bei Straßenregulirungen, welche durch den Erſteren veranlaßt ſind, die Allgemeinheit der Steuerzahler dadurch zu belaſten, daß man zur erſten Anlage minderwerthiges Material und Arbeit zuläßt. Um den Uebergang von den früheren diesbezüglichen Forderungen der ſtädtiſchen Verwaltung zu den höheren nicht zu ſchroff zu machen, mußte man ſich für das Etatsjahr noch mit der Verwendung rechtwinklig bearbeiteter Steine IV. Klaſſe begnügen, indem den vorjährigen Forderungen zunächſt nur die Unterſchotterung hinzugefügt wurde. Dieſelbe beſteht: a) in einer 10—15 em hohen Packlage aus geſchlagenen Steinen reſp. Find⸗ lingen, welche mit der Kopffläche nach unten und mit der Spitze nach oben dicht an dicht verſetzt werden, p) aus Schotterdecklage von ca. 10 em Stärke aus geſchlagenen Granitſteinen, c) ſchließlich aus einer 2—3 em ſtarken Kies reſp. Grusbeſchüttung. Die Schotterſteine ſollen die Zwiſchenräume der Packlage ausfüllen, während der Kies und Grus beſtimmt iſt, die Zwiſchenräume der Schotterlage zu ſchließen. Die Schotterlage wird durch ſchwere Chauſſeewalzen feſt zuſammen gepreßt, wobei durch reichlichen Zuſatz von Waſſer die Reibung zwiſchen den einzelnen Schotterſteinen möglichſt aufgehoben wird. Die Schotterunterlage erhält bereits genau das Profil der beabſichtigten Straßenkrone. Bezüglich der Steinſorten iſt folgende Eintheilung gemacht: a) polygonale Kopfſteine: 1. Unregelmäßige Begrenzung der Kopf und Fußfläche, Kantenlänge 13—18 em, 2. Kopffläche nicht eben, ſondern nur rauh, 3. Fußfläche nicht weniger als und möglichſt parallel der Kopffläche, 4. Höhe ſchwankend zwiſchen 16—20 em. b) Rechtwinklig bearbeitete Ste ine IV. Klaſſe: 1. Rechtwinklige Begrenzung der Kopf und Fußfläche. Für die Kantenlänge in der Breite 4 em Spielraum, 2. Kopffläche nicht eben, ſondern nur rauh, 3. Fußfläche nicht weniger als % und parallel der Kopffläche, 4. Höhe ſchwankend zwiſchen 18—21 em. c) Rechtwinklig bearbeitete Steine III. Klaſſe: 1. Rechtwinklige und ſcharfkantige Begrenzung der Kopf und Fußfläche. Für die Kantenlänge in der Breite des Kopfes em Spielraum, 2. Kopffläche möglichſt eben, 3. Fußfläche nicht weniger als und parallel der Kopffläche, 1. für Höhe Spielraum von % em. d) Rechtwinklig bearbeitete Steine II. Klaſſe: 1. wie zu e, 2. Kopffläche eben, 3. Fußfläche nicht weniger als % und parallel der Kopffläche, 4. wie zu e. e) Rechtwinklig bearbeitete Steine 1. Klafſe: 1. wie zu e, 2. wie zu d, 3. Fußfläche eben ſo groß, wie die Kopffläche, 4. wie zu c.