Aus der Unfallverſicherung erwächſt uns eine von Jahr zu Jahr ſich ſteigernde erhebliche Arbeitslaſt durch die uns laut Geſetz obliegende zwangsweiſe Einziehung der Beiträge und Einforderung der nach dem Bauunfallverſicherungsgeſetz von den einzelnen Bauunternehmern aufzu⸗ ſtellenden monatlichen Regiebau Lohnnachweiſungen. fangreich ſind dieſe Arbeiten für die Nordöſtliche Baugewerks Berufs⸗ genoſſenſchaft. Bedauerlich iſt hervorgetreten, daß die Feſtſetzung der Renten in vielen Fällen ſich ſehr verzögert, ſodaß von den Verunglückten längere Zeit die Armenpflege in Anſpruch genommen werden muß. Die Stadtgemeinde iſt mit den Arbeitern des Tiefbauamts bei der Tiefbau⸗ Berufsgenoſſenſchaft als Genoſſenſchafts Miiglied, mit den Arbeitern des Hochbauamts und der Straßenreinigungs Deputation bei der Nordöſtlichen Baugewerks Berufsgenoſſenſchaft als Regiebau Unternehmer betheiligt. Das Geſetz über die Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung iſt mit dem 1. Jannar 1891 in vollem Umfange in Kraft getreten. Die aus dieſem Geſetz der Gemeindebehörde erwachſende Arbeitslaſt überſteigt noch erheblich diejenige aus den Unfallverſicherungsgeſetzen. Namentlich das für die Beitragsleiſtung feſtgeſetzte Syſtem der Markenverwendung hat im Publikum wenig Eingang gefunden. Zahlreich ſind daher die hierbei vorgekommenen Verſehen, welche darin beſtehen, daß Marken einer nie⸗ drigeren Lohnklaſſe oder einer unzuſtändigen Verſickerungsanſtalt verwendet ſind. Die Berichtigung der uns zu diefem Zweck in ſehr großer Anzahl ſeitens der Verſicherungsanſtalten zugeſandten mit falſchen Marken beklebten Verſicherungskarten erfordert durch die damit verbundenen umfangreichen Korreſpondenzen und protokollariſchen Vernehmungen erhebliche Arbeits⸗ kräfte. Daneben liegen uns die Aufnahme der Rentenanträge und die hiermit verbundenen Recherchen ob. Im Berichtsjahre ſind bei uns 102 Anträge auf Gewährung von Altersrenten geſtellt, auf welche bis zum Jahresſchluſſe in 72 Fällen Renten im Jahresbetrage von 105,41 ℳ.J bis höchſtens 191,40 ℳ ſeitens der Verſicherungsanſtalten bewilligt wurden, während 18 Anträge abgelehnt wurden und 12 Anträge unerledigt blieben. Unter den ſonſtigen geſetzlichen Vorausſetzungen konnte der Anſpruch Ganz beſonders um⸗ neu eingegangenen 299, zuſammen 330 Streitſachen, ſind 71 durch End⸗ urtheil, 220 ohne mündliche Verhandlung durch Beſcheid und 37 durch auf Altersrenten ſofort mit dem Inkrafttreten des Geſetzes erhoben werden, dagegen beſtand für die Gewährung der Invalidenrenten die weitere Be⸗ dingung der Beitragsleiſtung für 47 Beitragswochen. Anſprüche auf Invalidenrenten erſt vom 23. November 1891 ab erhoben werden. Abgeſehen von zwei, vor dieſem Zeitpunkt bei uns geſtellten und deshalb von uns als ungeſetzlich zurückgewieſenen Invalidenrenten Anträgen Demgemäß konnten iſt im Berichtsjahre nur noch ein derartiger Antrag geſtellt. aber von der Verſicherungsanſtalt abgelehnt worden. Die Zahl der Innungen iſt im Verichtsjahre unverändert ge⸗ blieben. Von den vorhandenen 14 Innungen ſind nach Maßgabe des Geſetzes vom 18. Juli 1881 betr. die Abänderung der Gewerbe Ordnung 6 neu errichtet und § umgeformt. Den Innungen gehörten am 1. De⸗ zember 291 Mitglieder an, von welchen 320 Lehrlinge beſchäftigt wurden. Neun Innungen gehören Innungsverbänden an, elf haben in ihren Sta⸗ tuten Geſellenausſchüſſe vorgeſehen. Eine Krankenunterſtützungskaſſe iſt nur für die Barbier⸗ und Friſeur⸗Innung durch Nebenſtatut errichtet. Zerichte der Verwaltungsdeputationen. beiter in getrennter Wahlhandlung ſtatutenmäßig erfolgt. Giften, 3 Konzeſſtonen zu Schauſtellungen pp. und 12 Genehmigungen zu gewerblichen und Dampfkeſſel⸗Anlagen ertheilt. Das Privilegium aus § 100e der Gewerbe Ordnung, wonach Nicht⸗ innungsmeiſtern im Stadtbezirke Charlottenburg das Halten von Lehr⸗ lingen verboten iſt, iſt nur der Maler Innung und der Barbier⸗ und Friſeur Innung ertheilt. 5 Der Stadtausſchuß hat im Jahre 1891 9 Sitzungen abgehalten. Von den aus dem Vorjahre als unerledigt übernommenen 31 und den Anerkenntniß oder Vergleich oder auf andere Weiſe erledigt, während 2 Sachen als unerledigt in das nächſte Jahr übernommen werden mußten. Es ſind ferner 243 Schankkonzeſſionen, 1 Konzeſſion zum Handel mit Der Stadtausſchuß fungirt außerdem auf Grund des Geſetzes über die landwirthſchaftliche Unfallverſicherung als Sektions⸗Vorſtand der den Stadtkreis Charlottenburg umfaſſenden Sektion v1 der brandenburgiſchen landwirthſchaftlichen Berufsgenoſſenſchaft. Als ſolcher lieat ihm neben anderen ſtatutariſchen Verpflichtungen namentlich ob die Wahl der Ver⸗ trauensmänner, die nothwendigen Feſtſtellungen bei Unfällen, die Veran⸗ lagung der verſicherungspflichtigen Betriebe, die Einziehung der jährlichen Umlagebeträge u. ſ. w. Im Berichtsjahre ſind 3 Unfälle zur Anzeige ge⸗ bracht, welche aber mit Rückſicht auf die kurze Zeitdauer der Erwerb unfähigkeit der Betroffenen zu Renten nicht berechtigten. Gewerbegericht. Zur Entſcheidung von gewerblichen Streitigkeiten iſt für den Stadt⸗ bezirk Charlottenburg auf Grund des vom Bezirksausſchuß unterm 22. De⸗ zember 1891 genehmigten Orts Statuts und nach Maßgabe des Reichs⸗ geſetzes betr. die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890 ein Gemerbe⸗ gericht errichtet, welches am 1. April 1892 in Thätigkeit getreten iſt. Daſſelbe kann auch in gewerblichen Streitigkeiten als Einigungsamt an⸗ gerufen werden. Es iſt ferner zur Abgabe von Gutachten, welche in ge⸗ werblichen Fragen behördlicherſeits geſtellt werden, ſowie zur Stellung von Anträgen auf gleichem Gebiete berufen bezw. befugt. Das Gewerbe⸗ gericht beſteht aus einem Vorſitzenden, einem Stellvertreter deſſelben und 18 Beiſitzern, nämlich je 9 aus dem Kreiſe der Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer. Zum Vorſitzenden iſt der Stadtſyndikus Dr. Hirſekorn, zum Stellvertreter Stadtrath Woellmer auf 3 Jahre von der Stadtwerordneten Verſammlung am 2. März 1892 gewählt. Die Wahl der Beiſitzer iſt am 7. März 1892 in geheimer direkter Wahl durch die Arbeitgeber und Ar⸗ Die Beintzer ſind auf 2 Jahre gewählt. Die Veröffentlichung der Namen der Beiſitzer iſt ſ. 3t. erfolgt. Die Gerichtsſchreiberei iſt mit dem Büreau v1 ver⸗ einigt. Charlottenburg, den 20. December 1892. Der Magiſtrat. Büchtemann. 1. Bericht er Schuldeputation. Der Schuldeputat ion gehören von den Mitgliedern des Magiſtrats der Stadtſyndikus Dr. Hirſekorn als Vorſttzender und die Stadträthe Woellmer und Dr. Wendt, von den MRitgliedern der Stadtverordneien Verſammlung die Stadtverordneten Gertz, Stendel und Maentell, endlich als techniſche Mitglieder der Profeſſor Schlich⸗ ting, der Prediger Thaer und Dr. jur. Gayl an. Wihrend des Berichts⸗ jahres ſchied der frühere Vorſitzende Stadtſyndikus Wittchow in Folge ſeiner Penſtonirung aus der Schuldeputation aus, den Vorſitz übern ihm der unterzeichnete Stadtſyndikus, welcher bereits als magiſtratualiſches Mitglied der Deputation angehört hatte; in dieſelbe wurde ferner der Stadtrath Woellmer abgeordnet. Der Stadtverordnete Stendel wurde Lehrerin Schulz angeſtellt. nach Ablauf ſeiner Wahlperiode auf die Dauer von 6 Jahren bis 1898 wiedergewählt. Nachdem das langjährige techniſche Mitglied Stadtrath und Stadtälteſter Dr. Cohn im Februar 1891 verſtorben war, trat an ſeiner Statt der bisherige Lokalſchulinſpektor Prediger Thaer ein. Städtiſche höhere Mädchenſchule. 1 Rektor, 6 Lehrer, 3 Lehrerinnen, 2 techniſche Lehrerinnen, 10 Klaſſen. Shulhaus Roſi nen Straße Nr. 12. Vom 1. Oktober 1891 ab bis dahin 1892 iſt die Lehrerin Clara Vorthmann zu ihrer weiteren Ausbildung in der franzö ſiſchen Sprache nach Paris beurlaubt worden, ihre Stelle verſah die im Gemeindeſchuldienſt am 1. Oktober 1891 ange⸗ ſtellte Lehrerin Lancelle. Behufs Verheirathung ſchied die Handarbei lehrerin Adelheid Vorthma un aus, als Nachfolgerin wurde die te