— 5 — der Gasanſtalten mit 222 Mk. 51 Pf., ſowie die Straßenreinigungs⸗ und Hochbau⸗Verwaltung mit 12 Mk. 25 Pf. betheiligt iſt. Auf geſtellte Fuhr⸗ werke entfallen 492 Mk. Die Gewährung einer Entſchädigung für Dienſtreiſen in der ſtädtiſchen Verwaltung hat der Magiſt:at durch folgende Beſtimmungen geregelt: § 1. Für die Erledigung von Dienſtgeſchäften außerhalb der ſtädtiſchen Dienſtgebäude, jedoch innerhalb des hieſigen Gemeindegebietes und der Gemeindegebiete von Berlin, Wilmersdorf und Schöneberg wird eine Ent⸗ ſchädigung nicht gewährt. Erſtattet werden, unbeſchader der Benutzung eines ſtädiiſchen Fuhrwerks in geeigneten Fällen, nur die für die Be⸗ förderung zweckmäßig aufgewendeten baaren Auslagen (Droſchken, Stadt⸗ bahn, Straßenbahnen pp). § 2. Für die Erledigung von Dienſtgeſchäften an anderen auswärtigen Drten, die jedoch noch mittelſt der Straßenbahnen und Omnibus, der Ringbahn und Stadtbahn, der gewöhnlich kurſirenden Dampfſchiffe, ſowie mit Mieths⸗ fuhrwerk erreichbar ſind, oder im Bereich des Vorortsverkehrs liegen, können — außer den nach Lage des Falles nöthigen baaren Auslagen für die Beförderung — auch Zehrungskoſten liquidirt werden und zwar: 2) von den Unterbeamten und den ihnen gleich zu ſtellenden Bedienſteten 2 Mk., b) von den Mitgliedern der beiden ſtädtiſchen Körperſchaften, der Depu⸗ tationen und Kommiſſionen, von den Leitern der beiden höheren Lehr⸗ anſtalten, ſowie von den im Etat als ſolchen anerkannten oberen von 5000 Mark iſt hiernach um 166 Mk. 29 Pf. überſchritten. Beamten und den Regierungsbaumeiſtern 4 Mk., () von allen übrigen Beamten und Bedienſteten 3 Mk. § 3. Für beide Fälle (§§ 1 und 2) gelten außerdem folgende Be⸗ ſtimmungen: Verpflegung desſelben können nicht liquidirt werden. Eiſenbahn angewieſen, während alle übrigen Beamten pp ſich der 11 Klaſſe bedienen dürfen. § 4. Für alle über die in den §§ 1 bis 3 gezogenen Grenzen hinaus⸗ gehenden Dienſtreiſen können Tagegelder und Reiſekoſten nach den für die Staats⸗ beamten geltenden Beſtimmungen liquidirt werden. In Entſtehung deſſen werden eingereiht: ) die Mitglieder des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗Verſammlung, 2 der Deputationen und Kommiſſionen, die oberen Beamten, die Leiter der höheren Lehranſtalten und die Regierungsbaumeiſter in Gruppe IV der Verordnung vom 15. April 1876, 5) die Veamten der Klaſſen 1 und 11 des Normal⸗Etats, die Betriebs⸗ inſpektoren der Kanaliſation und der Gasanſtalt, der Inſpektor des polizeiliche Bekanntmachungen 1 760 Mk. 50 Pf. a) Ausgaben an ſogenannten Trinkgeldern für den Kutſcher, ſowie für An Abonnementskoſten für Benutzung der hieſigen Pferdeba hn ſind unter Bewilligung von 50 % Rabatt 1503 Mk. 75 Pf. entſtanden. Es ſind hierfür beſchafft: 8 Karten für ſämmtliche Linien innerhalb Charlottenburg's und für die Linie Charlottenburg—Kupfergraben, 14 Karten für ſämmtliche Linien innerhalb Charlottenburgs, 2 Karten für die Strecke Wilhelm⸗Platz—Lützow⸗Platz, 3 Karten für die Strecke Wilhelm⸗Platz—Kurfürſtendamm, 1 Karte für die Strecke Wilhelm⸗Plah—Spandauer Berg, 1 Karte für die Strecke Wilhelm⸗Platz —Thiergartenhof und Goh⸗ kowsky⸗Brücke, 1 Karte für die Strecke Thiergartenhof —Weſtend. Die ſächlichen Koſten der Büreauverwaltung vertheilen ſich auf Porto, Schreibmaterialien, Druckarbeiten, Aktenheften, Bibliothek, Gerichts⸗ und Stempelkonen. An Porto ſind 4223 Mk. 21 Pf. verausgabt. Davon entfallen auf die ſeitens des Magiſtrates abgeſendeten Briefe und Packete 3457 Mk. 11 Pf. — auf die von außerhalb eingegangenen Poſtſendungen 709 Mk. 45 Pf. Für Zwecke des Standesamtes ſind 56 Mk. 65 Pf. Portokoſten verausgabt. Auf die verausgabten Portokoſten ſind 832 Mk. 98 Pf. wieder eingezogen, ſo daß ſich die wirkliche Ausgabe an Porto nur auf 3390 Mk. 23 Pf. ſtellt. Für Schreibmaterialien und ſonſtige Verbrauchsgegenſtände ſind 5 166 Mk 29 Pf. Koſten entſtanden Die im Etat vorgeſehene Summe An Inſertionskoſten waren 3 202 Mk. 60 Pf. zu zahlen und zwar für magiſtratualiſche Bekanntmachungen 1442 Mk. 10 Pf. und für Der Druck der For⸗ mulare, Stadtverordneten⸗Vorlagen, Sratuten u. ſ. w. einſchließlich der Lieferung des erforderlichen Papieres hat einen Aufwand von 12141 Mk. b) Die Unterbeamten ſind für ihre Beförderung auf die III. Klaſſe der Summe ſind dies 2858 Mk. 14 Pf weniger. 86 Pf. erforderlich gemacht Gegenüber der im Etat ausgeworfenen Von den Ausgaben ent⸗ fallen unter Anderen auf Formulare 6443 Mk. 29 Pf., auf den Druck des Stadthaushalts⸗Etats für 1893/94 in 300 Exemplaren 1023 Mk. 11 Pf., auf den Druck des Finalabſchluſſes für 1891/92 in 350 Erem⸗ Krankenhauſes, die Dirigenten der übrigen ſtädtiſchen Lehranſtalten und die Regierungsbauführer in Gruppe ebendort, () die übrigen Bureau⸗ und Kaſſenbeamten, die Unterbeamien Klaſſe v des Normal⸗Etats und die Hülfstechniker in Gruppe 1 ebendort, ebendort. zur Erledigung des Dienſtgeſchäfts unmittelbar nothwendig waren. Ausnahmen von den vorſtehenden Beſtimmungen zugelaſſen werden: a) durch Verfügung des Oberbürgermeiſters von den Beſtimmungen der §§ 1 und 2 (Zehrungskoſten) und des § 3a, 2 b) durch Veſchluß des Magiſtrats, wenn eine Dienſtreiſe einen außer⸗ ( 4 letzter Abſatz des Geſetzes vom 24. März 1873). 2 § 7. Der Magiſtrat beſchließt über die Einreihung der im § 4 dieſes zeichneten Gruppen, ſowie üver die Gewährung emer beſonderen Ent⸗ chädigung für die Erhebung und Ablieferung größerer Werthbeträge in den Nachbargemeinden. Dienſtreiſe ſind durch Gemeindebeſchluß zu bewilligen. Charlottenburg, den 21. September 1892. Der Nagiſtrat⸗ Lei, beträgt hiernach 3 325 Mk. 6 Pf der Umdruckſachen in 104 291 Exemplaren gefertigt, von denen auf die Kgl. 8 2 —— 2 — 11 p 2019 Mk 78 Pf im Vorjahr 2 f 0 85 In allen Fällen (§§ 1 bis 4) fönnen neben den Tagegeldern und vergebung der Arbeiten erzielten billigeren Preiſe zurückzuführen. Reiſekoſten baare Auslagen nur inſoweir liquidirt werden, als dieſelben Aktenheften ſind 1772 Mk. 48 Pf. gezahlt. 