— 934. — zählenden und in raſcher Entwickelung begriffenen Stadt Charlottenburg durch Einfügung einer in größeren Verhältniſſen geplanten höheren Bürgerſchule nach dem Lehrplane vom 31. März 1882 vervollſtändigt werde. Hat die Stadt Charlottenburg dieſe Vervollſtändigung in ihre Hand genommen, ſo bin ich bereit, ihr hierbei ſoweit entgegenzukommen, als die Grundſätze der diesſeitigen Verwaltung dies geſtatten. Da die zur Zeit von 529 Schülern beſuchte ſiebenklaſſige höhere Knabenſchule daſelbſt ſeit Jahren ein Schulgeld erhebt, welches nur um 8 hinter dem von den ſtädtiſchen höheren Bürgerſchulen zu Berlin erhobenen Schulgeld (80 ℳ p. a.) zurückſteht und demnächſt auf denſelben Betrag erhöht werden ſoll, und da nach dem durch eine Reviſion des Provinzial⸗Schulraths Dr. Pilger ermittelten Standpunkt der Leiſtungen die Klaſſen 1, 2, 3 und 4 der höheren Knabenſchule im Weſenilichen den Klaſſen III, Iv, v und vI der höheren Bürgerſchule entſprechen, die Klaſſen 5, 6 und 7 aber nahezu den 3 Stufen einer vollſtändigen Vorſchule für eine höhere Lehranſtalt gleich ſtehen, ſo will ich gegen die Umbildung dieſer Schule in eine höhere Bürger⸗ ſchule nichts erinnern und die Inangriffnahme dieſer Maßnahme in dem von dem Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegium beantragten Sinne von Oſtern d. I. ab geſtatten. Ichveranlaſſe demnach das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium, die gedachte höhere Knabenſchule in Sein Reſſort zu übernehmen und vor allem den Ausbau des franzöſiſchen Unterrichts daſelbſt ſorgſam zu überwachen, insbeſondere die Eröffnung einer Klaſſe II der höheren Bürgerſchule zu Oſtern d. I. nur dann zu geſtatten. wenn gegen Oſtern bei erneuerter Kenntnißnahme von den Erfolgen in dieſem Fache durch den genannten Departementsrath des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kolle⸗ giums kein Zweifel daran verbleibt, daß die in die Sekunda zu verſetzenden Schüler fähig ſein werden, den bezüglichen Forderungen dieſer Klaſſe voll zu entſprechen. Es unterliegt keinem Bedenken, daß die in Frage ſtehende Schule zu Oſtern d. I. ab als eine „in der Entwickelung begriffene höhere Bürgerſchule“ bezeichnet werde. Den ernſten Willen der Stadt Charlottenburg, die neue Anſtalt den desfalls geltend gemachten Grundſätzen entſprechend auszuſtatten, habe ich aus den Vorlagen des Magiſtrats erſehen und bemerke nur, daß die eigentliche Anerkennung der Anſtalt, welche mit der Verleihung der Berechtigung zur Abhaltung von Entlaſſungs⸗ prüfungen an dieſelbe zuſammenfällt, nur auf den Grunt lagen einer befriedigend vollendeten Entlaſſungsprüfung einerſeits und derjenigen Leiſtungen des Patronates andererſeits erfolgen kann, welche von dem Patronate in Anſpruch genommen werden müſſen. In letzterer Hinſicht iſt von dem Magiſtrate zugegeben worden, daß der zur Zeit vorgelegte Etat eine mehr ſchematiſche Bedeutung hat; es wird daher ſeiner Zeit der Etat der Anſtalt, wie dies auch meinem Erlaſſe vom 18. Februar 1889 — U. II. 276 — entſpricht, an der Hand der thatſächlichen Verhältniſſe erneuerter Prüfung zu unterziehen und hierbei namentlich darauf zu achten ſein, daß die Zahl der ordentlichen Lehrer eine genügende ſei und daß in die Verhältniſſe der neuen Schule nicht die Unruhe und die Unzufriedenheit hineingetragen werden, welche di⸗ Folge eines in verſchiedener Höhe ausgebrachten Wohnungsgeldzuſchuſſes für die Oberlehrer und die ordentlichen wiſſenſchaftlichen Lehrer ſein würden. Auf den mir eingereichten Entwurf für den Neubau der höheren Bürger⸗ ſchule behalte ich mir vor, demnächſt zurückzukommen; bis zur Fertigſtellung des letzteren kann innerhalb der von der Stadt Charlottenburg dafür in Ausſicht 12²