Anlage VI. Die Berliner Feuerwehr iſt am 25. Oktober und 9. Dezember 1886 durch die Eigenthümer herbeigerufen und in Thätigkeit getreten. Ohne Zuziehung der hieſigen oder Berliner Feuerwehr gelöſcht und lediglich bei der Polizei gemeldet ſind 65 kleine Brände. Nachdem unter Abſtandnahme von der Verſicherung der Mitglieder der hieſigen ſtädtiſchen Berufs⸗ und freiwilligen Feuerwehr gegen Unfall, vorübergehende Erwerbsunfähigkeit, Tod und Invalidität durch Gemeindebeſchluß vom 6. Juni 1883 beſchloſſen war, in Zukunft jährlich 500 Mark in den Etat einzuſetzen und hieraus die Mitglieder der hieſigen beiden Feuerwehren für die bei einem Brandunglück erlittene Beſchädigung zu entſchädigen, wurde bei der Berathung des Etats pro 1887/88 vom 1. April 1887 ab dieſer Zuſchuß jährlich um 1000 Mark unter Kapitaliſirung der nicht verbrauchten Zinſen erhöht. Es ſoll hierdurch durch allmähliche Bildung eines Unterſtützungsfonds für die Feuerwehren nach Möglichkeit für die bei Ausführung ihres Berufs verunglückten Mannſchaften und Befehlshaber der Feuerwehren bezw. deren Hinterbliebenen geſorgt werden. Dieſer Fonds iſt bisher, abgeſehen von ganz geringen aus den Zinſen derſelben bewirkten Zahlungen, bisher durch nennenswerthen Unfall nicht angegriffen worden und beträgt zur Zeit bereits 3000 Mark. 6. Verwaltung des Standesamtes. Nach der uns alljährlich zugehenden vom Königlichen preußiſchen ſtatiſtiſchen Büreau zu Berlin aufgeſtellten Ueberſicht über die während des Kalenderjahres 1886 im Stadt⸗ kreiſe Charlottenburg vorgekommenen Geburten, Eheſchließungen und Sterbefälle war es möglich, auszugsweiſe eine für unſere ſtädtiſchen Zwecke intereſſirende Zuſammenſtellung beizufügen, welche in 3 Tabellen 4. B. und C. die Geburten, Eheſchließungen und Sterbefälle des Stadtkreiſes unter Berückſichtigung der Geſchlechter, des Familienſtandes, des Alters und des Religionsbekenntniſſes das Nähere enthält. 7. Armenpflege und Krankenhaus-Verwaltung. Im diesſeitigen Orts⸗Armenverbande wurden in öffentlicher Armenpflege für 1190 Perſonen bezw. Familien⸗Vorſtände Fürſorge getroffen. Von denſelben waren 837 hier ortsangehörig, 186 gehörten anderen Orts⸗Armenverbänden an, 149 waren landarm. Bei 18 Perſonen konnte die Ortsangehörigkeit bis zum Schluß des Berichtsjahres nicht feſtgeſtellt werden. A. Offene Armenpflege. Im Wege der offenen Armenpflege wurden 818 Perſonen unterſtützt. Die Unter⸗ ſtützungen wurden gewährt in regelmäßigen baaren Almoſen, laufenden Pflegegeldern für Kinder unter 14 Jahren, einmaligen Unterſtützungen. Mit regelmäßigen baaren Almoſen wurden unterſtützt 562, von denen 511 hier ortsangehörig, und zwar 35 alleinſtehende Männer, 273 alleinſtehende Frauen, (36 un⸗ verheirathet, 225 verwittwet, 12 eheverlaſſene);