84 Zugang Abgang Cenſiten Mk. Cenſiten Mk. Cenſiten Mk. Uebertrag 1396 42697 633 8179,01 417 4403,33 Dazu Nachſteuer aus dem Strafverfahren K 519,75 E Als Abgang unbeitreiblich 4. weſene Gewerbeſteuer K K — K K 92,00 Summa 1396 42697 633 8698,76 417 4495,33 Zugang. .. 433 8698,76 10 2029 51395,76 Abgang 417 4495,33 bleibt Gewerbeſteuer 1887 „88 1612 46900,43 Gewerbeſteuerprozeſſe waren 8 anhängig gemacht. den weiteren 4 Fällen an Strafen 23 Mk. Beträge in der obigen Berechnung mit enthalten ſind. ) Hundeſteuer. An Hundeſteuer werden pro Jahr für jeden Luxushund 9 Mk. hund 0,30 Mk. in halbjährlichen Raten erhoben. Das Veranlagungs⸗Soll betrug im 1. Halbjahr 1887/88. im II. Dazu tritt Zugang im 1. Halbjahr im II. 22 und geht ab als Abgang und Ausfall im I. Halbjahr im II. ſo daß ein Soll verbleibt von zuſammen Es wurde 1 Fall niedergeſchlagen, 3 Fällen iſt von einer Beſtrafung Abſtand genommen und nur als Nachſteuer 24 Mk., und als Nachſteuer 209,50 Mk. 4733,65 Mk. 5071,60 27 in und in feſtgeſetzt, welche und für jeden Geſchäfts⸗ Hofhunde an der Kette ſind ſteuerfrei. 584,15 Mk. 674,95 42 9805,25 Mt. giebt zuſammen 11064,35 Mk. 183,75 Mk. 279,15 27 ſind 8) Gemeinde-Einkommenſteuer. Auf Grund des Gemeinde⸗Einkommenſteuer⸗Regulativs vom 19. April 1886 iſt pro 1887/88 ein Zuſchlag von 150 pCt. 462,90 Mk. 10601,45 Mt. zur Staats⸗, Klaſſen⸗ und klaſſifizirten Einkommenſteuer, und von 60 pCt. zur Grund⸗ und Gebäudeſteuer erhoben worden, alſo gegen die letzten Jahre eine Ver⸗ änderung nicht vorgekommen. Das Veranlagungs⸗Soll betrug von der Staats⸗Einkommenſteuer „ Klaſſenſteuer. 1 333995,78 Mk. 168043,50 „ den Forenſen und juriſtiſchen Perſonen, Aktiengeſellſchaften ꝛc. von der Grundſteuer „ „ Gebäudeſteuer von den Offizieren zuſammen 59697,00 1881,89 88375,02 5562,00 „ 657555,19 Mt.