63 war, wurde die Regulirung nach einheitlichem Plane begonnen. In der Mitte wurde eine 16 m breite Raſenrabatte angelegt, welche mit Zierſträuchern beſetzt und an den Kanten mit je einer Reihe beſter Allee⸗Linden (Tilia europaen) beflanzt wurde. Zu beiden Seiten ſchließt ſich je ein 4 m breiter Promenadenweg und je ein § m breiter Fahrdamm an. Dieſe Fahrdämme ſind bei allen Straßenkreuzungen durch die Raſenrabatten durchgeführt, ſo daß eine genügend häufige Ver⸗ bindung zwiſchen den beiden Fahrdämmen hergeſtellt iſt. Die Ausführung dieſer ausgedehnten Regulirungsarbeiten wurde auf 2 Jahre vertheilt; dieſelben ſind im Oktober 1887 beendet worden. Es wurden hierfür verausgabt an eigentlichen Pflaſterungs⸗ ꝛc. Koſten . . 91009,54 Mark für die gärtneriſchen Arbeiten 8812,06 „ in Summa 99821,60 Mark. Als zweite größere Bauausführung im Gebiete des Tiefbaues, welche im Etatjahre 1887/88 vollendet wurde, iſt das bereits Abſchnitt VIII c gedachte Bohlwerk an der Spree zwiſchen Schloß⸗Brücke und Spree⸗Straße hier zu erwähnen. Die geſteigerte Bauthätigkeit hatte auch einen größeren Bedarf an Baumaterialien, welche, wenn irgend möglich, der billigen Frachten wegen zu Waſſer herangeſchafft werden, ſowie an Brennholz und Heizkohlen hervorgerufen und da, abgeſehen von den wenigen im Privatbeſitz befindlichen Ausladeſtellen, am Schifffahrts⸗Kanale genügende Ausladeſtellen, zumal an der Spree ſelbſt nicht vorhanden waren, ſo half die Herſtellung dieſes Bohlwerks einem allgemein gefühlten öffentlichen Bedürfniß ab. Das Bohlwerk, deſſen Ausführung am 17. Oktober 1885 begonnen wurde und deſſen Vollendung und Inbetriebnahme am 6. Juli 1887 erfolgte, beginnt an der Schloß⸗Brücke und läuft von dort ſtets der neu projektirten Spree⸗llfer⸗ linie folgend, öſtlich bis an die Stelle, an welcher die letztgenannte Linie die ſchon vorhanden geweſene maſſive Kaimauer trifft. Für diejenige Strecke, an welcher die vorhandene Kaimauer die Ufer⸗ linie bezeichnet, war eine Aenderung nicht erforderlich, dagegen beginnt das neue Bohlwerk wiederum da, wo am öſtlichen Ende der maſſiven Kaimauer die neue Uferlinie das alte Ufer wieder verließ. Das neue Bohlwerk läuft dann noch 91 m öſtlich bis zum Neumann'ſchen Grundſtücke, alſo bis zur Mündung der Spree⸗Straße an der Spree. Die erſte dieſer Strecken hat eine Länge von 282 m, ſo daß im Ganzen 292 4 91 — 383 lfd. m neues hölzernes Bohlwerk hergeſtellt iſt. Rechnet man hierzu das vorhanden geweſene maſſive Bohlwerk von 68 m Länge, ſo ſind nunmehr 451 lfd. m Uferſtrecke zum Löſchen und Laden von Schiffsgefäßen bereit geſtellt. Die auf der Spree kurſirenden Oderkähne haben in max. 41,20 m Länge, ſo daß 10 dergleichen Schiffe hinter einander am Bohlwerk lagern reſp. gleichzeitig löſchen und laden können. Die Schiffe haben einen Tiefgang meiſt von 1,25 m. Die Flußſohle iſt, zum Theil durch Baggerung, auf 27,71 m über Normal Null hergeſtellt. Das Normal⸗Waſſer der Spree iſt zu 30,40 über N. N. ar genommen, ſo daß noch ca. 1 m Spielraum für größeren Tiefgang der Schiffe vorhanden iſt. Das Bohlwerk ſelbſt beſteht aus Pfählen, welche in 1,„„ m Entfernung in der Uferlinie eingerammt ſind. Hinter dieſe Pfähle ſind bis etwas unter die Flußſohle Holztafeln geſchoben, welche dem Erdreich das Nachrutſchen unmöglich machen Die Pfähle, von denen immer der zweite kräftig nach dem Lande zu verankert iſt, ſind ſodann in Terrainhöhe, welche im Allgemeinen auf 33,308 über N. N. liegt, überholmt. Zur Bequemlichkeit der Schiffe bei ge ingeren Waſſer⸗ ſtänden ſind jedoch durch 2,75 m breite und 0,7) m tiefe Ausſchnitte 19 Stück bequemere Aus⸗ ladeſtellen eingerichtet, welche zur Zeit faſt ausſchlietßlich in Benutzu n] ſind. Durch die neue Uferlinie der Spree ſind erhebliche Theile des Vorlandes reſp. des früheren Flußbettes gewonnen