welches durch den Bezirksausſchuß in Potsdam am 4. Mai 1888 genehmigt wurde, iſt die Zahl der Mitglieder des Kollegiums um einen beſoldeten Stadtbaurath und einen unbeſoldeten Stadt⸗ rath nermehrt worden. In der Sitzung der Stadtverordneten⸗Verſammlung vom 18. April 1888 ſind gewählt der Königliche Regierungs⸗Baumeiſter Köhn zum beſoldeten Stadtbaurath und der Direktor der Berliner Pferde⸗Eiſenbahn⸗Geſellſchaft, Stadtverordneten⸗Vorſteher⸗Stellvertreter Drewke zum unbeſoldeten Stadtrath. Die Wahlen ſind mittelſt Verfügung des Königlichen Regierungs⸗ Präſidenten Herrn von Neefe in Potsdam vom §. Mai 1888 beſtätigt; die Einführung der Ge⸗ wählten erfolgte in der Sitzung der Stadtverordneten am 16. Mai 1888. Dem Stadtrath Dr. Cohn, welcher am Schluß des Jahres 1888 in hieſiger Stadt⸗ verwaltung fünf und zwanzig Jahre ehrenamtlich thätig war, wurde in Anerkennung ſeiner be⸗ ſonderen Verdienſte um das Gemeindeweſen von den ſtädtiſchen Behörden die Ehrenbezeichnung „Stadtälteſter“ verliehen. Die Beglückwünſchung des Jubilars, ſowie die Ueberreichung der künſtleriſch ausgeführten Verleihungsurkunde ſeitens der aus den Vorſitzenden beider ſtädtiſcher Körperſchaften und deren Stellvertretern, den Stadträthen Jacob, Pätſch und Witt und den Stadtverordneten Streichan, Stendel, Voigt und Oppermann II beſtehenden Deputation fand am Sonntag, den 6. Jannar 1889 ſtatt Zu Ehren des Jubilars wurde ferner am Mittwoch, den 9. Jannar 1889 ein Feſtmahl veranſtaltet, zu welchem außer den Mitgliedern der beiden ſtädtiſchen Körperſchaften die Spitzen der hieſigen Behörden, die Mitglieder der Schuldeputation und der Erleuchtungsdeputation, ſowie die Leiter der ſtädtiſchen Schulen und einige obere Gemeinde⸗ beamte eingeladen waren. Das Feſt iſt in glänzender Weiſe verlaufen. Die Verleihungsurkunde hat folgenden Wortlaut: „Wir Magiſtrat und Stadtverordnete der Königlichen Reſidenzſtadt Charlottenburg in Erwägung, daß der Fabrikbeſitzer Herr Dr. phil. Wilhelm Cohn vom (. Januar 1864 bis zum 12. Jannar 1876 Mitglied der hieſigen Stadtverordneten⸗Verſammlung geweſen iſt und, am 12. Januar 1876 als unbeſoldeter Stadtrath vereidigt, dem Magiſtrat nach zweimaliger Wiederwahl noch heute angehört. daß ſomit Herr Dr. Wilhelm Cohn für das Wohl der Stadt Charlottenburg als Stadtverordneter und Stadtrath während eines Zeitraumes von fünfundzwanzig Jahren ununterbrochen thätig geweſen iſt; in Erwägung, daß Herr Dr. Cohn in Erfüllung Seiner ehrenamtlichen Pflichten alle⸗ zeit und überall einen unermüdlichen Eifer bethätigt und Sich als eine feſte Stütze der Gemeinde⸗Verwaltung bewährt hat, daß insbeſondere Herr Dr. Cohn ſeit 22 Jahren als Mitglied der De⸗ putation für das Erleuchtungsweſen einen hervorragenden Antheil an dem blühenden Zuſtande dieſes Geſchäftszweiges ſowohl auf techniſchem wie auf dem Gebiete der Verwaltung hat, daß aber Herr Kollege Dr. Cohn vor Allem für das ſtädtiſche Schulweſen mit hingebender vorbildlicher Treue und ſegensreichem Erfolge gearb eitet hat und ein um dasſelbe hochverdienter Mann genannt werden muß, 2