3 lottenburg, die liebliche Blume als herzinnigſten Willkommensgruß allerunterthänigſt zu Fußen zu legen. Rauh und kalt war der nordiſche Winter, ſein letzter eiſiger Hauch hat die edelſte Blume der Welt geknickt; aber ſowie er den Frühling nimmer zurück⸗ halten kann, ſo möge auch der Glaube an eine freundlichere Zukunft Euer Majeſtät bekümmertes Herz erheben. Gott ſegne Euer Kaiſerlichen und Königlichen Majeſtät Einzug in die treue Hohenzollern⸗Stadt Charlottenburg. In tiefſter Ehrfurcht verharret treu gehorſamſt Der Magiſtrat. Fritſche. Sie haben Mir bei Meiner unter tief ſchmerzlichen Empfindungen erfolgten Rückkehr in die Heimath nicht nur Ihre warme Theilnahme an dem ſchweren Verluſt, welcher Mich durch das Hinſcheiden Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs, Meines theuren Herrn Vaters, betroffen hat, zu erkennen gegeben, ſondern Mir auch bei Meiner Ankunft in Charlottenburg einen ſo freundlichen Empfang bereitet und zugleich in Ihrer Zuſchrift einen ſo herzlichen Willkommensgruß, in ſinniger Weiſe begleitet von einem Veilchenkorb, entgegengebracht, daß Ich Mich gedrungen fühle, der Bürgerſchaft für dieſe Zeichen treuer Geſinnung Meinen aufrichtigen Dank auszuſprechen. Der Stadt, welche als theuerſtes Vermächtniß die Grabſtätten Meiner Großeltern und fortan auch die Meines Herrn Vaters bewahren wird, werde Ich allezeit Mein landes⸗ väterliches Wohlwollen erhalten. Charlottenburg, den 17. März 1888. Friedrich. An den Magiſtrat und die Stadtverordneten zu Charlottenburg. Der Geburtstag weiland Seiner Majeſtät des Kaiſers Wilhelm wurde am 22. März durch Trauer⸗Gottesdienſt in der hieſigen Louiſenkirche feierlich begangen. Die ſtädtiſchen Körperſchaften verſammelten ſich im Rathhausſaale und begaben ſich im geordneten Feſtzuge nach der Kirche. Von größeren Ereigniſſen allgemeiner Bedeutung für die ſtädtiſche Verwaltung mögen hier an erſter Stelle noch folgende ſummariſche Erwähnung finden. Die durch Gemeindebeſchluß vom 20. April 1887 beſchloſſene Errichtung einer ſtädtiſchen Sparkaſſe ermöglichte die Eröffnung der Sparkaſſe am 2. Dezember 1887. Das Statut der Sparkaſſe lehnt ſich an das Sparkaſſennormal⸗ ſtatut an, welches dem zweiten Brandenburgiſchen Sparkaſſentag im Januar 1886 zur Berathung vorgelegen hat, und iſt nur in einzelnen Punkten aus Zweckmäßigkeitsgründen lokaler Natur ab⸗ geändert. Die Beſtimmungen betreffs der Pfennigſparkaſſe und die Errichtung von Nebenſtellen der Sparkaſſe ſind vorgeſehen, ſo daß dieſe Einrichtung bei entſtehendem Bedürfniß ohne Ergänzung des Statuts durch Gemeindebeſchluß eingeführt werden kann. 1“