— 172 — Reglement betreffend die anderweitige Organiſation der Bauverwaltung, einſchließlich der Kanaliſation, ſowie der Berwaltung der ſtädtiſchen Grundſtücke. ——— Unter Abänderung des Gemeindebeſchluſſes vom 15. September 1886, die Organiſation der Ver⸗ waltungs Deputationen betreffend, werden nachſtehende Beſtimmungen getroffen. 4. Renbildung und Geſchäftskreis. § 41. Aufgelöſt werden die Bau⸗Deputation, die Kanaliſations⸗Deputation, die Deputation für Straßenbahnen. Neu gebildet als gemiſchte ſtändige Verwaltungs⸗Deputationen werden eine Hochbau⸗Deputation, eine Tiefbau⸗Deputation, eine Kanaliſations Deputation, eine Grundeigenthums⸗Deputation. § 2. Es beſtehen fortan 1. die Hochbau⸗Deputation aus 9 Mitgliedern — 3 Mitgliedern des Magiſtrates und 6 von der Stadtverordneten Verſammlung zu wählenden Mitgliedern, darunter mindeſtens 4 Stadt⸗ verordneten — II. die Tiefbau⸗Deputation aus 12 Mitgliedern — 4 Mitgliedern des Magiſtrates und 8 von der Stadtv rordneten Verſammlung zu wählenden Mitgliedern, darunter mindeſtens 5 Stadt⸗ verordneten — III. die Kanaliſations⸗Deputation aus 15 Mitgliedern — 5 Mitgliedern des Magiſtrates un d 10 von der Stadtverordneten Verſammlung zu wählenden Mitgliedern, darunter mindeſtens 7 Stadtverordneten — IV. die Grundeigenthums Deputation aus 9 Mitgliederrn — 3 Mitgliedern des Magiſtrates und 6 von der Stadtverordneten Verſammlung zu wählenden Mitgliedern, darunter mindeſtens 4 Stadtverordneten. Der Hochbau⸗Deputation werden mit den aus dieſem Reglement erſichtlichen Maßgaben und Einſchränkungen (et. namentlich §§ 11, 18 bis 23 und Abſchnitt C) überwieſen a) die Errichtung und Unterhaltung der ſtädtiſchen Gebäude einſchließlich der Miethsräume mit Zubehör, b) die Beſchaffung und Unterhaltung der Inventarien zu a, c) die Beſchaffung und Kontrole der Brennmaterialien zu a, zu a bis « einſchließlich der Verſicherung gegen Feuersgefahr, d) die öffentliche Geſundheitspflege außerhalb der Armenpflege und der Verwaltung des Krankenhauſes, () die Bearbeitung der Requiſitions⸗ und Auftragsſachen in Angelegenheiten des Hochbaues, z B. Gutachten über den Werth eines Gebäudes, Patronatsangelegenheiten pp. § 4. Der Tiefbau⸗Deputation werden mit der aus Abſchnitt O dieſes Reglements erſichtlichen Aus⸗ dehnung überwieſen 4) die Angelegenheiten der öffentlichen Straßen und Plätze nebſt Zubehör im weiteſten Um⸗ fange einſchließlich des Terrainerwerbes, jedoch ausſchließlich der Reinigung, Beſprengung, Beleuchtung, Bepflanzung und der gärtneriſchen Anlagen; b) die Ausführung des Projekts der Schwemmkanaliſation in ſeinem ganzen Umfange, ein⸗ ſchließlich der Verlegung des Druckrohres und der Aptirung der Rieſelfelder; ferner die An⸗ 3