— 57 — 70 Armenpfleger den durch die Ausübung der öffentlichen Armenpflege bedingten Ge⸗ ſchäften, beſtehend in der Ermittelung der Hülfsbedürftigkeit, in den Vorſchlägen über die zu gewährende Hülfe, und in der Auszahlung der monatlichen Almoſen, während früher nur 24 Armenvorſteher dieſe Geſchäfte zu erledigen und außerdem die Waiſen⸗ pffege innerhalb ihres Bezirks auszuüben hatten. Der Geſchäftsgang der Armen⸗ Kommiſſionen, welche die in ihren Bezirken vorkommenden Angelegenheiten regelmäßig kollegialiſch zu berathen haben, iſt durch eine beſondere Anweiſung näher beſtimmt worden, wobei die in anderen Städten gemachten Erfahrungen und zugleich die be⸗ ſonderen Verhältniſſe Charlottenburgs berückſichtigt worden ſind. Die Beſchlüſſe der Armen⸗Kommiſſionen werden durch den Vorſitzenden der Armen⸗Direktion zur Aus⸗ führung gebracht; glaubt derſelbe einen Beſchluß der Armen⸗Kommiſſion beanſtanden zu müſſen, ſo hat er die Sache entweder der Armen⸗Kommiſſion behufs Faſſung eines anderweitigen Beſchluſſes zurückzugeben oder einen Beſchluß der Armen⸗Direktion her⸗ beizuführen. Da die ſämmtlichen Armen⸗Kommiſſions⸗Vorſteher Mitglieder der Armen⸗ Direktion ſind, ſo iſt für eine möglichſt gleichmäßige Behandlung der Armenſachen in den einzelnen Kommiſſionen geſorgt 4. Für die Verwaltung des ſtädtiſchen Familienhauſes und des Bürgerhospitals und der etwa noch zu begründenden ähnlichen Anſtalten iſt ein beſonderes Hospital⸗Kuratorium, beſtehend aus zwei Magiſtratsmitgliedern und fünf von der Stadtverordneten⸗Ver⸗ ſammlung gewählten Perſonen, gebildet worden. Dieſes Kuratorium übt bezüglich der mit Unterſtützungen verſehenen Inſaſſen der genannten Anſtalten die öffentliche Armen⸗ pflege an Stelle einer Armen⸗Kommiſſion aus, verwaltet die Anſtalten und trifft die bezüglich der aufgenommenen Perſonen erforderlichen Anordnungen. Die für das ſtädtiſche Krankenhaus bereits beſtehende beſondere Deputation iſt hierdurch nicht berührt worden. Da die Wahl der für dieſe Neueinrichtung erforder⸗ lichen Ehrenbeamten eine geraume Zeit in Anſpruch nahm, iſt letztere erſt mit dem 1. Jannar 1889 ins Leben getreten und funktionirt ſeitdem zur Zufriedenheit. Im Laufe des Etatsjahres iſt der Stadtgemeinde ein Vermächtniß Sr. Majeſtät des Hoch⸗ ſeligen Kaiſers Wilhelm I. in Höhe von 25000 ℳ zugefallen. Die Zinſen desſelben werden all⸗ jährlich an hülfsbedürftige Perſonen weiblichen Geſchlechts, welche ſich eines intakten polizeilichen Leumunds erfreuen und nicht der öffentlichen Armenpflege anheimgefallen ſind, auf Beſchluß der Armen⸗Direktion, und zwar in Beträgen von 150 bis 200 . vertheilt. Seit einer Reihe von Jahren werden bezüglich ſämmtlicher Unterſtützungsfälle des diesſeitigen Ortsarmenverbandes ſtatiſtiſche Zählkarten ausgefüllt; von den Ergebniſſen der Armenſtatiſtik aus dem Jahre 1888/89 ſei hier Folgendes angeführt: Im Ganzen wurde für 1189 Perſonen (gegen 1171 des Vorjahres) Fürſorge getroffen. Von denſelben waren 928 hier ortsangehörig, 157 gehörten anderen Ortsarmenverbänden an, 99 waren landarm, bei 5 Perſonen konnte bis zum Schluß des Berichtsjahres über ihre Orts⸗ angehörigkeit nichts Sicheres feſtgeſtellt werden. b) Offene Armenpflege. Mit regelmäßigen baaren Almoſen wurden 588 Perſonen (gegen 568 des Vorjahres) unter⸗ ſtützt, von denen 515 hier ortsangehörig, und zwar 41 alleinſtehende Männer, 273 alleinſtehende Frauen, 37 aus Mann und Frau beſtehende Familien ohne Kinder, 44 aus Mann und Frau beſtehende Familien mit Kindern, 193 Frauensperſonen mit Kindern. Die monatlichen Almoſen 8