— 102 — wonach Charlottenburg die Unterhaltung übernimmt und dafür in dem erſten Jahre von der Provinz eine Rente von 7050 bezieht. Charlottenburg übernimmt die Verpflichtung, die Chauſſirung in der Straße bis zum Schluß des Etatjahres 1894/95 durch Pflaſter zu erſetzen und erhält dafür ratenweiſe nach Maßgabe der fortſchreitenden Arbeit eine Summe von 97 500 ℳ. Nach Beſeitigung der Chauſſirung geht die Jahresrente auf 3900 ℳ zurück. Es wird beabſichtigt, mit der Neuregulirung der Berliner Straße im Jahre 1891 zu beginnen, wobei natürlich außer der Chauſſirung auch die übrige mangelhafte Straßen⸗Pflaſterung durch eine gute und der ſchönſten und wichtigſten Straße Charlottenburgs angemeſſene Befeſtigung zu erſetzen ſein wird. (. Entwäſſerung. Den Erwartungen entiprechend iſt im Laufe des Berichtsjahres auch die landespolizeiliche Genehmigung des zweiten Theiles des Geſammtprojekts der Kanaliſation von Charlottenburg, welcher das Druckrohr und Rieſelfeld umfaßt, erfolgt. Da wir für das Druckrohr mit einer großen Anzahl von Privatbeſitzern wegen Grunderwerb und mit vielen Behörden wegen Geſtattung der Rohrverlegung zu verhandeln hatten und deshalb auf möglichſt ſchnelle Erlangung der landespolizeilichen (Genehmigung unſer beſonderes Augenmerk richten mußten, hatten wir den Regierungs⸗Präſidenten in Potsdam gebeten, den zweiten Theil des Geſammtprojekts noch einmal in 2 Theile, Druckrohr und Rieſelfeld, zu trennen und uns die Genehmigung für das Druckrohr mit möglichſter Beſchleunigung zukommen zu laſſen. Wir mußten hierauf um ſo mehr Bedacht nehmen, weil in Sachen betreffend das Rieſelfeld die Verhandlungen innerhalb der Miniſterial⸗ Kommiſſion noch immer nicht zum Abſchluß gekommen waren, ſo daß der Regierungs⸗Präſident nicht ſelbſtſtändig vorgehen konnte, vielmehr die miniſterielle Entſcheidung abwarten mußte. Unſerem Antrage entſprechend wurde uns unterm 20. Dezember 1889 die landespolizeiliche Genehmigung für das Druckrohr ertheilt, während die Genehmigung für das Rieſelfeld erſt am 21. März 1990 einging. Da die Verhandlungen in Sachen betreffend das Druckrohr mit den Privatbeſitzern und Lokalbehörden ſchon bei Beginn des Jahres 1889/90 eingeleitet waren, ſo gelang es, faſt alle bezüglichen Genehmigungen und Verträge bis zum Ende des Etatjahres zum Abſchluß zu bringen. Nur wegen des Erwerbes einer Parzelle auf den kleinen Freiheitswieſen bei Spandan konnte eine Einigung nicht erzielt werden und iſt deshalb ungeſäumt das Enteignungsrecht von uns nachgeſucht worden. Es ſoll zunächſt ein gußeiſernes Druckrohr von 0,55 m lichtem Durchmeſſer verlegt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß unter den Eiſenbahngleiſen und bei der Unterdükerung der Havel in der Nähe von Tiefwerder gleich ein 2. Druckrohr von gleichem Durchmeſſer verlegt wird. Mit der Verlegungsarbeit iſt bereits im Etatjahre vegonnen worden und es ſind ca. 4000 lfd. m zur Verlegung gekommen. Das landespolizeilich genehmigte Rieſelfeldproject umfaßt das ganze Gatower Gebiet und von Carolinenhöhe den öſtlich der Spandau⸗Potsdamer Chauſſee belegenen Theil. Der weſtlich der Chauſſee gelegene Theil liegt im Rayon des Forts Hahneberg und da dieſer Theil erſt nach 3—4 Jahren zur Aptirung kommt, iſt es vorgezogen, um die Verhandlung nicht noch mehr zu erſchweren, denſelben vorläufig nicht mit einzubeziehen. Das bezügliche Projekt für dieſen Theil wird im Laufe des Etatjahres 1890/91 bearbeitet und zur landespolizeilichen Genehmigung vorgelegt werden. Die für uns wichtige Frage, wie weit die Rieſelanlage von der nach Spandau zugekehrten Beſitzgrenze ſeitens der Aufſichtsbehörden zurückgeſchoben werden würde, iſt in einer für uns günſtigen Weiſe ent⸗ ſchieden, da nur diejenigen Theile ausgeſchloſſen ſind, deren Ausſchließung wir ſelbſt beantragt