—. 424 — auſeher bezw. bei größerer „. der Anlagen, die Kanalaufſeher ſollen außer der Beauffichtigung der Kolonnen die Aufgabe haben, die Hausanſchlußleitungen jedes Grundſtücks mindeſtens einmal im Jahre zu revidiren und eventl. Verſtopfung ꝛc. der Anſchtuſeraen auf Koſten der Hausbeſitzer zu beſeitigen. Das Druckrohr wird täglich durch einen bezw. zwei Arbeiter in der ganzen Länge bis zum Rieſelfelde begangen, damit die Lufthähne täglich geöffnet und Berichte über etwaige Vorkommniſſe an der Leitung ſofort erſtattet werden können. Da die Hauptpump⸗ ſtation, welche mit dem Rieſelfelde telephoniſch verbunden iſt, auch von zwei Bahnwärterbuden der Lehrter Bahn angerufen werden kann, ſo iſt der Streckenwärter gegebenen Falls in der Lage, etwaige Vorkommniſſe in kürzeſter Friſt an die Hauptpumpſtation zu melden. Der Streckenwärter führt ein Kontrolbuch, in welches unter anderem die Zeiten eingetragen werden, während welcher die Lufthähne täglich blaſen. Der Betriebsinſpektor muß die ganze Druckrohr Trace monatlich mindeſtens einmal, einſchließlich aller Spezialbauwerke, revidiren und über den Befund an den Stadtbaurath berichten. Dem Betriebsinſpektor iſt ferner unterſtellt die Ausführung der Faus⸗ anſchlüſſe. Nachdem die von den Hausbeſitzern einzureichenden Projekte im Tiefbauamt revidirt und die bezüglichen Konſenſe von der Königlichen Polizei Direktion ausgeſtellt ſind, erhält der Betriebsinſpektor in der Regel auf Grund eines Antrages des bezüglichen Haus⸗ beſitzers den Auftrag zur Ausführung des Anſchluſſes. Die Arbeiten ſelbſt ſind einem Unter⸗ nehmer auf Grund eines Spezialvertrages übertragen. Zum Zweck der Beaufſichtigung dieſer Arbeiten ſind dem Betriebsinſpektor je nach Bedarf 2—3 techniſch gebildete — vorläufig diätariſch beſchäftigte — Anſchlußbeamte unterſtellt. Dieſelben haben jede fertig geſtellte Leitung beſonders abzunehmen, bevor ſie wieder verfüllt wird, die Rechnungen des Unter⸗ nehmers vorzuprüfen und die vom Magiſtrat den Hausbeſitzern zuzuſtellenden Rechnungen auf Grund des feſtgeſetzten Tarifs aufzuſtellen. Die fertigen Rechnungen werden vom Betriebs⸗ inſpektor vollzogen und mit Bericht über den erfolgten Anſchluß an den Stadtbaurath zur weiteren Veranlaſſung eingeſandt. Dieſer veranlaßt dann durch einen beſonderen Beamten die Reviſion des Hausanſchluſſes, einſchließlich aller inneren Einrichtungen, und theilt der Polizei den Befund mit unter dem Erſuchen, die Abnahme auszuſprechen bezw. die Beſeitigung der Anſtände zu veranlaſſen. II. Das Rieſelfeld. Es wird nicht beabſichtigt, die Bewirthſchaftung der ſtädtiſchen Rieſelfelder in eigene Verwaltung zu übernehmen, vielmehr ſollen die aptirten Flächen im Einzelnen oder im Ganzen verpachtet werden. Das Gut Carolinenhöhe iſt mittelſt Vertrag vom 10. September 1888 an den Pächter Dieckmann verpachtet, welcher den Pachtvertrag mit Genehmigung des Magiſtrats auf den Domänen Pächter Frieſe zu Paaren übertragen hat. Der Pachtzins beträgt 3200 ℳ für rot. 158,68 ha, welche im Zuſammenhange mit den Wohn⸗ und Wirthſchaftsgebäuden liegen, und für rot. 21,12 ha, welche in fremden Feldmarken liegen. Ferner iſt verpachtet ein Schlag von Carolinenhöhe — 27,07 ha — an das Train⸗ Bataillon des 3. Armee Korps bis zum 1. Oktober 1891 für den Preis pro Jahr von 1500 ℳ, Von den Gatower Parzellen — zuſammen rot. 154,48 ha — war ein Theil und zwar derjenige, welcher zuerſt aptirt werden ſollte, in unaptirtem Zuſtande bis zum 1. Ok⸗ tober 1889 verpachtet, während die übrigen Parzellen am 1. Oktober 1890 4 der Pacht