62 Von den genehmigten Bauten 1—5 ſind ausgeführt.. 188 begonnen , 82 noch nicht begonnen 2 Verjährt ſind die Conſenſe für folgende garſtcheu nicht aufgeführte Bauten: 2 Wohnhäuſer ohne Seitenflügel, 6 „ mit je 1 Seitenflügel, 2 mit je 1 Quergebäude, 2 „ mit je 1 Quergebäude und 1 Seitenflügel, 1 Wohnhaus mit 1 Quergebäude und 2 Seitenflügeln. Aeparaturen und Beränderungen ſind genehmigt: an Wohngebäuden. 70 „ Fabrikgebäuden 2 „ Stall⸗ und ſonſtigen Wirthſchaftegebänden 10 5) Tiefbau. Naturgemäß mußte mit der großen Bauthätigkeit in der Stadt auch der Tiefbau, insbeſondere die Pflaſterung neuer Straßen gleichen Schritt halten. In welcher Weiſe gleichzeitig die Ausgaben für die Pflaſterung und Unterhaltung der Straßen Charlottenburgs gewachſen ſind, darüber giebt die folgende auf 5 Jahre ausgedehnte Tabelle ſprechendes Zeugniß. Es ſind in den Etat eingeſtellt: 7 Im Jahre: Für Neupflaſterung: Insgeſammt für Straßenbau: 1883/84 43 750 49 695 . 1884/85 90 750 „ 101 975 „ 1885/86 93 350 „ 107 617 „ 1886/87 160 350 „ 178 342 „ 1887/88 310 350 „ 359 520 „ In dem Etatjahre ſind für die genannte letzte Summe neu gepflaſtert worden: die Potsdamer Straße zwiſchen Schloß⸗Straße und Straße 30 v, die Bismarck⸗Straße zwiſchen Leibniz⸗ und Hardenberg⸗Straße, die Wilmersdorfer Straße zwiſchen Bismarck⸗ und Berliner Straße, die Scharren⸗Straße zwiſchen Kirch⸗Platz und Wilhelms-Platz, die Cauer⸗Straße zwiſchen Straße 4 und Straße 5 v, die Straße 30 V zwiſchen Potsdamer Straße und Magazin⸗Straße. Genauere Erwähnung verdienen ferner noch zwei größere Regulirungen, welche 1887/88 theils vollendet, theils der Vollendung nahe gebracht worden ſind. Zu letzteren gehört die im Frühjahr 1886 begonnene und im Oktober 1887 beendete Regulirung der Schloß⸗Straße und die Bohlwerks⸗Anlage hinter der Flora an der Spree. Die ca. 73 m breite, ſchon durch dieſe Breite und durch die Bepflanzung mit alten Bäumen vornehme Schloß⸗Straße war bis dahin deshalb arg vernachläſſigt, weil die Straße in ihrer Unterhaltung verſchiedenen Behörden unterſtand und verſchieden berechtigte Eigenthümer hatte. Während die in der Mitte liegende Chauſſee als Promenade der Provinzial⸗Verwaltung in ihrer Unter⸗ haltung unterlag, reſſortirten die an die Chauſſee anſchließenden Rabatten von der Schloßgarten⸗ Verwaltung. Außerdem ſtand der Garniſon⸗Verwaltung die Grasnutzung an den Raſenflächen zu. Nur die Bürgerſteige befanden ſich im eigentlichen Beſitze der Stadt. Nachdem die hiernach dringend gebotene Uebernahme des geſammten Straßenterrains durch die Stadtgemeinde erfolgt