— 32 — weil einzelne Räumlichkeiten, z. B. die in dem Iſolirgebäude vorhandenen, den hygieniſchen Anſprüchen der Neuzeit in keiner Weiſe entſprachen, wurden durch Gemeindebeſchluß Er⸗ weiterungsbauten auf dem vorhandenen Terrain des Krankenhauſes beſchloſſen, durch welche der zur Belegung mit Kranken disponible Raum für etwa 150—200 Kranke beſchafft werden ſollte. Zunächſt wurde im Herbſte des Betriebsjahres mit dem Ban des Verwaltungsgebäudes und des Leichenhauſes nebſt Kapelle begonnen. Das im Krankenhauſe bedienſtete Perſonal beſtand aus 1 dirigirenden Arzt, 1 Aſſiſtenz Arzt, 1 Inſpektor, 1 Oberwärter, 1 Ober⸗ wärterin, 4 Wärtern, 3 Wärterinnen, 6 Perſonen als Wirthſchaftsperſonal. Charlottenburg, den 14. September 1891. Die Kranlenhaus-Deputation. Dr. Edel. X. Bericht des Hoſpital Huratoriums. In der Verwaltung der Stadtgemeinde Charlottenburg befinden ſich nachſtehend auf⸗ geführte geſchloſſene Anſtalten A. das Bürgerhoſpital, Spree Straße 5, B. die ſtädtiſchen Familienhäuſer, Sophie Charlotten Straße 113. Mit der Beauffichtigung dieſer Anſtalten iſt das Hoſpital Kuratorium beauftragt. A. Das Bürgerhoſpital. Im Jahre 1841 übereignete der Bürger Johann Friedrich Seeliger der Stadt⸗ gemeinde ſein in der Spree Straße 5 belegenes Wohnhaus mit der Maßgabe, daß in daſſelbe einzeln ſtehende Bürger oder Bürgerfrauen, welche ſich Wohnung aus eigenen Mitteln zu be⸗ ſchaffen außer Stande ſind, aufgenommen werden ſollen. Dieſem Wunſche iſt bis in die neueſte Zeit entſprochen worden, und befanden ſich in dieſem Hauſe während des Jahres 1891 22 Perſonen, 2 Männer und 20 Frauen. Von dieſen haben 8 lediglich freie Wohnung gehabt, während 14 auch mit laufenden Almoſen bedacht worden find. B. Die ſtädtiſchen Familienhäuſer. In die ſtädtiſchen Familienhäuſer werden Perſonen aufgenommen, welche 1. infolge ihrer körperlichen Beſchaffenheit nicht mehr im Stande ſind, für ihren nothwendigſten Lebensunterhalt Sorge zu tragen. (Hoſpitaliten). 2. welche vorübergehend obdachlos geworden ſind. Die Perſonen zu 1 erhalten neben freiem Obdach vollſtändig freie Verpflegung, die⸗ jenigen zu 2 lediglich freies Obdach. Im Jahre 18,7 ſind aufgenommen worden: ad 1. 46 Perſonen und zwar 24 Männer und 22 Frauen. ad 2. 33 Familienvorſtände mit 58 Köpfen, darunter