Lebendgeborene 0 Todtgeborene Beruf und Erwerbszweig männlich weiblich männlich weiblic ehelich unehel. ehelich unehel. ehelich unehel. ehelich unehel. 1 2 13 4 5 C 4 2 7 8 9 I1 nebertrag .. 1045 94 1034 84 45 2 24 2 24. Stehendes Heer und Kriegsflotte, Militär und Marineverwaltung 23 16 25. Alle übrigen Berufsarten. 17 25 26. Perſonen ohne beſtimmten und be⸗ kannten Berußßf.. 8 10 8 5 2 27. Außerdem Findlinge. 2 3 Summe . . ſ1093 104 1083 91 45 4 24 7 2371 80 2451 VI. Soziale Stellung der Eltern der Geborenen.) Lebendgeborene Todtgeborene Soziale Stellung männlich weiblich männlich weiblich ebelich unehel. ehelich unehel. ehelich ſunehel. ehelich unehel. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1. Selbſtſtändige in Beſitz, Beruf u. Erwerb)] 184 196 9 2. Oeffentliche Beamtey . . . 1 126 116 1 5 1. 4 3. Privatbeamte). . ( 31 1 56 1 1 4. Gehülfen, Geſellen, Lehrlinge, Fabrik⸗ arbeiter u. ſ. w.). .. . . 4 397 18 387 15 17 1] 8 2 5. Tagearbeiter, Tagelöhner, Lohndiener 2. 4. w.)... 2831. 27. 2724 31 12 2 7 6. Dienſtboten, Knechte, Mägde, Geſinde aller Art ) .. 39 36 24 30 1 1 7. Perſonen des ſtehenden Heeres und der Kräcgsſtottee 2 16 8. Rentner, Penſionäre, Altentheiler, Aus⸗ getiugre 2 , 2 7 9. Inſaſſen von öffentl. Anſtalten und zwar: für Heilung und Krankenpflege. 1. 12 8 10. Alle übrigen Perſoupen. 4 9 4 5 15. 2 11. Außerdem Findlinge 2222 2 Summe ſ 1093 104 1083) 91] 45 4 24 7 ) Die ſoziale Stellung läßt ſich häufig nur annähernd beſtimmen; es iſt hier auf die Weiſe geſchehen, wie die unter 1 bis 6 folgenden Anmerkungen es erſichtlich machen. ) welche keiner der folgenden Gruppen angehören. — ) in unkündbaren Stellungen. — ) in kündbaren Stellungen. — ) überhaupt Teſone, welche ihre Arbeitskraft regelmäßig gegen Zeit⸗ oder Stücklohn ver⸗ werthen. — ) überhaupt Perſonen, welche ihre Arbeitskraft nicht regelmäßig gegen Zeit⸗ oder Stücklohn ver⸗ werthen. — überhaupt Perſonen, welche neben Lohn auch noch Naturalleiſtungen beziehen.