— 54 — d. Aichungsamt. Ueber die Thätigkeit des Aichungsamtes im Jahre 1889 giebt Aufſchluß die nach⸗ ſtehende Zuſammenſtellung: — —— 2 % 7, 7 Ai inck, 9e 3f d Bezeichnung der Gegenſtände. lichung Rückgabeſ Befund Stück Stück Stück Längenmaaßcgß. 10 — — Flüſſigkeitomaaße. 11 1 7 Meßwerkzeuge für Flüſſigkeiten 1 — E Handelsgewichte aus Eiſen. 415 0 522 desgl. aus anderem Metall. 204 130 387 Poſtgewichte. 2 7 Gleicharmige Balkenwaage. 19 1 9 desgl. oberſchalige Tafelwaage 0 1 1 Dezimalbrückenwaagen. 7 5 7 Centeſimalbrückenwaagen .. 6 2 0 Brückenwaagen mit Laufgewicht und Skala 2 1 — Einfache Balkenwaagen mit Laufgewicht und Skala 0 — — Kaſtenmaaße aus Holz 6 — — Kummtmaaße 1 — K 0. Hufbeſchlagslehrſchmiede. Die am 16. Juli 1888 hierſelbſt vom Hauptdirektorium des landwirthſchaftlichen Provinzialvereins für die Mark Brandenburg errichtete Hufbeſchlagslehrſchmiede hat gemäß § 2 Nr. 3 des Geſetzes vom 18. Juni 1884 die Befugniß zur Ertheilung von Prüfungszeugniſſen für den Betrieb des Hufbeſchlaggewerbes. Die Prüfungskommiſſion beſteht aus einem vom Hauptdirektorium im Einverſtändniß mit dem Verwalter der Lehranſtalt ernannten Vorſitzenden, einem von dem Kgl. Regierungs⸗ Präſidenteu ernannten Kommiſſarius, dem Königl. Kreisthierarzt des Stadtkreiſes Charlotten⸗ burg, dem zeitigen Verwalter der Lehranſtalt. Der Lehrkurſus dauert 2 Monate und zerfällt in den theoretiſchen und praktiſchen Unterricht. Zur Aufnahme ſind erforderlich: der Nachweis über Erlernung des praktiſchen Schmiedehandwerks, ſowie ein polizeiliches Führungsatteſt. Es ſollen nicht mehr als 12 Schüler gleichzeitig zu einem Kurſus zugelaſſen werden. Der im Voraus an den Verwalter der Lehr⸗ anſtalt zu entrichtende Beitrag zu jedem Kurſns beträgt 30 Mark. Das nöthige Eiſen und die erforderlichen Kohlen liefert der Verwalter. Für Wohnung und Beröſtigung hat jeder Schüler ſelbſt zu ſorgen. Der gegenwärtige Verwalter und Vorſteher der Lehrſchmiede iſt der Königl. Ober⸗ Roßarzt a. D. Brand hierſelbſt. An den ſechs Lehrkurſen im Jahre 1889 nahmen 54 Schüler aus eigenen Mitteln und 5 Freiſchüler und zwar 13 Meiſter und 46 Geſellen theil. 41 davon gehörten der Provinz Brandenburg an, 4 Poſen, 3 Schleſien, je 1 der Rheinprovinz, Oſtpreußen, Pommern, Schleswig, Sachſen, Stadt Hamburg, Bremen, Königreich Sachſen, Mecklenburg⸗Schwerin, Sachſen⸗Weimar, Holland. Die Prüfung beſtanden 58; davon mit dem Prädikat ſehr gut 8,