92 Titel VIII. Anterßaltung der Wege, Bromenaden ete. Wie bereits oben erwähnt, hat der Wegebautitel pro 1887/88 gegen den Etat einen Mehr⸗ zuſchuß von 22473,23 Mk. erfordert. Für die Unterhaltung der kunſtgerecht befeſtigten Straßen ſind allein ca. 25300 Mk. Mehrausgaben erforderlich geweſen, welche durch Minderausgaben bei den übertragbaren Poſitionen für Beſchaffung des Steinmaterials und für Neupflaſterungen zum Theil ausgeglichen werden. Jedoch ſind die hier gemachten Erſparniſſe nicht ausreichend geweſen, um für den nördlichen Theil der Cauer⸗Straße, welcher im Jahre 1887/88 — entgegen der An⸗ nahme des Etats — nicht mehr gepflaſtert werden konnte, den entſprechenden Betrag pro 1888/89 zu reſerviren. Die fehlende Summe iſt, beiläufig bemerkt, auf ca. 10000 Mk. anzunehmen. Im Uebrigen weiſen die Poſitionen für Unterhaltung der unterirdiſchen Entwäſſerungsanlagen und Unterhaltung der Straßenkanäle innerhalb des Berliner Anſchlußgebiets gegen den Etat rund 1000 Mt. bezw. 3300 Mk. Mehrkoſten auf. Der im Etat vorgeſehene Beitrag der Berliner Pferde⸗Eiſenbahn⸗ Geſellſchaft zu den Regulirungskoſten der verlängerten March⸗Straße von 20000 Mk. konnte vro 1887/88 nicht mehr vereinnahmt werden. Für Regulirung der Schloß⸗Straße ſind zwar nur 10028,36 Mk., alſo 9971,64 Mk. weniger ausgegeben, als die im Etat eingeſtellte dritte Rate von 20000 Mk. beträgt, jedoch müſſen die obigen 9971,64 Mk. dem Capitalfonds erſtattet werden. Anlangend nun die hier in Betracht kommenden weſentlicheren Ausgaben und deren Geſtaltung gegen das Vorjahr, ſo erſcheint Folgendes erwähnenswerth. Aufgewendet ſind: 1886/87 1887/88 1887/88 für Steinmaterial zu den Neu⸗ und Umpflaſterungen . . . . 78193,66 Mk. 104827,88 Mk. für Arbeitslohn und Nebenkoſten zu den Neupflaſterungen . . . . 53118,11 „, 41285,97 „ Unterhaltung der kunſtgerecht be⸗ feſtigten Straßen exel. Steinmaterial 24065,34 „ 37290,45 „ Unterhaltung der nicht kunſtgerecht be⸗ feſtigten Straßen excl. Steinmaterial 2158,95 „ 572,66 „ für Straßenbauten in Summa 157536,06 Me. 183976,96 Mk. mehr 26440,90 Mk. ferner für Unterhaltung der Bürger⸗ ſteige „„ „„ 3728,76 „ 3297,79 ,„ weniger 430,97 für Unterhaltung der Promenaden 3000,00 „ 3372,74 „ mehr 372,74 für Unterhaltung der Brücken und Kanäle. 113,33 , 59,21 „ weniger 54,18 „ für Unterhaltung der unterirdiſchen Entwäſſerungsanlagen einſchließl. Waſſerverbrauch zur Spülung 835,53 „ 4093,06 „ mehr 3257,53 „ für Unterhaltung der Alleen und zu Neupflanzungen. 1508,73 „ 2011,96 „ mehr 503,23 „ Lohn für die Gärtner 1900,00 „ 2014,66 „ mehr 114,66 für Straßenbeſprengung 8937,76 „ 10420,48 „ mehr 1482,72 Titel IX. Staatliche und Brovinzial-Angelegenheiten. Der an ſich geringe Mehrzuſchuß gegen den Etat im Betrage von 1371,92 Mk. hat ſeinen Grund hauptſächlich in den Mehraufwendungen an Provinzialabgaben und in den Mindereinnahmen aus dem Ueberweiſungsgeſetz. Von intereſſirenden Einzelheiten ſind zu erwähnen die Einnahmen: