* 12 2 ſ2 1217 211231312121 2 Feuer Z ZE 23212122 123123122 21⸗ S 1S2 JG22 21 21— 231 212 1— 12 — E ( — — — —1 5 1 J5 „IIf Groß⸗Feuer — —1—1— 1 1] 11—1 2 11 6 Mittel⸗Feuer 1— 11— ——1ſ 2ſ111 7 Klein⸗Feuer 5] 3ſ— 3f 3] 3] 3ſ 6] 4 6ſ 1 11 38 Blinder Lärm. — — 11— — —] 2—]—ſ 3 Summa] 6] 31—] 5f 3] 4] 4] 7] 5112] 2] 3ſ54 Die Feuer haben ſtattgefunden: Nach den Wochentagen: Nach den Tageszeiten: — —. 2 1¹ 2121213121 2131⸗ 2 10 2 12 212 121212]⸗ 2 Feuer 2 2] 2]2 2 2] 2] ⸗2 — 5 S 3 S3 ſ 121215 5 9 2 ſ2 — 8 0 9 I Groß⸗Feuer . 2 1 1 1— 1 6 3 3 (6 Mittel⸗Feuer. —] 11—] 31— 3 7 2 3 7 Klein⸗Feuer 5] 4] 5] 5ſ 5 6 838 7 31 38 Blinder Lärm ] — 1J—1ſ 1 3 2 1 3 Summa ſ 7] 6ſ 6f 9ſ 6ſ1010f54 14 40 154 Durch die Feuermelder wurden 34 Feuer gemeldet und traten hierbei die Melder Nr. 1 — 1 mal, Nr. 2 — 1 mal, Nr. 5 — 1 mal, Nr. 6 — 1 mal, Nr. 7 — 1 mal, Nr. 8 — 1 mal, Nr. 9 — 3 mal, Nr. 10 — 7 mal, Nr. 11 — 2 mal, Nr 12 — 4 mal, Nr. 13 — 5 mal, Nr. 14 — 2 mal, Nr 15 — 4 mal und Nr 16 — 1 mal in Thätigkeit. Ferner wurden 20 Feuer gemeldet: durch die Feuerwache - 1 mal, Durch telegraphiſche Depeſche — 1 mal, durch Telephon - 14 mal und durch Boten — 4 mal. v) Straßenreinigungs-Weſen. Im Berichtsjahre wurden die ſtändigen Straßenarbeiter von 78 auf 84 Mann vermehrt. ſteht, ſetzt ſich wie folgt zuſammen: aus 1 Aufſeher, 3 Hilfsaufſehern, 8 Kolonnenführern (Vorarbeiter), 72 ſtändigen und 6 Hilfsarbeitern. Von dem Perſonal ſind 4 zu Oberfeuer⸗, 27 zu Feuerwehr⸗, 12 zu Telegraphiſten und 47 zu Spritzenmännern ausgebildet. Von dem Perſonal gehen ſtändig 15 Mann zur Beſetzung der Feuer⸗ wache und 3 Mann zur Herſtellung von dringenden Arbeiten und Reparaturen auf dem Depot ſowie zu Kranken⸗ pp. Transporten ab, (1 Oberfeuermann, 1 Wachthabender, 2 Telegraphiſten, 4 Feuerwehrmänner und 7 — 3 10 Spritzenmänner). Ferner gehen 2 Mann zur Kontrolle der Sprengwagen während der Sommermonate und 10 Mann zum Baggern der Einſteige⸗ und Regeneinlaufſchächte ſtändig ab, ſo daß zum Nemigen der Straßen, Promenaden und Märkte nur noch 60 Mann verbleiben. Der ſtädtiſchen Straßenreinigung liegt die Pflicht ob, ſämmtliche kunſtgerecht befeſtigte Straßen, Plätze, Promenaden und Bürgerſteige, ſowie die Einſteigegruben und Regeneinlaufſchächte im Weichbilde der Stadt Charlottenburg zu reinigen und den Unrath abzufahren, ohne daß von den Einwohnern hierfür eine Ertra⸗Vergütung erhoben wird. Auf Grund der Polizei⸗Verordnung vom 7 Februar 1876 Abſchnitt IVv B § 88 ſind jedoch die Haus⸗ bezw. Grundſtücks⸗Eigenthümer verpflichtet, die Bürgerſteige in der ganzen Ausdehnung vor dem betreffenden Grund⸗ ſtück in den Wintermonaten von Eis und Schnee zu reinigen, während die Reinigung der Uebergänge und Straßenkreuzungen Sache der Straßen⸗ —— — werden für gewöhnlich mit den Straßendämmen zuſammen gereinigt, während des Winters werden jedoch die Bürgerſteige von den Grundſtücks⸗Eigen⸗ thümern von Eis und Schnee geſäubert und bei der Winterglätte mit ab⸗ ſtumpfenden Materialien beſtreut. Die Geſammtlänge der gepflaſterten bezw. chauſſirten im Weichbilde der Stadr belegenen Straßen, welche der Reinigung unterliegen, beträgt 76,745 km, wovon nur ein verſchwindender Theil mit gutem Pflaſter ver⸗ ſehen iſt. Die gewöhnliche regelmäßige Arbeitszeit dauert nur 8 Stunden (von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens). Ausgenommen ſind die Tages⸗ arbeiter, welche von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends arbeiten. Außer bei den vorbeſchriebenen Reinigungsarbeiten werden die Leute noch zum Theil bei jedem Feuer, bei Wachen, Uebungen, Unglücksfällen, Kranken⸗ transporten oder außergewöhnlichen Naturereigniſſen verwendet. Hierfür wird eine Ertra⸗Vergütigung nicht gewährt, da die Leute auf einen ſolchen forderungen. zurückgegeben und zu Flickmaterial verwendet. Das Perſonal, welches unter einem Straßen-Inſpektor Lohn geſtellt ſind, daß dieſer alle Vergütungen mit einſchließt. Ebenſo werden für außerordentliche Leiſtungen Vergütigungen nicht gewährt, dagegen wird bei Krankheitsfällen der halbe Lohn gezahlt. Die Arbeiter erhalten Dienſtbekleidung, beſtehend aus: Rock, Hoſe und Mütze. Dieſe Kleidungsſtücke ſind aus guten. dauerhaften Stoffen von der Firma C. Eppner sen. hergeſtellt und entſprechen allen An⸗ Die abgetragenen Kleidungsſtücke werden an das Depot Sämmtliche Arbeiter der Straßenreinigung tragen an den Dienſtmützen eine fortlaufende Nummer. Die Nummer iſt dieſelbe, unter welcher der betreffende Mann in die Stammrolle eingetragen wird. Die auf dem Depot beſchäftigten Holz⸗ arbeiter und Maler fertigen die dringenden kleinen Reparaturen an. Zu den Holzreparaturen wird größtentheils das durch Fortnahme von Allee⸗ bäumen gewonnene Holz verwendet. Durch Verwendung von Kehrmaſchinen zu den Reinigungsarbeiten wird es möglich, die Neinigung mit außerordentlich geringen Mitteln und Handarbeitskräften zu bewirken, da eine Maſchine täglich mindeſtens die Arbeit von 14 Arbeitern leiſtet. Die Koſten einer Maſchine ſtellen ſich täglich auf 5,45 Mk. für Beſpannung und 1,30 Mk. für Abnutzung der Maſchinenwalzen, demnach zuſammen auf 6,75 Mk. Die Koſten für 14 Arbeiter ſtellen ſich täglich auf 3,00 Mk. 14 42 Mk für Löhne und 2,10 Mk. für Abnutzung der Handbeſen (Piaſſava⸗ und Reiſigbeſen), demnach zuſammen auf 44,10 Mk., alſo ſtellen ſich die Koſten für eine Kehrmaſchine um erwa das Sechsemhalbfache billiger wie 14 Arbeiter. Dieſe Berechnungen, welche auf unſeren augenblicklichen Verhältniſſen beruhen, ſollen nur zeigen, wie Leiſtungsfähigkeit und Betriebskoſten der Kehrmaſchinen ſich der Handarbeit gegenüber ſtellen. Die Abfuhr des Straßenkehrichts hatte der Unternehmer laut Vertrag innerhalb 24 Stunden nach geſchehener Zuſammenhäufung zu bewirken. Hierin iſt inſofern eine Aenderung eingetreten, als