— 108 — Uebertrag Summa 196868,72 ℳ Hiervon gehen ab die auf den Kapitalfonds angewieſenen Koſten für Regulirung der March⸗ bezw. der ver⸗ längerten March⸗Straßhe 70966,83 . bleiben wie oben angegeben 125901,89 ℳ Der bereits erwähnte Stadtverordneten⸗Beſchluß vom 20. März 1889 verlangte außer der Bildung eines Betriebsfonds für die Stadthauptkaſſe in Höhe von 200000 ℳ ferner, daß aus dem Kapitalfonds der Reſt der Schuld für den Bau des Schulhauſes in der Peſtalozzi⸗Straße mit 70000 ℳ an den Anleihefonds und der Reſt der Schuld an die Schuhmacherſche Stiftung mit 5000 ℳ gedeckt werden ſollte. Dies wurde in der Weiſe bewirkt, daß die beiden Hypotheken des Kapitalfonds auf den Grundſtücken Leibniz⸗Straße No. 68 und Wilmersdorfer Straße No. 126 von je 40000 ℳ an die hieſige ſtädtiſche Sparkaſſe verkauft und die Valuten in Höhe von 70000 ℳ bei der 1885er Anleihe vereinnahmt wurden; ſowie ferner daß der Schuhmacherſchen Stiftung aus den Effektenbeſtänden des Kapitalfonds der landſchaftliche Central⸗Pfandbrief Nr. 161633 über 5000 ℳ überwieſen worden iſt. Die Entwäſſerungsbeiträge der Adjacenten, ebenſo die Beiträge zu den Koſten für Grund⸗ erwerb werden künftig nicht mehr dem Kapitalfonds, ſondern dem Anleihefonds zugeführt werden. Die Ausgaben für Verzinſung der 1885er Anleihe haben 1888/89 laut Jahres⸗ rechnung 185552 ℳ. betragen. (efr. im Uebrigen wegen der 1885er Anleihe den Abſchnitt „Extraordinarium“). 2 ueber den Beſtand an Kapitalvermögen am Schluſſe des Rechnungejahres 1888/89 iſt in der beifolgenden Nachweiſung das Nähere enthalten. Titel X. Decung de⸗ Bedarfs. Der Ausfall an Gemeindeeinkommenſteuern gegen den Voranſchlag des Etats hat — wie ſchon oben angegeben — 75600 ℳ betragen. Hierauf kommen in Anrechnung 23800 ũ Minderausgaben beim Dispoſitionsfonds, 10800 ℳa Mehrertrag aus dem Ueberweiſungsgeſetz und 1750 ℳ Mehreinnahmen an Hundeſteuer. Der beim Titel X nachzuweiſende Minderüberſchuß reducirt — ſich in Folge deſſen auf 39200 ℳ Bezüglich des Nachweiſes der Kommunalſteuern in der Haupt⸗ kaſſen⸗Rechnung wird bemerkt, daß hier nur die Summe nachgewieſen werden wird, welche von der Steuerkaſſe bis zum Jahresſchluß an die Stadt⸗Hauptkaſſe abgeliefert worden iſt. Dieſelbe beträgt 889340,14 ℳ und ſtellt den Reinertrag an Gemeindeeinkommenſteuern in dem Etatjahr 1888/89 dar, aus welchem die Ausgaben für Reſtitutionen von der Steuerkaſſe bereits vorweg genommen, mithin in obiger Summe nicht mehr enthalten ſind. Die Reſte des Vorjahres ſind mit 2356,84 2 beſonders vereinnahmt. Vereinnahmt ſind: 1886/87 1887/88 1888/89 Antheil des Stadtkreiſes aus dem Ueberweiſungs⸗ geſetz vom 14. Mai 188558. 6647,00 ℳ. 10257,00 ℳ 22784,00 . Lundeſteuerr 2 2 9288,75 „ 10643,45 „ 11859,40 „ Gemeindeſtuern 675849,19 „ 780383,55 „ 889340,14 „ Extraordinarium. Für Zwecke des Ertraordinariums ſind im Rechnungsjahre 1888/89 in Summa 3346176,20 verausgabt worden. Dieſe Summe vertheilt ſich wie folgt: 1. Zu Vorarbeiten für den Bau eines neuen Rathhauſesese 313,„34 . 2. Für den Bau des Realgymnaſiums 5 , 129,ee „, % 3. Für den Bau der höheren Mädchenſchalee 8613642 Seite 208529,54