— 103 — haben. Außerdem iſt uns allerdings auferlegt, daß längs der Spandauer Grenze eine buſchige Hecke anzulegen iſt und daß bis zu einer etwa 250 m von der Grenze entfernten Linie des öſtlich von der Spandau⸗Potsdamer Chauſſee belegenen Theiles keine Einſtaubaſſins angelegt werden dürfen. Die erſte dieſer Bedingungen iſt mit geringem Geldaufwande durch⸗ zuführen und die letzte zu erfüllen, ohne daß für die Ausnutzung des Geländes für Rieſel⸗ zwecke Schwierigkeiten entſtehen. Die für den Hauptnothauslaß auf Grund eines Specialprojects nachgeſuchte landes⸗ polizeiliche Genehmigung iſt unterm 28. Dezember 1889 gleichfalls ertheilt worden. Anlangend den Ausbau des Kanalnetzes im Innern der Stadt, ſo iſt zunächſt her⸗ vorzuheben, daß, nachdem der Anſchluß des großen gemauerten Kanals in der Wilmersdorfer Straße an den von den Gemeinden Schöneberg, Wilmersdorf und Friedenau zur Ableitung des ſchwarzen Grabens erbauten Kanal ſüdlich der Stadtbahn hergeſtellt war, den Wäſſern des ſchwarzen Grabens im Juli 1889 der neue unterirdiſche Weg angewieſen und der offene Graben zugeworfen werden konnte. Dieſes Ereigniß hat auf die Bauthätigkeit in der Nähe des Bahnhofs Charlottenburg einen beſonders fördernden Einfluß gehabt. An Kanalleitungen wurden ferner erbaut: der große gemauerte Hauptſammler von der „Schwarze Grabenbrücke“ in der Scharren⸗ Straße bis zum Anſchluß an das bereits fertig geſtellte Kanalſtück in der Haupt⸗ pumpſtation; der Hauptnothauslaß von dem Anſchluß an das fertige Stück bei der Hauptpump⸗ ſtation bis zum Eintritt in das eiſenbahnfiskaliſche Terrain hinter der Görgsſchen Badeanſtalt. Mit den Rammarbeiten für die folgende Kanalſtrecke bis zur Spree wurde begonnen; der gemauerte Kanal in der Uhland⸗Straße, ſowie die dort projectmäßig zu verlegenden Thonrohrleitungen von der Kant⸗Straße bis zur Wilmersdorfer Grenze; der gemauerte Kanal in der Straße 12—V—3 von der Scharren⸗Straße bis zum Vorplatz am Bahnhof Charlottenburg; die Unterdükerung des Lietzengrabens quer über die Schloß⸗Straße, um die Aufhöhung und die Regulirung der Schloß⸗Straße vorzubereiten; eine größere Anzahl Thonrohrleitungen an verſchiedenen Stellen. Im Ganzen ſind erbaut in dem auf dem linken Spree⸗Ufer gelegenen Stadttheile 2883 lfd. m meiſt größere gemauerte Kanäle, 7274 Ifd. m Thonrohrleitungen, zuſammen 10157 lfd. m Leitungen. Verausgabt ſind hierfür, abgeſehen von den allgemeinen Ausgaben für Bureaus, Beamtengehälter, Unfallverſicherung, Reparatur von Straßenpflaſter ꝛc. 1 190 370,20 ℳ Da bis zum Schluß des Etatjahres 11 025,6 lfd. m Kanalleitungen ausgeführt waren, beläuft ſich die Länge der am Schluß des Berichtsjahres nach Maßgabe des landes⸗ polizeilich genehmigten Projects fertig hergeſtellten Leitungen auf 21 182,6 lfd. m. Außerdem ſind in Abtheilung vI des Bebauungsplanes und zwar in den Straßen 5 und 38 noch 654,25 lfd. m Leitungen für 20 372,35 ℳ derart hergeſtellt, daß dieſelben ſpäter in ein definitives Entwäſſerungsproject aufgenommen werden können.