mit dem Unternehmer, reinigung iſt. Die Reinigung der Straßen findet in den froſtfreien Monaten in der Zeit von Abends 10 Uhr bis Morgens 6 Uhr ſtatt, hierzu werden Kehrmaſchinen verwendet. durch Arbeiter bewirkt. Die Reinigung an den froſtfreien Tagen in den Wintermonaten wird nur durch Handkräfte ohne Anwendung der Maſchinen. nur am Tage bewirkt, die Arbeitszeit währt vom Tag⸗ bis Dunkelwerden. Die Straßen haben eine zu reinigende Dammfläche von ca 760080 qm. Die Zuſammenhäufung des Mülles wird Die ſtark frequentirten Straßen werden durchſchnittlich wöchentlich Mal gereinigt. Nach den bisherigen Erfahrungen genügt dies vollſtändig, ohne daß der Sauberkeit irgendwie Abbruch geſchieht. Ein kleiner Theil der Straßen wird täglich, dagegen die weniger frequentirten und entlegeneren Straßen wöchentlich 2 mal, einmal, bezw. nur ausnahmsweiſe gereinigt. Das Straßengebiet hat ſich ſeit dem verfloſſenen Jahre um 91200 am ver⸗ größert, und den Arbeitsplan entſprechend erweitert. Die Bürgerſteige Fuhrherrn Langner, eine Verhandlung aufgenommen wurde, wonach dem⸗ ſelben für die ſofortige Abfuhr des Kehrichts eine Entſchädigung zugebilligt wurde, und dieſe Aenderung hat ſich in der Abfuhr ſehr gut bewährt, weshalb ſie auch dem mit dem Fuhrherrn Gehl geſchloſſenen Vertrage zu Grunde gelegt worden iſt. Der Kehricht iſt, mit Ausnahme der Schlicke, dem Unternehmer zur beliebigen Verwerthung üderlaſſen, derſelbe muß auch für geeignete Abladeplätze Sorge tragen. Die Beſprengung der Straßen heginnt jährlich mit dem 1. April und endet am 15. Oktober. Dieſe Anordnung ſchließt jedoch nicht aus, daß nicht auch in den Monaten März und November eine Beſprengung vorgenommen werden kann. Für die Geſtellung der Pferde und Kutſcher zur ordentlichen Be⸗ ſprengung iſt mit einem Uniernehmer ein Vertrag geſchloſſen. Hiernach har der Unternehmer die Verpflichtung, die Straßen von Morgens 5 bis Abends 8 Uhr ſtaubfrei zu halten, wozu ihm die Sprengwagen (18 Stück) ſeitens der Stadt zur Verfügung genellt und das Waſſer aus den Leitungen der Charlottenburger Waſſerwerke unentgeltlich gegeben wird. Der Unter⸗ nehmer hat die Unterhaltung und Reparaturen an den Sprengwagen und Hydranten auf ſeine Koſten zu bewirken. Die außerordentliche Beſprengung von Straßen hat im Berichtsjahre einen bedeutend größeren Umfang, wie in den Vorjahren angenommen. Die ſtark frequentirten Straßen ſind täglich 1 bezw. 2 Mal geſprengt worden, demgemäß hat ſich auch der Waſſerverbrauch (das Waſſer wird durch Waſſermeſſer entnommen) um 14316 chm erhöht. In Bezug auf die Leiſtungen der Sprengwagen iſt Folgendes auf⸗ zuführen: Die Wagen mir einem Gefäß von 1000 1 Inhalt beſprengen je mit einer Füllung eine Fläche von 1580 bis 1640 qm. Die Wagen mit einem Gefäß von 1500 1 Inhalt beſprengen je mit einer Füllung eine Fläche von 2500 bis 2580 qm. Bei heißem Wetter ſprengt jeder Wagen 26 bis