150 — Nach Vorſtehendem beträgt das Veranlagungs Soll der Gewerbeſteuer pro 1890/91: Rolle 2 Zugang Abgang Klaſſe Cen⸗ Cen⸗ Cen⸗ ſiten %ʒ. ſiten 77 ſtten %. 4. 24 35] 10980 — — 1 252 A I1 312 15078 ſ 65 1548 62 1419,50 B 1 831 —14946 R. 4204 5 2 202 44 380 B I1 Sef 4 1J 4 0 336 12138 143 2637 110 1408,50 I1 308 5538 8⁵ 849 55 527 K 141 2572 48 774,35) 43 685,33 Eumma J2043 2692 ſ964 12010,85] 714 8094,33 Dazu Nachſteuer aus dem Strafverfahren 266,75 Als Abgang unbeitreiblich geweſene Ge⸗ werbeſteuer —.—— 156,00 Summa J2043 62692 964 12277,60] 714 8250,33 Zugang 964 12277,60 giebt J3007 74969,60 Abgang 714 8250,33 bleibt Gewerbeſteuer 1890,91 . 2293 667 19,27 K Gewerbeſteuer Prozeſſe waren § anhängig gemacht und wurden in 6 Fällen an Strafen 29 ℳ und als Nachſteuern 137 ℳ ſeitens der Königlichen Regierung zu Potsdam feſtgeſetzt; in 2 Fällen wurde das Strafverfahren eingeſtellt. ) Hundeſteuer. An Hundeſteuer werden pro Jahr für jeden Lurushund 9 %. und für hund 0,30 ℳ in halbjährlichen Raten erhoben. Hofhunde an der Kette ſind jeden Geſchäfts⸗ ſteuerfrei. Das Veranlagungs Soll betrug im I. Halbjahr 1890/91t 7 230,50 ℳ 2. 11 7, 7 7 7 836,20 „, zuſammen 15 066.70 ℳ Dazu tritt Zugang im 1. Halbjahr 1890 91. 660,15 „ „1. 712,85 „ giebt zuſammen 16 439,70 ℳ und geht ab als Abgang und Ausfall im I. Halbjahr 1890/91 309,90 ℳ. „ 11. 2 4 579,— „, ſind 888,90 „, 15 550,80 ℳ ſo daß ein Soll verbleibt von g) Gemeinde Einkommenſteuern. Auf Grund des Gemeinde Einkommenſteuer Regulativs vom 19. April 1886 iſt 1890/91 ein Zuſchlag von 150 pCt. zur Staats⸗, Klaſſen⸗ und klaſſifizirten Einkommenſteuer, und von 60 pCt. zur Grund⸗ und Gebäudeſteuer erhoben worden, mithin gegen die letzten Jahre eine Veränderung nicht vorgekommen.