, 14732 26. Februar 1889. Die Erſatzwahlen wurden erſt gelegentlich der regelmäßigen Ergänzungs⸗ wahlen im Jahre 1889 vollzogen. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung hat 26 öffentliche und im Anſchluß an dieſe 20 nicht öffentliche Sitzungen abgehalten. An die Verſammlung ſind 327 Vorlagen und Mittheilungen gegen 228 im Vorjahre gelangt. Hiervon wurden berathen: in öffentlicher Sitzung 241, in nicht öffentlicher Sitzung 86. d) Organiſationen in der Berwaltung. Durch die andauernde Vermehrung der Einwohner ſind auch die der ſtädtiſchen Verwaltung obliegenden Geſchäfte in ganz beſonderem Maaße gewachſen, ſo daß faſt auf allen Gebieten die vorhandenen Beamtenkräfte zur Bewältigung der Arbeiten nicht mehr ausreichten. In Folge deſſen ſind vom 1. April 1888 ab folgende Beamtenſtellen neu geſchaffen: 1 Sekretair Executionsinſpector) in Gehalts⸗Klaſſe V, 1 Calkulator in Gehalts⸗Klaſſe v, je ein Kaſſen⸗ und Büreau⸗Aſſiſtent in Gehalts⸗Klaſſe I, zwei Steuererheber und Vollziehungsbeamte in Gehalts⸗Klaſſe VII. Am Schluſſe des Berichtsjahres war folgendes Beamtenperſonal angeſtellt: Stadthauptkaſſen⸗ rendant, Kanzleidirektor, Steuerkaſſenrendant, Stadtſekretair, Calculaturvorſteher, drei Büreauvor⸗ ſteher, Sparkaſſenrendant, drei Controleure, zwei Buchhalter. Einnehmer der Gemeindekranken⸗ verſicherung, Straßeninſpektor, zwei Bauaſſiſtenten, 12 Sekretaire und Calculatoren, 13 Büreau⸗ und Kaſſenaſſiſtenten, 10 Steuererheber, 7 Boten. Außerdem wurden abgeſehen von den für außerordentliche Arbeiten vorübergehend angenommenen Hülfsarbeitern 13 Hülfsarbeiter mit mechaniſchen Dienſtleiſtungen dauernd beſchäftigt. Es beſteht jedoch die Abſicht, an Stelle der Hülfsarbeiter nach und nach Beamte anzuſtellen. Die Gemeindebeamten waren bereits zum Beginn des Rechnungsjahres 1887/588 um Auf⸗ beſſerung ihrer Gehälter vorſtellig geworden, jedoch wurden damals die Geſuche abgelehnt und erſt im Laufe des Jahres 1888 wieder von den Gemeindebehörden aufgenommen. Es wurde eine gemiſchte Deputation eingeſetzt, deren Berathungen ſchließlich zur Annahme des nachſtehend abgedruckten, am 1. April 1889 in Kraft getretenen Reglements geführt haben: Reglement betreffend die Anſtellungs-, Gehalt⸗- und Benſion⸗verhältniſſe der Gemeindebeamten in Charlottenburg und die Berſorgung ihrer Hinterbliebenen. § 1. Die bei dem Magiſtrat in Charlottenburg angeſtellten etatmäßigen Gemeindebeamten (§ 56 Nr. 6 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853) — ausſchließlich der techniſchen Beamten (Gasanſtalt, Bauverwaltung, Krankenhaus u. ſ. w.) — ſind in 7 Gehaltsklaſſen eingereiht, innerhalb deren das Aufrücken von dem Mindeſtgehalt bis zum Höchſtgehalt während eines Geſammtzeitraumes von 24 Dienſt⸗ jahren, ohne Anrechnung auswärtiger Dienſtzeit, in Abſtufungen von 3 zu 3 Jahren ſtattfindet (§ 7). § 2. Die Gehaltsklaſſen mit den Mindeſt⸗ und Hochſtgehalten ſowie die Alterszulage ſind in dem Normal⸗Etat 2