— 42 — gezogen ſind. Gezahlt wurde für die kurze Zeit der Pachtung vom 1. Oktober 1888 an bis zum 1. Oktober 1889 bezw. 1890 5 ℳ pro Morgen und Jahr. Von den im Jahre 1890/91 aptirten Ländereien wurden mittelſt Verträge vom Auguſt 1890 auf die Zeit bis zum 1. Ok⸗ tober 1894 verpachtet 1. an den Gutspächter Beiersdorf 39,45 ha, 2. an den Bauerngutsbeſitzer Krauſe 15,25 ha, 3. an den Rittergutsbeſitzer Wollank 8,67 ha. Der Pachtzins beträgt für die Zeit bis 1. Oktober 1892 60 ℳ pro ha und Jahr und für die darauf folgende Zeit 120 aäi pro ha und Jahr. Gleichzeitig und auf denſelben Zeitraum wurden an Beiersdorff noch 10,41 ha verpachtet, welche im ſpitzen Winkel zwiſchen dem Gatow Seeburger und Gatow Spandauer Wege liegen und durch die landespolizeiliche Genehmigung von der Rieſelei dauernd ausgeſchloſſen ſind. Der Pachtzins hierfür beträgt 40 ℳ pro ha jährlich. Durch beſondere Verhandlungen wurden ferner noch an den Pächter Beiersdorff ein Einſtaubaffin und einige kleinere Schläge, ferner an den Pächter Krauſe gleichfalls ein Einſtaubaffin auf ein Jahr, d. h. bis zum 1. Oktober 1891 verpachtet, weil die Verwaltung bezüglich der Einſtaubaſſins für die Unterbringung des Waſſers im Winter noch freie Hand behalten wollte und weil der auf den gedachten kleineren Schlägen während des einen Jahres erzielte Raſen zur Befeſtigung der Entwäſſerungsgräben benutzt werden ſollte. Die Einnahmen vom Rieſelfelde betrugen im Ganzen 6828,70 ℳ.J, die Ausgaben 6675,79 ℳ abzüglich der Zinſen, Steuern und Abgaben. Durch die geſchloſſenen Verträge iſt die Bewirthſchaftung der Rieſelfelder in die Händ⸗ der Pächter gelegt mit der Maßgabe, daß die Vertheilung des Rieſelwaſſers und die Unter⸗ haltung der Entwäſſerung und Hauptzuführungsgräben Sache der Stadtgemeinde bleibt. Die Organiſation iſt daher äußerſt einfach. Auf dem Rieſelfelde iſt außer den Baubeamten, welche die Aptirung veranlaſſen, nur ein Rieſelmeiſter ſtationirt, welcher etatsmäßig angeſtellter Beamter der Klaſſe IV a iſt und neben freier Wohnung 1400 ℳ Gehalt und 100 ℳ Kleidergelder bezieht. Ihm ſind 4 Rieſelwärter unterſtellt, welche einen monatlichen Lohn von 80 ℳJ erhalten und denen in einem ſtädtiſchen Arbeiterhauſe je eine Wohnung von Stube, Kammer und Küche für den Preis von 5 ℳ. pro Monat überwieſen iſt. Der Rieſelmeiſter erhält ſeine Inſtruktionen von dem Stadtbaurath bezw. deſſen Stell⸗ vertreter. Er ſelbſt ſowie die Rieſelwärter ſind auf Grund des Geſetzes vom 1. April 1880 als Feldhüter beſtellt. Nach Ablauf der geſchloſſenen Pachwerträge wird eine Generalpacht in's Auge zu faſſen ſein. Ob ſich die ſtädtiſche Organiſation dann noch mehr vereinfachen läßt, bleibt ab⸗ zuwarten. E. Bewäſſerung. Da die Verſorgung der Stadt mit Leitungswaſſer der Aktiengeſellſchaft der Char⸗ lottenburger Waſſerwerke laut Vertrag vom 1% uer⸗ 1884 übertragen iſt, ſo iſt der ſtädtiſchen Verwaltung nur noch die Sorge für die Trinkwaſſerbrunnen verblieben, deren auf Straßen und Plätzen als Keſſelbrunnen jetzt 49 vorhanden ſind. Die Inſtandhaltung der⸗ ſelben iſt dem Brunnenmachermeiſter Volkmar gegen eine Pauſchalſumme von 750 ℳ über⸗ tragen. Da aber in Folge der vielen unterirdiſchen Leitungen der Untergrund immerhin in