— 258 — Da die Rampe bis zur Brücke ſtark anſteigt, hat ſie auf beiden Seiten ſtarke hölzerne Geländer erhalten. Die Koſten der Regulirung der Straße 8 haben 50 874,99 betragen, die der Herſtellung der diesſeitigen Brückenrampe 14 974,95 ℳ In beiden Summen ſind die Koſten des Grunderwerbs jedoch nicht mit enthalten. c) Entwäſſerung. Das wichtigſte Ereigniß im Berichtsjahre hinſichtlich der Kanaliſationsfrage unſerer Stadt iſt die Ertheilung der landespolizeilichen Genehmigung für das Specialproject im Innern der Stadt. Unterm 21. März 1889 erging folgendes Schreiben des Herrn Polizei⸗Präſidenten von Berlin: „Dem Magiſtrat laſſe ich das vorgelegte Theilproject zur Kanaliſation der Stadt Charlottenburg, nachdem demſelben Seitens des Herrn Regierungs⸗Präſidenten zu Potsdam in Gemeinſchaft mit mir die landespolizeiliche Genehmigung unter Vor⸗ behalt der mittelſt Vorlegung von Specialprojecten für die Nothausläſſe und Regen⸗ überfälle beſonders zu beantragenden Genehmigung ertheilt worden iſt, beifolgend er⸗ gebenſt wieder zugehen. Berl in, den 21. März 1889. Der Wolizei-Vräſident. gez.: Irhr. von Rich thofen.“ Um die großen Schwierigkeiten, welche die gemeinſame landespolizeiliche Prüfung des Geſammtprojects der Kanaliſation verurſacht haben würde, zu vermeiden, richteten wir unter dem 3. März 1888 an den Miniſter des Innern den Antrag, daß, entgegen der früheren, für Berlin grundſätzlich feſtgehaltenen Praris, die Prüfung des Geſammtprojects in zwei Theilen nach ein⸗ ander erfolge. Den erſten Theil bildete hierbei das Specialproject der Kanaliſationsleitungen einſchließlich der Pumpſtationen und der Nothausläſſe im Innern der Stadt, den zweiten Theil die Rieſelfeldanlage und die Druckrohrverbindung zwiſchen dem Rieſelfelde und der Hauptpump⸗ ſtation in der Sophie Charlotten⸗Straße. Wir konnten dieſen Antrag damit motiviren, daß durch den erfolgten Ankauf des Rieſelfeldes Carolinenhöhe —Gatow die Frage, wo und wie die Reinigung der an der Pumpſtation zuſammenfließenden ſtädtiſchen Abwäſſer erfolgen ſolle, als grundſätzlich erledigt angeſehen werden dürfe, und fügten als weiteren praktiſchen Grund für die Theilung hin⸗ zu, daß die Ausführung der Kanaliſation im Innern der Stadt mindeſtens 3 Baujahre erfordere, während die Bauausführungen für das Druckrohr und Rieſelfeld ſich in einem Jahre bewältigen laſſen. Hieraus rechtfertige es ſich, die Prüfung des erſten Theiles des Geſammtprojects zuerſt und geſondert vorzunehmen. In Erfüllung unſeres Antrages wurde das Specialproject im Innern der Stadt landes⸗ polizeilich geſondert geprüft und unverändert genehmigt, jedoch, wie das oben wiedergegebene Schreiben zeigt, mit dem Vorbehalte, daß für die Bauausführung der einzelnen Nothausläſſe unter Vorlegung von Specialprojecten beſondere landespolizeiliche Genehmigungen nachgeſucht werden müßten. Dieſer Vorbehalt ergab ſich aus dem Grunde, weil vorderhand nur ein Nothauslaß ausgeführt werden ſollte und man Anſtand nahm, ſchon jetzt ſpecialiſirte Bedingungen auf eine Reihe von Jahren im Voraus feſtzuſtellen. Dieſes Bedenken iſt um ſo mehr gerechtfertigt, weil bei den Nothausläſſen außer den beiden zur landespolizeilichen Prüfung ſpeciell berufenen Behörden noch eine Anzahl Local⸗Behörden. wie Domainenrentamt, Hofmarſchallamt, Königliche Gartenintendantur, Eiſenbahnbetriebsämter ꝛc. in Betracht kommen. 4