— 110 — Die Geſammteinnahmen des Extraordinariums haben — wie im Eingange erwähnt — 3346270,65 ℳ, mithin 94,45 ℳ mehr betragen, ſo daß das Extraordinarium mit einem Beſtande in Höhe des letzteren Betrages abſchließt. Dieſer Umſtand iſt dadurch herbeigeführt worden, daß aus dem Kapitalfonds die ganzen Koſten für Regulirung der March⸗Straße im Betrage von 70966,83 ℳ erſtattet worden ſind, obwohl es nur der Erſtattung von 70872,38 ℳ bedurfte, weil 94,45 ℳ à conto der obigen Regulirung bereits beſonders vereinnahmt bezw. in Rückein⸗ nahme geſtellt worden waren. Der Ausgleich wird im Etatjahre 1889/90 vorgenommen werden. Die Geſammtſchulden der Stadtgemeinde am Schluſſe des Etatjahres 1888/89 erhellen —aus der beigefügten beſonderen Nachweiſung.