ee, 422 2— Ambauten, Aeparaturen und Beränderungen ſind genehmigt: an Wohngebäunden. 93 an Fabrikgebäunden. an Stall⸗ und anderen Wirthſchafts⸗ gebäden.. 9 b) Tiefban. Auch die Verbeſſerung der ſtädtiſchen Straßen hat durch zahlreiche Neupflaſterungen und Umpflaſterungen einen erfreulichen Fortgang genommen. Im Jahre 1888/89 waren für den geſammten Straßenbau in den Etat eingeſtellt 128 325 Hiervon wurden unter Verwendung der Summe folgende Neupflaſterungen ausgeführt: die Bayreuther Straße von der Kurfürſten⸗Straße bis zum Wittenberg⸗Platz und die Nordſeite des Wittenberg⸗Platzes. die Kneſebeck⸗Straße von der Göthe⸗Straße bis zum Savigny⸗Platz. der Fürſtenbrunner Weg von der Spandauer Straße bis zu den ſtädtiſchen Kiesgruben, wobei das Niveau der Straße erheblich geſenkt wurde. Für fremde Rechnung wurden dann noch die Regulirungen der Tauenzien⸗Straße und der Ansbacher Straße vom Wittenberg⸗Platze bis zur Augsburger Straße ausgeführt. Für die Unterhaltung der beſtehenden Straßen, bezw. für Umpflaſterungen wurden im Ganzen 29084,65 ℳ. verausgabt. Als eine beſondere Aufgabe des Etatjahres 1888/89 muß aber noch die Ausführung der verlängerten March⸗Straße (Str. 8) und der Anſchlußrampen an die auf Berliner Gebiet belegene Gotzkowsky⸗Brücke hier hervorgehoben werden. Durch dieſe ausgedehnte Regulirung, die auch eine Umpflaſterung der March⸗Straße nach ſich zog, iſt ein wichtiges Verbindungsglied unſerer Stadt mit Martinickenfelde und dem Berliner Moabiter Viertel, deſſen kräftige Entwickelung auch auf das linke Spree⸗Ufer bedeutenden Einfluß ausübt, hergeſtellt. Die Vorarbeiten zu dieſer wichtigen Strußenverbindung waren zwar ſchon im Jahre 1883 ſo weit vorgerückt, daß unter dem 19. Dezember des genannten Jahres ein die erforderlichen Mittel zur Verfügung ſtellender Gemeindebeſchluß zu Stande kam, die erheblichen Schwierigkeiten aber, welche dem zur Erbauung der Gotzkowsky⸗Brücke zuſammengetretenen Comitee der Grunderwerb verurſachte, und der Wunſch, gleichzeitig mit dem Straßen⸗ und Brückenbau auch eine Pferdebahn⸗Verbindung nach Moabit herzuſtellen, verzögerten die Ausführung derart, daß die Er⸗ öffnung der neuen Straße und der Brücke erſt im Frühjahr 1888 geſchehen konnte, während die Eröffnung der Pferdebahn⸗Verbindung noch nicht zu ermöglichen war, weil zur Ueberführung über den Schifffahrts⸗Canal die vorhandene March⸗Brücke nicht für ausreichend befunden wurde und daher erſt im laufenden Jahre 1889 eine neue Kanal⸗Brücke auszuführen ſein wird. Die Gotzkowsky⸗Brücke, welche, da das linke Spree⸗Ufer die Grenze zwiſchen Berlin und Charlottenburg bildet, ganz auf Berliner Gebiet liegt, iſt zunächſt nur proviſoriſch und ſo hergeſtellt, daß die Bauſtelle der definitiven Brücke, welche im Zuge der Straße 8, reſp. der Gotzkowsky⸗ Straße liegt, freigeblieben iſt. Die jetzige Brücke liegt daher ſchräg zur Axe der genannten Straße, etwas unterhalb der definitiven Brückenbauſtelle, aber normal zum Spreelauf. Es ſind daher die beiderſeitigen Anſchlußrampen in Curven hergeſtellt und hat die Anſchlußrampe auf Charlotten⸗ burger Gebiet, während die Straße 8, welche eine bebauungsplanmäßige Breite von 23,66 m hat, 12 m breite Fahrdämme und je 5,83 m breite Bürgerſteige beſitzt, nur eine Breite von 14 m erhalten, wovon 11 m auf den Fahrdamm und je 1,„5 m auf die Bürgerſteige entfallen.