Nach der zu Oſtern 1888 abgehaltenen Verſetzungs⸗Prüfung nach Ober⸗Secunda ſowie den Ergebniſſen der ſeitens der Aufſichtsbehörde vorgenommenen Reviſion wurde das in der Entwickelung begriffene Realprogymnaſium nicht nur vom Herrn Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten als Realprogymnaſium anerkannt, ſondern auch der Anſtalt von dem Herrn Reichskanzler die Berechtigung der Ertheilung des Zeugniſſes zum einjährigen Militairdienſt zugeſtanden. In Folge dieſer erfreulichen Thatſache wurde bei dem Königlichen Provinzial⸗Schul⸗ Kollegium der Antrag geſtellt, die miniſterielle Anerkennung der Schule als ein in der Entwickelung begriffenes Realgymnaſium zu erwirken, um Oſtern 1889 die Prima der Anſtalt eröffnen zu können. Die nachgeſuchte miniſterielle Anerkennung wurde durch den nachſtehenden Erlaß Miniſterinm der geiſtlichen etr. Angelegenheiten U. I1. Nr. 3289. Auf den Bericht des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Collegiums vom 26. October d. I. — 11317 — will ich die Einrichtung einer Prima an dem Realprogymnaſium zu Charlottenburg und ſomit die Erweiterung desſelben zu einem vollſtändigen Real⸗ gymnaſium vom 1. April k. Is. ab genehmigen unter der Bedingung, daß gleich⸗ zeitig mit der Eröffnung der Prima die ordnungsmäßige Ausgeſtaltung des Lehrer⸗ kollegiums erfolge und zu dem Ende zunächſt für Oſtern k. I. ein Direktor und zwei neue Oberlehrer berufen werden. Im Uebrigen ſetze ich voraus, daß in Betreff des Etats der Anſtalt die für realgymnaſiale Vollanſtalten geltenden Normen inne gehalten werden. Die zu Oſtern k. I. ſtattfindende erſte Verſetzung von Ober⸗Sekunda nach Prima hat auf Grund einer beſonderen Prüfung zu erfolgen, welche unter Leitung eines Kommiſſars des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegiums abzuhalten und über deren Ergebniß ſ. 3t. unter Vorlegung der ſchriftlichen Arbeiten der Prüflinge und des über die mündliche Prüfung derſelben geführten Protokolles hierher zu berichten iſt. Sofern das letztere ein günſtiges ſein wird und des weiteren auch die obengedachte Bedingung erfüllt worden iſt, werde ich bereit ſein, die Anerkennung der Anſtalt als eines Realgymnaſiums in Erwägung zu nehmen. gez. von Goßler. ausgeſprochen und mit Beginn des Schuljahres 1889/90 das Realprogymnaſium durch Aufſetzung der Prima zu einem Realgymnaſium erweitert. In der am 30. März 1889 unter dem Vorſitze des Provinzial⸗Schulraths Dr. Pilger und im Beiſein des Bürgermeiſters Wittchow abgehaltenen Verſetzungsprüfung nach Prima beſtanden die beiden Prüflinge Mar Doelling und Mar Engel; der Dritte konnte wegen Erkrankung an der Prüfung nicht theilnehmen und hatte ſich einer ſolchen nach ſeiner Geneſung zu unterziehen. Das Zeugniß über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗ freiwilligen Dienſt erhielten Michaelis 1888: 2, Oſtern 1889: 7 Schüler. Zum Schluß des Berichtsjahres wurden noch der Oberlehrer Dr. Keller und der ordentliche Lehrer Dr. Elſäſſer zur Einberufung für das Jahr 1889/90 gewählt. Im Uebrigen iſt in der Zuſammenſetzung des Lehrer⸗Kollegiums eine Veränderung nicht eingetreten, daſſelbe beſtand aus dem Rector, einem Oberlehrer, 6 ordentlichen Lehrern, 5 wiſſenſchaftlichen Hilfslehrern, 3 Vor⸗ ſchullehrern und 2 techniſchen Lehrern (für Zeichnen und Geſang) und 2 Probanden. Berlin, den 28. November 1888.