85 Uebertrag 657555,19 Mk. dazu Zugang nach der Liſte für das I. Halbjahr 188788.. . 194857,93 Mk. und nach der Liſte pro II. Halbjahr 1887/88 49778,32 % giebt 902191,44 Mk. davon ab nach den Abgangsliſten pro I. Halbjahr 188788. 89569,16 Mk. pro II. Halbjahr 1887/ 88. 31549,38 „ nach der Ausfallliſte pro 1. Halbjahr 1887/88 1073,„59 „ pro II. Halbjahr 188788. 2438,52 „ ſind 124630,65 Mk. giebt Erhebungs⸗Soll. .. 777560,79 „ dazu die oben berechnete Hundeſteuer 1 J.. 110601,45 „ giebt überhaupt 788162,24 Mk. als Gemeinde⸗Einkommenſteuer pro 1887/88. Von den juriſtiſchen Perſonen, Aktiengeſellſchaften ꝛc. ſind pro 1887/88 veranlagt worden: 52 Cenſiten mit 44905,50 Mk. und Forenſen 171 „ „„ 14791,50 „ zuſammen 223 Cenſiten mit 59697,00 Mk., wie oben aufgeführt. h) Aequiſttionen ausmärtiger Behörden um Einziehung von Steuerreſten und Volizei⸗ ſtrafen etc. Es gingen 819 derartige Requiſitionen ein und wurden dieſelben ſämmtlich erledigt. i) Beitreibung der von der Königlichen Bolizei-Direſttion hier feſtgeſetzten Bolizeiſtrafen hatte in 3379 Fällen zu geſchehen und zwar in 2033 Fällen in hieſiger Stadt und in 1346 Fällen durch Requiſition auswärtiger Behörden. Sämmliche Fälle wurden zur Erledigung gebracht. Am Schluſſe des Berichtsjahres 1887/88 betrugen die Reſte von allen Staatsſteuern .. 2155,45 Mk. von allen Gemeinde⸗ Sugccauſtecn .. 4869,58 „ mithin zuſammen 7025,03 Mk. XVIII. Geld⸗Wirthſchaft. der Jahresrechnung der Kämmerei⸗Kaſſe für das Etatjahr 1887/88 nähere Auskunft. Die Ein⸗ nahmen und Ausgaben dieſes Jahres ſind dort in überſichtlicher Weiſe, nach den einzelnen Titeln und Kapiteln des ſtädtiſchen Haushaltsetats geordnet, zuſammengeſtellt. Aus den entſprechenden Spalten iſt zu erſehen, wie die wirklichen Einnahmen und Ausgaben ſich zu den etatmäßigen Voranſchlägen verhalten haben, bezw. in we weit die veranſchlagten Einnahmen eingegangen oder überſtiegen und bei welchen Ausgaben gegen den Etat Erſparniſſe erzielt oder Mehraufwendungen nöthig geweſen ſind. I Ueber die geldwirthſchaftlichen Ergebniſſe der Verwaltung giebt der beiliegende Auszug aus