2% — Die Herſtellungskoſten belaufen ſich einſchließlich der gärtneriſchen Anlagen auf 21 449,94 ℳ. Von dieſen ſind 13 491,17 ℳ durch das Denkmal Komité aufgebracht; die Stadtgemeinde hat einen Zuſchuß von 8000 . geleiſtet. II. Die Turnhalle auf dem zwiſchen Kirchhof und Roſinen Straße belegenen Schul⸗ grundſtück. Es liegen dort 3 Schulhäuſer auf einem größeren Terrain derart beieinander, daß ihre Höfe aneinanderſtoßen. Die Turnhalle iſt dort errichtet, wo ſich ſeiner Zeit der Fahrzeugſchuppen der ſtädtiſchen Feuerwehr befand. Das Gebäude enthält eine Turnhalle von rund 177 qm Grundfläche, eine Vorhalle, eine Garderobe und einen Gerätheraum. Begonnen wurden die Bauarbeiten im Juni 1890. Die Fertigſtellung erfolgte im April 1891. Die Baukoſten belaufen ſich auf 22 902,20 III. Das Siechenhaus iſt auf dem Grundſtück Sophie Charlotten Straße 113, durch Umbau des nördlichen Seitengebäudes der Familienhäuſer hergerichtet. Daſſelbe enthält 4 Säle von je 70 qm Grundfläche mit 2 Badeeinrichtungen und 2 Wärterräumen. Durch Erhöhung des Drempels iſt der Dachraum des Gebändes zu einem geräumigen Trockenboden eingerichtet und durch Herſtellung eines Treppenbaues ein bequemer Zugang zu den beiden oberen Sälen geſchaffen. Ferner iſt an der öſtlichen Grenze dieſes Grundſtücks in der Nähe des Siechen⸗ hanſes ein beſonderes Gebäude aufgeführt, welches eine geräumige Waſchküche, eine Rollſtube, einen Bade und Desinfektionsraum enthält. Begonnen wurden die Banarbeiten im Juni 1890. Die Fertigſtellung erfolgte im März 1891. Die Baukoſten für beide Gebäude belaufen ſich auf 16 297,25 ℳ., einſchließlich der Be⸗ und Entwäſſerungs, ſowie Beleuchtungsanlage für ſämmtliche Banlichkeiten auf dem Grundſtück. Charlottenburg, den 22. September 1891. Die Hochbau Deputation. Bratring. V. Bericht der Tiefbaudeputation. —— —]= A. Straßen und Brückenbau. In der Entwickelung des ſtädtiſchen Straßenbaues iſt inſofern wiederum ein Fortſchritt zu verzeichnen, als für Neuanlagen von Straßenpflaſterungen die Verwendung einer feſten Unterbettung grundſätzlich angenommen iſt. Mit der feſten Unterbettung der Straßenpflaſterungen und entſprechenden Auswahl des Materials beginnt überhaupt erſt der kunſtgerechte Straßen⸗ bau. Alle übrigen Befeſtigungsarten zeigen ſich für lebhafteren ſtädtiſchen Fuhrwerksverkehr unzureichend. Es wird daher Aufgabe der Stadt ſein, allmählich die Beſeitigung der unzu⸗ reichenden Straßenbefeſtigungen und die Erſetzung durch kunſtgerechtes Pflaſter anzuſtreben. Namentlich erſcheint es für Charlottenburg in all den Fällen gerechtfertigt, wirklich gutes und dauerhaftes Pflaſter zu fordern, wo es ſich um Anlegung neuer Straßen auf Antrag und Koſten von Grundſtücksſpekulanten handelt. Es iſt bekannt, daß der Handel mit Grundbeſitz bei hieſigen Verhältniſſen im Allgemeinen eine große Rente abwirft, und daher nicht erforderlich, 4*