— 120 — g. Gemeinde-Einkommenſtenern. Auf Grund des Gemeinde⸗Einkommenſteuer⸗Regulativs vom 19. April 1886 iſt 1889/90 ein Zuſchlag von 150 pCt. zur Staats⸗, Klaſſen⸗ und klaſſiftzirten Einkommenſteuer, und von 60 pCt. zur Grund⸗ und Gebäudeſteuer erhoben worden, mithin gegen die letzten Jahre eine Veränderung nicht vorgekommen. Das Veranlagungs⸗Soll betrug: von der Staatseinkommenſteuer 512700,36 ℳ von der Klaſſenſtuerrr. 22247 1,00 ℳ von den Forenſen und juriſtiſchen Perſonen, Aktien⸗Geſellſchaften ce. 77683,50 72 von der Grundſturer 1870,28 von der Gebäudeſteueunenen. 110675,70 ℳ von den Offtzieren. 6438,00 zuſammen 93 1838,84 ℳ Dazu Zugang nach der Liſte für das I. Halb⸗ jahr 188/50. . 223735,68 . nach der Liſte für das II. Halbjahr 1889/90 93509,77 ℳ giebt 1249084,29 ℳ. Davon ab nach den Abgangsliſten 1. Halbjahr 1889/90. 108246,33 ℳ II. Halbjahr 1889/90 39829,09 ℳ. nach der Ausfallliſte 1. Halbjahr 1889/90. 1252,34 ℳ II. Halbjahr 1889/90 4389,13 ſind 153716,89 giebt Erhebungs⸗Soll 1095367,40 a. Dazu die oben berechnete Hundeſteuer mit 13916,90 ℳ giebt überhaupt 1109284,30 ℳ als Gemeinde⸗Einkommenſteuer 1889/90. Von den juriſtiſchen Perſonen, Aktien⸗Geſellſchaften pp. ſind 1889/90 veranlagt worden: 18 Cenſiten mit 46039,50 ℳ und Forenſen 228 „ 31644,00 ℳ zuſammen 246 Cenſiten mit 77683,50 ℳ wie oben aufgeführt. h. Aequiſttionen auswärtiger Behörden um Einziehung von teuerreſten und Volizeiſtrafen pp. Es gingen 1725 derartige Requiſitionen gegen 1247 im Jahre 1888/89 ein und wurden dieſelben ſämmtlich erledigt. i. Beitreibung der von der Königlichen Volizei-Direktion hier feſtgeſetzten Volizeiſtrafen erfolgte 1888/89 in 4462 Fällen und 1889/90 in 4465 Fällen und zwar in 2765 Fällen von Einwohnern hieſiger Stadt und in 1700 Fällen durch Requiſitionen an auswärtige Behörden. Sämmtliche Fälle wurden erledigt. Die Schulverſäumnißſtrafen ſind nicht miteinbegriffen.