——— 50 ——— III. Hospitanten und Perſonen, welche auf Grund der §§ 35 und 36 des Verfaſſungs⸗Statuts zur Annahme von Unterricht berechtigt bezw. zugelaſſen ſind: a) Hospitanten, zugelaſſen nach § 34 des Verfaſſungs⸗Statuts. . . 213 Von dieſen hospitiren im Fachgebiet der Abtheilung 1. — 42. 15 . incl. 4 2. — 9 (.) Ausländer befinden ſich unter denſelben 2 (1 aus Rußland, 1 aus e ) Perſonen, berechtigt nach § 35 des Verfaſſungs⸗Statuts zur Annahme von Unterricht. . 2 4. 1327 und zwar: Königliche Kacruus⸗ Laufuhrer 1 2 13 Studirende der Königlichen Friedrich Wilhelme untverſität 1 Berlin . 4.— 80 „, „, % Bergakademie zu Berlmn 9 „ „ „ Landwirthſchaftlichen Se zu Berlin 2 „ „ „, akademiſchen Hochſchtle für gie bildenden Künſte zu Berlin 1 () Perſonen, denen nach § 36 des Verfaſſungs⸗Statuts geſtattet iſt, dem Unterricht t. . (darunter 6 kommandirte Offiziere, 1 Maſchinen⸗ Ingenieur und 2 Maſchinen⸗Unter⸗Ingenieure der Kaiſerlichen Marine). 30 Summa 348 Hierzu Studirende 750 Geſammtſumme 1098 Im Winter⸗Semeſter 1887/88 betrug die Zahl der Studirenden 741 und der Hoſpi⸗ tanten 406, mithin zuſammen 1147. b) Königliches Kaiſerin Auguſta-Gymnaſtum. Das Lehrer⸗Kolleginm beſtand aus dem Director, 4 Ober, 5 ordentlichen, 5 wiſſenſchaft⸗ lichen Hilfe⸗, 3 Vorſchullehrern ſowie 3 techniſchen Lehrern (für Geſang, Zeichnen und Turnen). Am 17., 18. und 21. Juni 1887 fand die erſte außerordentliche Reviſion der Anſtalt ſeit ihrem faſt 19jährigen Beſtehen durch den Königlichen Provinzial⸗Schulrath Dr. Pilger ſtatt. Ihre Majeſtät die Kaiſerin Auguſta geruhte der Anſtalt, wie alljährlich, am 22. Februar 1888 ihren Beſuch abzuſtatten. Die Abiturienten Prüfung fand zu Michaelis am 1. September 1887, zu Oſtern am 20½. März 1888 unter Vorſitz des Königlichen Regierungs⸗Commiſſars Dr. Pilger ſtatt; es be⸗ ſtanden dieſelbe zu Michaelis 5, dabei 4 unter Erlaß der mündlichen Prüfung, und zu Oſtern 4 Schüler. Das Zeugniß für den einjährigen Militairdienſt wurde Oſtern 1887 an 23, Michaelis 1887 an 5 Schüler ertheilt.