— 112 — Als unerledigt in das nächſte Jahr übernommen 0. Beſchlußſachen. Erlaubniſſe einſchließlich des voraufgegangenen Streiwerfahrens ſind ertheilt Schanterlaubniſe. 4- 1, 171 Erlaubniſſe zum Handel mit Giften 3 Erlaubniſſe zu gewerblichen Anlagen 47 zuſammen 221 XV. Militair⸗Weſen. a. Einquartierung. Am 1. Oktober 1889 fiedelte die bisherige Garniſon, beſtehend aus der 4. Eskadron des Regiments Gardes du Corps, nach Potsdam über, hierher wurde von Spandau das Füfilier⸗ Bataillon des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Eliſabeth verlegt. Etwa zwei Kompagnien konnten in die beiden Kaſernen, die übrigen mußten in Bürgerquartiere miethsweiſe untergebracht werden. Die Ausmiethungskoſten betrugen für einen Feldwebel 1 , einen Unteroffizier 75 und für einen Mann 50 7 für den Tag. Für die Monate Oktober 1889 bis März 1890 wurden im Ganzen 21653,75 ℳ Ausmiethungskoſten bezahlt und darauf an ſtaatlichem Servis 6610,65 ℳ erſtattet, es war mithin ein Zuſchuß von 15043,10 ℳ erforderlich, der nach Vor⸗ ſchrift des Ortsſtatuts vom 11. Juli 1888 auf die Hausbeſitzer nach Maßgabe ihrer Staats⸗ gebäudeſteuer umgelegt worden iſt. b. Borſpann. Vorſpannfuhren ſind nicht geleiſtet. Die Einnahme der Vorſpannkaſſe beſtand lediglich in 127,67 ℳ. Zinſen. Das Vermögen derſelben betrug am Ende des Berichtsjahres 4033,32 , welches mit 3200 ℳi in 3½ pCt. Pommerſchen landwirthſchaftlichen Central⸗Pfandbriefen und in einem Buche der ſtädtiſchen Sparkaſſe angelegt iſt. c. Erſatz-Geſchäft. Das Muſterungsgeſchäft iſt in der Zeit vom 7. bis 8., 10. bis 15. und 17. März er. ab⸗ gehalten, während das Obererſatzgeſchäft vom 3. bis 7. Juli er. ſtattgefunden hat. In den alphabetiſchen und Reſtanten⸗Liſten wurden als militärpflichtig geführt: 20 jährige Mannſchaften 572 21 „ „ 557 22 „ , 519 ältere 60 Summe 1708 gegen 1492 im Vorjahre. Davon ſind: ohne Entſchuldigung ausgeblieben. 24 anderwärts geſtellungspflichtig geworden: 183 Furücfgeſteunttt.... 647 ausgemuſtertt/// 34 Seite 1188