—480— XI. Armen⸗, waiſenpflege und Hrankenhaus⸗ Derwaltung. a. Allgemeines. Die mit dem 1. Januar 1889 ins Leben getretene Neuordnung der Armen⸗ Verwaltung, deren Grundzüge in dem Jahresberichte des Vorjahres Seite 56 und 57 dar⸗ geſtellt ſind, hat ſich bewährt und werden die Geſchäfte ſeitens der einzelnen Armen⸗ Kommiſſionen, in deren Hand die Ausübung der offenen Armenpflege im Weſentlichen liegt, zur Zufriedenheit erledigt. Bei der Neu⸗Ordnung war angenommen worden, daß etwa ſieben Almoſenempfänger auf den einzelnen Armenpfleger entfallen ſollten. Es kann ſomit ſelbſt⸗ verſtändlich die Zahl der Armenpfleger in den einzelnen Armen-Kommiſſionen keine ſtändige ſein, ſondern muß im Bedürfnißfalle vermehrt werden. Dies hat im Laufe des Etatjahres bei fünf Armen⸗ Kommiſſionen geſchehen müſſen, außerdem war bei der dritten Armen⸗ Kommiſſion, die den dritten Stadtbezirk umfaßt, im Intereſſe der geordneten Ausübung der öffentlichen Armenpflege eine Theilung nothwendig, ſodaß nunmehr im Ganzen 14 Armen⸗ kommiſſionen funktioniren. Die am 6. April 1889 verſtorbene verwittwete Frau Major Franziska von Platen geb. von Lentzcke hat die Stadtgemeinde Charlottenburg letztwillig zur Univerſal⸗ erbin eingeſetzt mit der Auflage, ihren Nachlaß, ſoweit ſie ſelbſt nicht anderweitige Beſtimmungen getroffen hat, zu mildthätigen Zwecken zu verwenden. Die Allerhöchſte Genehmigung zur Annahme der Erbſchaft iſt durch Kabinets⸗ Ordre vom 29. Oktober 1889 ertheilt worden. Entſprechend den letztwilligen Anordnungen ſind hierauf folgende vom Magiſtrat zu ver⸗ waltende Stiftungsfonds gebildet worden: 1. von Platen und von Lentzcke⸗Stiftung 1 mit einem Kapital von 4000 Mark, deſſen Zinſen alljährlich am 28. Mai an die Inſaſſen des Bürgerhoſpitals zu vertheilen ſind; 2. von Platen'ſches Legat im Betrage von 18000 Mark, deſſen Zinſen zu Unter⸗ ſtützungen von bedürftigen aus dem ſtädtiſchen Krankenhauſe entlaſſenen Recon⸗ valescenten zu verwenden ſind: 3. von Platen und von Lentzcke⸗Stiftung 11, welcher das Haus der Erblaſſerin Bismarck⸗Straße Nr. 113 und ein Kapital von 35 000 Mark überwieſen ſind. Dieſe Stiftung iſt teſtamentariſch für ſechs Damen adeliger Abkunft beſtimmt, welche in dem genannten Hauſe freie Wohnung und außerdem ein jährliches Benefizium von je 150 Mark erhalten. Der Reſt der von Plat en'ſchen Erbſchaft — 99 880 Mark — wird beſonders ver⸗ waltet und ſind die Erträgniſſe zur Errichtung und Unterhaltung von Räumlichkeiten für Sieche, ſqwie für deren Verpflegung durch Gemeindebeſchluß vom 8. Mai 1889 beſtimmt worden. Es iſt ferner die Stadtgemeinde Charlottenburg von dem am 18. November 1889 verſtorbenen Hüttenwerksbeſitzer Carl Wilhelm Chriſtian Kayſer zur Univerſalerbin ein⸗ geſetzt worden. indeſſen iſt die Königliche Genehmigung zur Annahme der Erbſchaft noch nicht ertheilt worden. Seit einer Reihe von Jahren werden bezüglich ſämmtlicher Unterſtützungsfälle des diesſeitigen Ortsarmenverbandes ſtatiſtiſche Zählkarten ausgefüllt; von den Ergebniſſen der Armenſtatiſtik aus dem Jahre 1889/90 ſei hier Folgendes angeführt: