Das Leichenhaus. Ein ferneres dringendes Bedürfniß war ein bisher ganz fehlendes Leichenhaus. Dasſelbe iſt mit der Front in der Kirch Straße an der Nordgrenze des Grundſtücks errichtet worden. Es enthält einen Sezir⸗ Raum, eine Leichenkammer, beide an einem beſonderen kleinen Flur be⸗ legen und eine Begräbniß Kapelle. Letztere hat ein großes Fenſter nach der Kirch Straße erhalten, während ſich das Portal nach Süden, alſo nach dem Hofe des Krankenhauſes öffnet, ſo daß der Vorraum vor der Kapelle innerhalb der Einfriedigung zum Sammeln etwaiger Leidtragender dienen kann und die Straße ſelbſt von den im Leichenhauſe vorgenommenen Handlungen völlig unberührt bleibt. Im Keller des Leichenhauſes iſt ſodann noch ein geräumiges Sarg Magazin hergerichtet worden. Die Koſten des Leichenhauſes haben 23 693,89 ℳ betragen. Die beiden vorbeſchriebenen Gebäude ſind im Spätherbſt 1890 be⸗ gonnen worden und am 1. Jannar 1892 in Benutzung genommen worden. Was den weiteren Ausbau des Krankenhauſes anlangt, ſo wird zu⸗ nächſt wegen der begonnenen Regulirung der Wallſtraße die maſſive Ein⸗ friedigung des Grundſtücks an der genannten Straße hergeſtellt werden müſſen Dieſe neue Einfriedigung iſt ſchon deshalb nöthig, weil bei der Straßenregulirung, wie oben erwähnt, die neue Baufluchtlinie der Wall Straße, die von der bisherigen Einfriedigung abweicht, durchgeführt werden muß. Mit dem dann folgenden, im Etatsjahre 1892/93 zu be⸗ ginnenden Bau des Pavillons für anſteckende Kranke, welcher ſeinen Platz nach dem vorſtehend gegebenen Situationsplan an der Kaiſer Friedrich Straße erhalten ſoll, wird der Ausbau des Krankenhauſes ſeinen vorläufigen Abſchluß erhalten. Das Krankenhaus hat jetzt nach Fertig⸗ ſtellung des Verwaltungsgebäudes ſeinen Beſtand an Betten von 70 auf 90 erhöhen können (wobei das jetzige Iſolirgebäude mit noch 20 Betten nicht berückſichtigt iſt); nach Fertigſtellung des Pavillons an der Kaiſer Friedrich Straße, welcher nach den inzwiſchen fertig geſtellten Detailzeich⸗ nungen 56 Betten wiro aufnehmen können, wird der Beſtand der Betten ſomit nochmals von 90 auf 146 ſteigen. Es wird dann an den Abbruch des jetzigen, ſeinen Zweck nur mangelhaft genügenden Iſolirgebäudes ge⸗ gangen werden können. haus den an daſſelbe zu ſtellenden Anſprüchen Genüge leiſtet. Die Hochban-Deputation. Bratring. V. Bericht der Tiefbau deputation. 1. Straßen- und Zrücenban. Nachdem im Etatsjahr 1890/91 für Neuanlagen der Straßen die feſte Steinunterbettung grundſätzlich eingeführt, die Verwendung von rechtwinklig bearbeiteten Steinen IV. Klaſſe aber noch geſtattet worden war, wurde im Etatsjahr 1891 92 die Beſtimmung getroffen, bei der Neuanlage von Straßen kein geringeres Material, als Pflaſterſteine HII. Klaſſe zuzulaſſen. Steine ein Spielraum von 18—21 em zuläſſig, während bei den Steinen III. Klaſſe für die Kantenlänge in der Breite nur ein Spielraum von ½ em und für die Höhe gleichfalls nur ein Spielraum von 2 em zu⸗ . iſt. ezüglich der Klaſſifizirung der Steinſorten wird im Uebrigen auf den 24 . Geſchefleberich verwieſen. 1. Mit elſteinen aus Temper Schlacke und Schotterunter⸗ lage, welche erſtere ihrer Geſtalt nach als Steine I. Klaſſe zu bezeichnen ſein würden, wurde die Straße 25— VI auf Koſten der Firma L. Löwe & Co. regulirt. Die Schlacke der Marsfelder Bergwerke wird flüſſig in Würfel⸗ formen von 16 em Seitenlänge gegoſſen, welche im gefüllten Zuſtande mit Sand bedeckt werden, um ein langſames Abtühlen der Schlacke zu veranlaſſen und ein Verglaſen zu verhindern. Die ſo hergeſtellten Steine haben vollſtändig ebene Grund⸗ und Seitenflächen, während die in der Der Bau der beiden Pavillons D und E kann ſodann ſo lange verſchoben werden, als das jetzige eigentliche Kranken⸗ 1 ſſe Während bei den Steinen IV. Klaſſe zwar auch die Kopfflächen rechtwinklig bearbeitet ſind, iſt doch für die Kantenlänge in der Breite gemeſſen ein Spielraum von 4 em und in der Höhe der — 49 — Form nach oben gerichtete Fläche die durch das Schwinden der glühenden Maſſe bei der Erkaltung