrebenswerthes Ziel zu bezeichnen. Mit Rückſicht auf die noch durchzuführende mit Schwierigkeiten verbundene Organiſation der Schule haben die ſtädtiſchen Körperſchaften beſchloſſen, als zukünftigen Leiter der Anſtalt unter Gewährung eines Gehaltes von 4800 Mark einen qualifizirten wiſſenſchaftlichen Lehrer zu berufen. In Folge deſſen wurde der ordentliche Lehrer Dr. Gropp aus Berlin zum Rektor der Bürger⸗Knabenſchule gewählt; derſelbe trat am 1. April 1887 hier ſein Amt an. Das Schulgeld betrug auch im Berichtsjahr pro Schüler und Jahr 36 Mark, 24 Schülern wurde Freiſchule gewährt. Die Bürger⸗Mädchenſchule und Gemeindeſchulen 1—. 70 Lehrer und Lehrerinnen, 4 Handarbeitslehrerinnen, 70 Klaſſen. Bürger⸗Mädchenſchule zwiſchen Kirchhof⸗ und Roſinen⸗Straße, Gemeindeſchule Kirchhof⸗Straße Nr. 2, 11 Peſtalozzi⸗Straße Nr. 12/14, 111 Schloß⸗Straße Nr. 2, Iy Schloß⸗Straße Nr. 2a, „ V Schloß⸗Straße Nr. 2. Neu angeſtellt wurden der pro rectoratu geprüfte Präparandenlehrer Radike aus Berlin als Hauptlehrer der Gemeindeſchule l1, ferner die Volksſchullehrer Lutz, Bormann, Lenz, Kränzke, ſowie die Lehrerinnen Deutſch und Martha Schmidt. Des ebenfalls neu berufenen Lehrers Ulbrecht iſt bereits bei der Bürger⸗Knabenſchule Erwähnung gethan. Aus dem ſtädtiſchen Schuldienſt ſchieden in Folge Penſionirung der Hauptlehrer Daebel und Lehrer Langbein mit 700 Mark bezw. 1004 Mark jährlicher Penſion, wovon je 600 Mark aus der Staatskaſſe gezahlt werden. Der Lehrer Preißer trat in den Ber⸗ liner Kommunalſchuldienſt über und die Lehrerin Hermine Gildemeiſter gab ihr Amt in Folge Verheirathung freiwillig auf. Zu Michaelis 1886 wurden bei den Gemeindeſchulen 1 und II je eine neue Klaſſe errichtet und dieſelben für den Reſt des Schuljahres durch Hilfslehrkräfte verwaltet. 7 7 17 Katholiſche (Privat)⸗Schule. 6 Lehrer und Lehrerinnen, 6 Klaſſen, Schulhaus Lützow⸗Straße Nr. 1/2. Im Auftrage des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten hat die Königliche Regierung zu Potsdam im Laufe des Jahres 1885 mit der ſtädtiſchen Schul⸗Deputation und dem Magiſtrat dahingehende Verhandlungen geführt, daß entweder unter Aufhebung der katholiſchen Pfarrſchule für das Schulbedürfniß der hieſigen Katholiken durch Errichtung einer beſonderen katholiſchen Gemeindeſchule geſorgt werde, oder daß die Stadtgemeinde den zur Unterhaltung dieſer Schule bisher gewährten Zuſchuß von 20 Mark pro Kind und Jahr angemeſſen erhöhe. Das Reſultat der Verhandlungen war der nachſtehende auf Antrag des Magiſtrats gefaßte und von der Aufſichtsbehörde genehmigte Gemeindebeſchluß vom 25. November 1885: „Unter Aufrechterhaltung des wiederholt hervorgehobenen grundſätzlichen Stand⸗ punktes der Nichtverpflichtung, Zuſchüſſe zur Unterhaltung der Katholiſchen Privat⸗Schule