—. 91 — Vorſtehendes Ortsſtatut wird hierdurch genehmigt. Potsdam, den 20. Jannar 1889. Namens des Bezirksausſchuſſes. Der Vorſitzende, von Neefe. erlaſſen. Nach dieſem Ortsſtatut iſt die Einquartierungslaſt zwar als dingliche Laſt für die Haus⸗ beſitzer beſtehen geblieben; die Unterbringung der Einquartierung erfolgt aber ohne Weiteres durch die Gemeindeverwaltung in Miethsquartieren. Die Koſten werden ſodann gemeinſchaftlich von ſämmtlichen Hauseigenthümern nach Verhältniß der Gebäudeſteuer⸗Nutzungswerthe ihrer Grundſtücke aufgebracht. Dieſes neue Ortsſtatut ermöglicht es der ſtädtiſchen Verwaltung, die Einquartierung einheitlich zu handhaben und durch entſprechendes vertragsmäßiges Abkommen mit Denjenigen, welche die Ausquartierung gewerbsmäßig übernehmen, billigere Preiſe für die Einquartierung wie bisher zu erzielen. Die Folgezeit hat dies auch beſtätigt. 5b) Vorſpann. Hinſichtlich der im Berichtsjahre geleiſteten Vorſpannfuhren iſt die obige Einquartierungs⸗ Nachweiſung zu vergleichen. Bei der Vorſpannkaſſe betrugen die Einnahmen an Beiträgen der Pferdebeſitzer 157,50 ℳ an Zinſen. 132,32 § 289,82 ℳ. die Ausgaben. 289,82 ℳ Das Vermögen der Kaſſe betrug Ende März 1889. 3905 ℳ 65 , welches mit 3200 ℳ in 3½ pCt. Pommerſchen landwirthſchaftlichen Central⸗Pfandbriefen und mit 705 ℳ 65 bei der ſtädtiſchen Sparkaſſe angelegt iſt. e) erſab- Geſchaft. Das Muſterungsgeſchäft iſt in der Zeit vom 24. April bis 1. Mai abgehalten, während das Obererſatzgeſchäft am 4. und 5. Juli ſtattgefunden hat. In den alphabetiſchen und Reſtanten⸗ liſten wurden als militärpflichtig geführt: 20jährige Mannſchaften 547 21 „ „ 490 22 „ „ 399 ältere f 56 Summa 1492 gegen 1334 im Vorjahre. Davon ſind: ohne Entſchuldigung ausgeblieben. 22 auswärts geſtellungspflichtig geworden. 421 zurmegeſtert.. 614 ausgemuſtertrtrtrtrtttt 35 ausgeſchloſen 4 2 1 der Erſatzreſerve Cerccien 4 2 85 dem Landſturm 1. Aufgebots mberutefen 7 75 ausgehoben .. 210 überzählig gebliben E freiwillig eingetreten. 32 S wie oben 1492