hervorgerufenen Einbeulung, ſowie kleinere Blaſenbildungen zeigt. Die obere Fläche des Gußſteines in der Form wird deshalb zur Fußfläche im Pflaſter. Der Straßendamm hat bei der regelmäßigen Form der Steine und der glatten Oberfläche derſelben ein gutes Ausſehen erhalten, verurſacht beim Befahren wenig Geräuſch und hält ſich ſehr ſauber. Die Fugen ſind mit Bitumen ausgegoſſen. Die Koſten der Regulirung betrugen ein⸗ ſchließlich der Erdarbeiten, welche in dieſem Falle abweichend von der gewöhnlichen Praris gleichfalls durch ſtädtiſche Organe ausgeführt worden ſind, 74 780,35 ℳ (für 1 Ikm Straßenfront 148,035 ℳ II. Mit rechtwinklig bearbeiteten „teinen III. Klaſſe aus ſchwediſchem Granit und Anterſchotterung wurden hergeſtellt: 1. für Rechnung der anliegenden Beſitzer: die Kal kreuth Straße (Straße 29c 1) zwiſchen Kleiſt Straße und der verlängerten Motz Straße für 61 024,8 ℳ (für 1 Ikm Straßenfront 115,54 ℳ) Die Fugen ſind nicht aus⸗ gegoſſeu. „die Augs burger Straße zwiſchen der Ansbacher Straße und der Paſſauer Straße (Straße 30 a IV) für 27 440,39 ℳ (für 1 Ifkm Straßenfront 140,07 ℳ) Die Fugen ſind mit Bitumen ausgegoſſen. die Schil ler Straße auf eine Länge von 52 m öſtlich der Kaiſer Friedrich Straße (Straße 12—V—3) für 11 457,89 ℳ (kür 1 Ifm Straßenfront 138,38 ℳj) Die Fugen ſind mit Bitumen ausgegoſſen. . aus ſtädtiſchen Mitteln: die Kle iſt Straße und zwar der nördliche Fahrdamm zwiſchen der Luther Straße und dem Nollendorf Platz für 81 988,76 ℳ (für 1 Ifm Straßenfront 149,67 ℳ.) Hiervon hatte das Dampf⸗ ſtraßenbahn Konſortium 19 013,60 ℳ. zurückzuerſtatten. Die Fugen ſind mit Bitumen ausgegoſſen. der Charlottenburger Antheil der Kurfürſten Straße zwiſchen der Bayreuther Straße und dem Kurfürſtendamm. Die Pflaſterung wurde ausgeführt durch die Organe der Stadt Berlin. Der Beitrag der Stadt Charlottenbueg betrug nach Abzug der auf die Große Berliner Pferdebahn entfallenden antheiligen Koſten 17 182,38 . III. Mit rechtwinklig bearbeiteten Steinen IV. Klaſſe aus 4. 1 ſchwediſchem Granit auf Schotterunterlage wurde aus ſtädtiſchen Mitteln vorbehaltlich der ſpäteren Umlegung der Koſten auf die Adjacenten die verlängerte Wall Straße zwiſchen Wilmersdorfer Straße und der Kaiſer Friedrich Straße gepflaſtert. Die Regulirung war bereits für das Etatsjahr 1890/91 in Ausſicht genommen, konnte aber damals nicht zur Ausführung gelangen, weil die Auflaſſung des Straßenlandes nicht rechtzeitig erfolgt war. Mit der Anlage dieſer Straße iſt durch Beſeitigung des alten Scheunenweges ein häßlicher Schmutzwinkel an einer hervorragenden Verkehrsſtraße beſeitigt. Die dort noch erhalten gebliebenen Scheunen⸗ flecken werden bei Regulirung der neu in den Bebauungsplan aufge⸗ nommenen Straßen 7a und 7b verſchwinden. Die Koſten betrugen 53 688,01 (pro Ifm Grundſtücksſtraßenfront 116,94 ) IV. Mit rechtwinülig bearbeiteten Steinen IV. Klaſſe ohne Anterbettung wurden auf Grund älterer Konzeſſionen regulirt: 1. Auf Rechnung der anliegenden BVeſitzer: a. die Kaiſer Friedrich Straße zwiſchen Wall Straße un Scharren Straße für 67 833,31 ℳ (für 1 Ifm Straßenfront 89,22 ℳ) die Schloß Straße von der Knobelsdorff Straße bis zur Bis⸗ marck Straße. Die Abrechnung dieſer Straßenſtrecke iſt noch nicht abgeſchloſſen, da zu dieſem Unternehmen auch die Regu⸗ lirung des öftlichen Fahrdammes der Schloß Straße an der ſogenannten Karpfenteichwieſe entlang zwiſchen der Knobelsdorff Straße und dem nördlichen Pflaſteranſchluß gehört. Hier mußte die Regulirung noch verſchoben werden, weil wegen des moorigen Untergrundes noch ſehr erhebliche Verſackungen des Planums konſtatirt werden konnten. Die bis zum Schluſſe des Berichts⸗ jahres ausgeführten Arbeiten find mit 3 000 ℳ zu bewerthen. Der Stuttgarter Platz (Platz B—v—3) am Bahnhof Char⸗ lottenburg für 73 105,51 ℳ (für 1 Itm der nur einſeitigen Grundſtücksſtraßenfronten 165,42 ℳ) aus ſtädt iſchen Mitteln: „der weſtliche Fahrdamm der Schloß Straße von der Knobels⸗ dorff Straße bis zum nördlichen Pflaſteranſchluß. Die Koſten 3¹