22 VII. Feuerverſicherungs, Feuerlöſch⸗ und Straßen⸗ Reinigungsweſen. a. Feuerverſicherung. Die Betheiligung mit (qebäude-Verſicherungen bei der Städte⸗Feuer⸗Sozietät aus dem hieſigen Stadttreiſe hat mit der Vergrößerung der Stadt nicht gleichen Schritt gehalten. Bereits im Jahre 1876 war faſt dieſelbe Verſicherungsſumme vorhanden, als 11 Jahre ſpäter, am Schluſſe des Jahres 1887, obgleich die Einwohnerzahl von ca. 26,000 auf ca. 56,000 Seelen geſtiegen war und demgemäß auch die bebauten Grundſtücke ſich erheblich vermehrt hatten. Dieſer auffallende Rückgang der Verſicherungen iſt vermuthlich darauf zurückzuführen, daß die Privat⸗ geſellſchaften die Gebäude mit höheren Summen verſichern, als dies reglementsmäßig bei der Städte⸗Feuer⸗Sozietät zuläſſig iſt. Dieſer Umſtand iſt für die Gebäudebeſitzer anſcheinend inſofern vortheilhaft, als auf Grund der höheren Verſicherungsſummen bei den Banken und Privaten auch höhere Beleihungen erzielt werden können. Zu den Koſten des Feuerlöſchweſens gewährt die Städte⸗Feuer⸗Sozietät auf Grund des § 115 des Reglements von 1885 ſeit dem 1. Juli 1885 einen Zuſchuß von 2 pCt. der aufkommenden Sozietätsbeiträge. Am Schluſſe des Jahres 1887 ſind 270 Grundſtücke bei der Städte⸗Feuer⸗Sozietät verſichert geweſen. Das Nähere erhellet aus umſtehender Ueberſicht: