— 34 — die Regulirung der Straßen 12 und « waren auf Koſten von Unternehmern auszuführen, während die Stadtgemeinde allein auf ihre Koſten die Oeffnung und Regulirung der Cauer Straße zwiſchen Berliner Straße und Straße 5— —2, ferner die Regulirung der Cauer Straße zwiſchen Straße 4— V—2 und Charlottenburger Ufer, ſchließlich die Herſtellung aller Vorrichtungen, welche aus Veranlaſſung der Rampenaufſchüttungen am Charlottenburger Ufer an den adjacireuden Grundſtücken auszuführen waren, übernommen hatte. 1) Für die Regulirung der Cauer Straße von der Berliner Straße bis zur Straße 5 — V — 2 mit rechtwinklig bearbeiteten Steinen IV. Klaſſe ohne Unterſchotterung ſind 33 669,65 ℳ aufgewendet. Die Brücke wurde als hölzerne Jochbrücke hergeſtellt und hat einſchließlich der Schüttung und Befeſtigung der Rampen 74 973,74 ℳ gekoſtet. Für die obenerwähnten Vorrichtungen zum Schutz der adjacirenden Grundſtücke ſind von der Stadt einſchließlich der baaren Entſchädigungen 22 355,07 ℳf aufgewendet. Die hölzerne Jochbrücke iſt ihrer Höhenlage nach ſo angeordnet, daß auch beim höchſten Waſſerſtande noch ein genügendes Durchflußprofil verbleibt. Ihrer Oertlichkeit nach iſt ſie ſo gelegt, daß ſie während des Baues einer ſpäter zu erbauenden maſſiven Brücke für den Verkehr ungehindert weiter dienen kann. Die zur Brücke führenden Rampen find im Zuge der Cauer Straße und der Straße 12 — V — 2 ſo projektirt, daß ſie mit unweſentlichen Umänderungen auch für eine maſſive Brücke ausreichen. Die Regulirung der Straßen 12 und e— V — 2 iſt im Etatsjahr begonnen, aber noch nicht vollendet. IV. Für die Strecke der Cauer Straße zwiſchen 4—Y 2 und Charlottenburger Afer, welche mit polygonalen Kopfſteinen gepflaſtert worden iſt, ſind 14 899,48 ℳ ver⸗ ausgabt. Die Verwendung polygonalen Kopfſteinpflaſters für Neuanlagen mußte hier noch ausnahmsweiſe ſtattfinden, weil das bezügliche Pflaſtermaterial für den Zweck bereits im Etatsjahr 1887/88 beſchafft war. Die Ausführung hatte ſich verzögert, weil die Frage der Erbauung der Brücke, von welcher die Regulirung wegen der Rampenſchüttung unbedingt ab⸗ hängig war, nicht eher zum Abſchluß gebracht werden konnte. Mit Rückſicht auf dieſe Sach⸗ lage wurde für die Herſtellung der Rampen am Charlottenburger Ufer den Unternehmern gleichfalls polygonales Kopfſteinplaſter nachgelaſſen. Mit der Regulirung der Ladeſtraße am Charlottenburger Ufer iſt begonnen worden und ſind die Arbeiten ſoweit gefördert, daß im Monat Mai 1891 der Betrieb eröffnet werden konnte. Das Nähere wird im nächſten Bericht ſeinen Platz finden. Die Angelegenheit der Uebernahme des Salz Ufers und Charlottenburger Ufers von der Stadt Berlin iſt leider noch immer nicht zur enddültigen Erledigung gekommen, weil dieſe Verhandlungen ſeitens des Berliner Magiſtrats mit anderen Angelegenheiten vermiſcht ſind, die eine Verzögerung unvermeidlich machten. Im Ganzen ſind für Neuanlagen im ſtädtiſchen Straßenbau aufgewendet 674 182 ℳ 78 „, wovon die Stadt ſelbſt 107 003,36 ℳ aufgebracht hat. Alle Arbeiten ſind durch die ſtädtiſchen Organe ausgeführt. Den Unter⸗ nehmern, welche die Koſten getragen haben, iſt nach Abſchluß der Arbeiten in üblicher Weiſe Rechnung gelegt. 2