52 Militairvorbeitungs⸗Anſtalten. Die zwei vorhandenen Anſtalten von Kemper und von Ulich haben zum Zweck die Vor⸗ bereitung für das einjährig⸗freiwilligen, Seekadetten⸗, Fähnrichs⸗ und Primaner⸗Eramen. Dieſelben ſind Internate und Erternate und waren zuſammen von 42 Zöglingen im Alter von 16 bis 22 Jahren beſucht, gegen 39 des Vorjahres. Die Anſtalten werden alljährlich durch den König⸗ lichen Lokalſchulinſpektor revidirt. d) Städtiſche Schulen. Realprogymnaſium. Im Laufe des Berichtsjahres wurde der Neubau des Realgymnaſiums fertig geſtellt und ſiedelte die Anſtalt mit Beginn des Schuljahres 1888 in das neue Gebäude Schiller⸗Straße 29/32 über, nachdem letzteres am 12. April 1888 unter Betheiligung des Provinzial⸗Schulraths Dr. Pilger, der ſtädtiſchen Körperſchaften und einer größeren Anzahl von Gäſten feierlich ein⸗ geweiht worden war. Betreffs der Aufführung und inneren Einrichtung des Gebäudes ꝛc. wird auf die Beſchreibung in Abſchnitt XIV a dieſes Berichts verwieſen. In der Zuſammenſetzung des Lehrer⸗Collegiums iſt eine Veränderung nicht eingetreten; daſſelbe beſtand aus dem Rektor, einem Oberlehrer, 5 ordentlichen Lehrern, 3 wiſſenſchaftlichen Hilfs⸗ lehrern, 3 Vorſchullehrern und 2 techniſchen Lehrern (für Zeichnen und Geſang). Am 20. September 1887 beſuchte der Herr Vice⸗ Präſident des Königlichen Provinzial⸗ Schul⸗Collegiums Herwig die Anſtalt, beſichtigte eingehend die Sammlungen ꝛc. und wohnte dem Unterricht in den Realklaſſen bei, während der Provinzial⸗Schulrath Dr. Pilger am 10. und 11. November deſſelben Jahres alle Klaſſen einer eingehenden Reviſion unterzog. Unter dem Vorſitz deſſelben Regierungs⸗Commiſſars fand am 24. März 1888 die Prüfung der Unter⸗Sekunda ſtatt; die Prüfung beſtanden 4 Schüler. Durch Gemeindebeſchluß vom 16. November 1887 wurde die Errichtung der Ober⸗Sekunda ſowie die Anlage eines chemiſchen Laboratoriums mit einem Aufwand von 4000 Mark zu Oſtern 1888 beſchloſſen und demnächſt der bisherige Hilfslehrer Bebernitz als ordentlicher Lehrer mit dem Gehalt von 1800 Mark und 432 Mark Wohnungsgeldzuſchuß angeſtellt. Derſelbe ertheilt auch den Turnunterricht. Gelegentlich der Etatberathungen für das Jahr 1888/89 wurde den Vorſchullehrern, deren (Gehälter bisher nach dem älteren geringeren Normal⸗Etat der hieſigen Gemeindeſchullehrer bemeſſen waren, neben dem ſtaatlichen Wohnungsgeldzuſchuß der im Jahre 1886 erhöhte Normal⸗Etat der Gemeindeſchullehrer zugebilligt. Neu angeſtellt wurde als Schuldiener bezw. Heizer der bisherige Heizer und Monteur Strache. Nachdem bereits im November 1886 die Herren Stadtverordneten Toebelmann, Hadra und Kienaſt 300 Mark zur Bildung eines Prämienfonds für ſtrebſame und bedürftige Schüler des Realprogymnaſiums überwieſen hatten, wurden dem Fonds noch weiter zugeführt im Juni 1887 durch Herrn Stadtrath Dr. Edel und Ungenannt 150 Mark und im Februar 1888 vom Herrn Stadtrath Paetſch geſammelte und ſelbſt geleiſtete Beiträge in Höhe von 656 Mark. Die Zinſen des Fonds werden der Beſtimmung gemäß verwendet, die Stadtgemeinde leiſtet dazu einen jähr⸗ lichen Zuſchuß von 100 Mark.