fabrik Cyclop auf Grund des Lieferungsvertrages betr. die Maſchinen unentgeltlich geſtellt wurde. Von den Koſten zu b entfallen 4870,47 ℳ auf 4427,70 Ctr. Steinkohlen. Es entfallen: 2. Auf die Unterhaltung und Reinigung der Leitungen 2) für perſonelle Koſten (2 Spülkolonnen zu je 1 Vorarbeiter und 2 b18 2 Atbeiter). . . 27319 p) fur fächliche Koſtenn 4668,93 „ in Summa 7400,82 ℳ. Sub p ſind enthalten 290,13 %ℳ für 4149 cbm Waſſer zum Spülen der Leitungen. Es entfallen ferner: 3. Auf die Unterhaltung des Druckrohres a) perſonelle Koſten für 1 Arbeiter zur täglichen Reviſion der Anlage und Bedienung der Lufthahhe. 512,14 . v) fächliche Koſtenn 1 37,22 „ zuſammen 549,86 Für den Betrieb der Kanaliſationsverwaltung iſt folgende Organiſation getroffen: Die verantwortliche Leitung des Maſchinen Betriebes auf der Hauptpumpſtation, ſowie die Unterhaltung der Kanaliſationsleitungen und Nothausläſſe im Innern der Stadt, ferner des Druckrohres bis zum Rieſelfelde iſt einem Betriebsinſpektor unterſtellt. Derſelbe erhält eine freie Wohnung im Beamtenwohnhauſe der Hauptpumpſtation zum Werthe von 240 ℳ, ſowie freie Heizung im Werthe von 40 e, außerdem ein jährliches Gehalt von 2400 ℳ«) Der Betriebsinſpektor iſt — abgeſehen von der allgemeinen Stadtverwaltung — dem Stadtbaurath und dem Stadtbauinſpektor nachgeordnet. Die Stellung des Betriebs⸗ inſpektors ſoll zu einer etatsmäßigen gemacht werden, vorlaufig iſt die Beſetzung noch proviſoriſch erfolgt, da die Beſchlußfaſſung über die definitive Einrichtung der Stelle noch ausſteht. unterſtellt ſind dem Betrie bsinſpektor 2 Maſchinenführer, von denen der Erſte Vorgeſetzter aller übrigen beim Betrieb der Maſchinen und Keſſel beſchäftigten Perſonen iſt und die ſpezielle Verantwortlichkeit für die Handhabung des maſchinellen Betriebes trägt. Der erſte Maſchinenführer erhält freie Dienſtwohnung und Heizung in dem Verwaltungs⸗ gebäude der Hauptpumpſtation, ſowie ein Gehalt von 1800 ℳ jährlich. Seine Anſtellung erfolgte bis auf Weiteres auf 6 wöchentliche Kündigung. Der zweite Maſchinenführer wird mit 14 tägiger Kündigung auf Grund der geſetzlichen Beſtimmungen ebenſo, wie das übrige Perſonal beſchäftigt. Die Reinigung und Spülung der Kanaliſationsleitungen wird durch Spül⸗ kolonnen veranlaßt, welche je aus einem Kolonnenführer und 2 bis 3 Arbeitern be⸗ ſtehen. Dieſe Kolonnen, welche jede mit vollſtändiger Ausrüſtung verſehen ſind, und die Spülung der Leitungen nach einem beſtimmt vorgeſchriebenen Plane ausführen, ſollen ſpäter einem Kanal⸗ aufſeher unterſtellt werden. Im Berichtsjahre iſt die Aufſicht durch den Betriebsinſpektor ſelbſt bezw. die unten noch zu erwähnenden Hausanſchlußbeamten ausgeführt. Der Kanal⸗ ) Anmerkung: Das Gehalt iſt mit Rückſicht auf den Inhaber der Stelle, einen penſionirten Offizier, derart bemeſſen, daß das Geſammteinkommen ſein früheres penſionsfähiges Dienſteinkommen nicht überſchreitet.