— 38 — Im Ganzen ſind demnach im Straßen und Brückenbau aufgewendet 772 772,11 ℳ Einen Ueberblick über die Entwickelung des Straßennetzes giebt nachſtehende Tabelle: Es waren befeſtigt qm Stra ßenflächen (ausſchl ießlich Weſtend) mit 4 rechtwinklig ] rechtwinklig ] rechtwinklig ] rechtwinklig 0 2 Lfd bearbeiteten ] bearbeiteten ſ bearbeiteten bearbeiteten e 1 %%. 5 Steinen III. Kl.Steinen III.KI.Steinen. KI.Steinen v. KI.] volvgonalem ] vologonalem] Nr. und Unter⸗ ] ohne Unter⸗] mit Unter⸗ ohne Unter⸗ Kopf⸗ Kopf⸗ E ſchotterung] ſchotterung ] ſchotterung ſchotterung] ſteinpflaſter ſteinpflaſter S am 1 1. Aprit 1891] 717 55 — 8547 00 78991 69 159052 06] 220424 755389670 2 1. April 1889 —— — — — — 4383 50 121916 10) 207117 75 36137 70 1 31 1. April 1891] 717 55 2 8 8547 00] 74608 19] 37135 96] 13307 001775900 mehr von den Zahlen ad 3 entfallen auf die durch die Stadtgemeinde von anderen Verwaltungen übernommenen Straßen: Berliner Straße, Spandauer Straße, Kurfürſtendamm und Straße am Bahnhofe Charlottenburg: m — — — 4400 0 19305 00] 1520 0 13307 oſt7700⸗ Auf Weſtend ſind ferner in ſtädtiſchen Straßen vorhanden 675 00 qm älteren polngonalen Kopfſteinpflaſters Chauſſee . . , , zuſammen: 74449 50 qm Die Geſammtzahl der Straßenfronten, welche an den ſeit dem 1. April 1889 neu⸗ angelegten Straßen anbanfähig geworden ſind, beträgt 9476 00 Ifm. Hiervon entfallen auf Straßen: 1. mit rechtwinklig bearbeiteten Steinen IV. Klaſſe mit Unter⸗ ſchotterung 461 00 Ifm. 2. mit rechtwinklig Steinen 10 gaaſſe Unter⸗ ſchotterung 6617 00 „ 2398 00 „ 3. mit polygonalen gopſſeimen Rechnet man pro Bauſtelle eine Frontlänge von 20 0 m, ſo ſind 474 Bauparzellen für die Bebauung aufgeſchloſſen und wenn man pro Parzelle eine Einwohnerzahl von 70 Seelen zu Grunde legt, würde mit der völligen Bebauung und Ausnutzung dieſer Ban parzellen eine Einwohnerzunahme von rot. 33 000 Seelen zu erwarten ſein. B. Berwaltung der Hand und Kiesgruben. Bei Gelegenheit des Theilungsvertrages bezüglich der am Neuen Furſtenbrunner Wege belegenen, der Stadtgemeinde und Luiſenkirche gemeinſam gehörenden Grundſtücke iſt gleichzeitig ein Pachtvertrag vorgeſehen, inhaltsdeſſen der Stadtgemeinde von dem an die Kirche 5