— 49. 4 Nachdem unterm 9. Auguſt 1890 die Allerhöchſte Genehmigung zur Annahme der von dem verſtorbenen Hüttenwerksbefitzer Karl Wilhelm Chriſtian Kayſer überkommenen Erbſchaft ertheilt worden, wurde die Erbſchaft unter dem Namen „Wilhelm und Bianca Kayſer'ſche Stiftung“ in ſtädtiſche Verwaltung übernommen. Das Stiftungskapital beträgt rund 550000 ℳ und verbleiben z. 3. nach Abzug der der Frau Bianca Kayſer zu zahlenden Rente pro Jahr rund 1000 ℳ, welche zur Unter⸗ ſtützung an hilfsbedürftige Familien, insbeſondere zur Unterhaltung und Erziehung der Kinder derſelben verwandt werden können. Von dem am 3. Mai 1890 verſtorbenen Fräulein Grüne wurde der Stadtgemeinde Charlottenburg ein Legat im Betrage von 1500 ℳ teſtamentariſch überwieſen, deſſen Zins⸗ erträgniſſe nach Abzug der durch die Inſtandhaltung der beiden Gräber ihrer Eltern entſtehenden Koſten zur Unterſtützung von bedürftigen Perſonen verwendet werden können. um den im Charlottenburger Stadtgebiet verunglückten Perſonen ſchnelle und wirkſame Hilfe zu leiſten, iſt jedem der drei Polizeireviere ein Krankentransportwagen überwieſen worden. Zwei dieſer Wagen ſind aus ſtädtiſchen Mitteln beſchafft, während der dritte von dem hieſigen Sanitätsverein der Stadtgemeinde geſchenkweiſe überlaſſen wurde. Die bezüglich ſämmtlicher Unterſtützungsfälle von der Armendirektion geführte Armenſtatiſtik pro 1890/91 hat Folgendes ergeben: Im Ganzen wurde für 1257 Perſonen (gegen 1220 des Vorjahres) Fürſorge getroffen. Von denſelben waren 956 hier ortsangehörig; 206 beſaßen anderwärts einen Unterſtützungs Wohnfitz, 91 waren landarm, bei 4 Perſonen konnte bis zum Schluße des Berichtsjahres über ihre Ortsangehörigkeit nichts Sicheres feſtgeſtellt werden. B. Offene Armenpflege Mit regelmäßigen baaren Almoſen wurden 662 Perſonen (gegen 627 des Vorjahres) unterſtützt, von denen 563 hier ortsangehörig waren und zwar 24 alleinſtehende Männer, 304 alleinſtehende Frauen, 48 aus Mann und Frau beſtehende Familien ohne Kinder, 33 aus Mann und Frau beſtehende Familien mit Kindern, 154 Frauensperſonen mit Kindern. Die monatlichen Almoſen betragen je nach dem Grade der Hilfsbedürftigkeit zwiſchen 3 und 20 ℳ, der durchſchnittliche Betrag beläuft ſich auf 5,50 Mit einmaligen Unterſtützungen, Bekleidung, Arzeneimitteln ꝛc. mußte ein beträchtlicher Theil derjenigen Perſonen verſehen werden, welche bereits mit laufenden Almoſen unterſtützt wurden. Von dieſen abgeſehen ſind noch 25 Perſonen nur mit außerordentlichen Unter⸗ ſtützungen bedacht worden. Für die ärztliche Behandlung unbemittelter Kranker außerhalb des Krankenhauſes fungirten bis zum 1. Juli 1890 zwei Stadtärzte. In Anbetracht des Umſtandes, daß für die auf armenärztliche Hilfe angewieſene Bevölkerung des weſtlichſten und öſtlichſten Theiles des Stadtgebiets die im Centrum der Stadt wohnenden, bisherigen beiden Stadtärzte nur ſchwer zu erreichen waren, wurde es für erforderlich erachtet, jene beiden Bezirke des äußerſten Weſtens und des äußerſten Oſtens des Stadtgebiets von den Medizinal⸗ bezirken der inneren Stadt zu trennen und für dieſelben ſolche Aerzte in Ausſicht zu nehmen, welche in den genannten beiden Bezirken wohnhaft ſind. Dieſe Neueintheilung trat mit dem 1. Juli 1890 in Wirkſamkeit, ſodaß von diefer Zeit ab 4 Stadtärzte fungiren. In ſämmtlichen 4 Medizinalbezirken iſt 567 Perſonen un⸗ entgeltliche ärztliche Hilfe zu Theil geworden. Von dieſen ſtarben 35.