— 26. — a) der aus dem Rechnungsjahre 1885/86 über⸗ nommene Baarbeſtand des Kapitalfonds mit 6684 Mk. 39 Pf. b) Abfindungsſumme der Königlichen Regierung 40 Unterhaltung des Bohlwerkese. 1500 „ — „ c) Grunderwerbskoſten von Arnold & Weac 2 . 1415 „ — „ d) von der Berliner Pferde⸗ Eiſenbahn⸗ Geſellſchaft Antheil an den Koſten für Grunderwerb am Kur⸗ fürſtenDamm 12454 „ 63. „ e) Coursgewinn von 1145700 Mt. 2 4 54 2Ct. an die Seehandlung verkaufter 1885er Anleiheſcheine 17643 „ 78 „ 1) der Werth von nicht ausgegebenen, aber ausge⸗ looſten Charlottenburger Anleiheſcheinen. 44800 „ — „ g) von Hausbeſitzern eingezogene Entwäſſerungskoſten. 5575 „ 94. „ h) von Hausbeſitzern eingezogene Kanaliſationsbeiträge 156109 „ 49 „ in Sa. Einnahme 246183 Mk. 25 Pf. Dieſe Summe iſt, wie folgt, verwendet: a) für von der 1874er Anleihe angekaufte Poſenſche Rentenbriefe nom. 12300 Mk. 12730 Mk. 50 Pſ b) zum Ankauf von Oſt⸗ und Weſtpreußiſchen Pfand⸗ briefen nom. 8000 Mkk. 7 „ „ c) dem Badeanſtaltsbeſitzer Görgs gecchere Kgpocher Darlehn? 15000 „ — „ d) zur Deckung der ve Kee Schlaß. Straßee 47731. „ 37 „ e) für von der 1874er Anleihe angerſte Poſenſche Rentenbriefe nom. 6900 Me. 6288 „ — „ f) Einzahlungen auf ein Sparkaſſenbuch 32 „ — g) zum Ankauf von Hypotheken aus der 1885er An⸗ lege .155000 „ — „ h) Rückzahlungen af Kanatiſatoncabgaben „,, 326 60 Sa. der Ausgaben wie oben 246183 Mk. 25 Pf. Werden von den vorſtehenden Summen die etatiſirten . 17900 Mk. — Pf. in Abzug gebracht, ſo verbleiben. .228283 Mk. 25 Pf., welche die Grundlage des Eingangs Kuchen Mehr⸗ und Minderaufwands bilden. Der Einnahme würden ca. 217 Mk. Mehreinnahmen an Zinſen hinzutreten, ſo daß ſich die Mehreinnahme überhaupt auf — wie oben — rund 228500 Mk. ſtellen. Bei der Ausgabe treten der vorſtehenden Summe von 228283 Mk. 25 Pf. noch ca. 61 Mk. Mehrausgaben an Unkoſten beim Ankauf von Werthpapieren hinzu, wodurch der im Eingange bezeichnete Mehraufwand von 228334 Mk. nachgewieſen iſt. Anlage Ueber die beim Kapitalfonds vorhandenen Werthpapiere und 14 ſiehe die VIII. anliegende Vermögens⸗Nachweiſung.