82 2 —. 2 5 ſchriften, Geſetſammlungen und für Werke für die Bibliothek waren § 6. Zu beſonders geeigneten Fällen können zu Gunſten der Liquidanten 1 223 Mt. Pf. nothwendig. 2634 Mk. 61 Pf. erforderlich geweſen. 94 Pf. wieder erſtattete Gerichts⸗ und Stempelkoſten gegenüber. plaren 419 Mk 93 Pf. und auf den in 400 Exemplaren gedruckten Ver⸗ waltungsbericht für 1891 92 580 Mk 65 Pf. Sämmtliche Druckarbeiten waren vertragsmäßig bis zum Schluß des Berichtsjahres an den Buch⸗ druckereibeſitzer Gertz vergeben. Bei der auf dem Grundſtück Berliner Str. 72 befindlichen Um⸗ druckpreſſe waren wie im Voriahre 1 Drucker, 1 Arbeiter und 1 Arbeits⸗ burſche beſchäftigt. An Löhnen einſchließlich Verſicherungsbeiträgen ſind für dieſelben 3 154 Mk 16 Pf. gezahlt, während die Unterhaltung der Umdruckpreſſen 170 Mk 90 Pf erfordert har Die Geſammt⸗Ausgabe Im Ganzen ſind 1 232 verſchiedene Polizei⸗Direktion 167 verſchiedene Umdruckſachen in 16952 Eremplaren entfallen. d) die übrigen Unterbeamten und ähnlichen Bedienſteten in Gruppe v1I1 Für Buchbinderarbeiten ſind 1784 Mk. 80 Pf. verausgabt gegen Die Erſparniß iſt auf die bei der Neu⸗ Für Für periodiſche Zeit⸗ An Gerichtskoſten und Stempel ſind Dieſer Ausgabe ſtehen 109 Mek Auf Ge⸗ richtskoſten entfallen 1 825 Mk. 36 Pf, darunter 349 Mk 95 Pf., welche 14 5 Sſtreitſachen gezahlt werden mußt gewöhnlichen Koſtenaufwand erfordert hat (§ 2 des Geſetzes vom ene ae e 2 4½. 24. März 1873 bemeffend die Tagegelder und die Reiſeloſten der Hundert'ſche Grundſtück 809 Mt. 25 Pf. erforderlich. Staatsbeamten) und erweislich höhere Reiſekoſten als die im § 4 dieſes Aeglements feſtgeſebten haben aufgewender werden müſſen Das von der Sparkaſſe bisher benutte Zimmer war in Folge der Zunahme des Geſchäftsverkehrs nicht mehr ausreichend. Reglememts icht ausdrüchlich aufgeführten Beamten pp. in die daſeibſt be meindekrankenverſicherung durch Einrichtung einer allgemeinen Ortskranken⸗ egle nicht ausdrücklich 8 2 5 die Kanzlei 1 eingerichtet. F§ 8. Die Koſten einer in außerdeutſche Staaten zu unternehmenden 5 9 An Stempelkoſten waren einſchließlich 651 Mk 50 Pf Kaufſtempel für das angekaufte Hinſichtlich der Verwaltungsräume iſt Folgendes zu berichten: Nach Umgeſtaltung der Ge⸗ kaſſe wurden die von erſterer benutzten beiden Räume im linken Se tenflügel frer und vom 1. Oktober 1892 ab der Sparkaſſe überwieſen In dem bisherigen Geſchäftszimmer der Sparkaſſe iſt ſeit dem 1. Dezember 1892 Für das Polizei⸗Revier⸗Bureau I11, das auf dem Grundſtück Berliner Straße No 72 im linken Seitenflügel untergebracht war, ſind vom 1. April 1892 ab beſondere Geſchäftsräume gemiethet. Nach Inſtandſetzung der bisher von der Polizei benutzen Räume wurde ein Theil derſelben der „Allgemeinen Ortskrankenkaſſe“ eingeräumt während der übrige Theil (nach vorn) disponibel blieb. Die Dienſträume des Standesamtes ſind am 1. Juli 1892 aus dem Hauſe des Apothekers Wachsmann — nach Löſung des Miethsvertrages