Bericht des Magiſtrats. Der Flächeninhalt des Gemeindegebiets hat ſich gegen das Vor⸗ jahr um 84 a 17 qm vergrößert. Der Zugang iſt jedoch nur ziffermäßig und lediglich auf die Neumeſſung von Grun dſtückeu zurückzuführen. Der Geſammtflächeninhalt betrug am Schluſſe des Berichtjahres 2091 ha 4 a 47 qm in 9039 Parzellen mit einem Reinertrage von 31 673 Mk. 22 Pf. Hiervon waren 4024 Parzellen mit 1272 ha 86 a 17 qm Flächeninhalt grundſteuerpflichtig, der Jahresbetrag der Grundſteuer betrug 2865 Mk. 12 Pf.; 182 Parzellen mit 157 ha 3 a 80 qm Flächeninhalt waren ſteuerfrei. Wegen ihrer Benutzung zu öffentlichen Zwecken (Wege, Eiſen⸗ bahnen u. ſ. w.) waren ertraglos: 1975 Landparzellen mit 287 ha 88 a 14 qm Flächeninhalt und 115 Waſſerparzellen mit 64 ha 18 a 17 qm Flächeninhalt. Die Zahl der Hofräume betrug 2743 mit 309 ha 8 a 19 qm Flächeninhalt. Die Gebändeſteuerrolle hat ſich in der Anzahl der Nummern von 2062 auf 2216 erhöht. Es waren 3198 Gebäude mit 4% des Nutzungswerthes zu einer Jahresſteuer von 419 897 Mk. 60 Pf. und 2551 Gebäude mit 2% des Nutzungswerthes zu einer Jahresſteuer von 15 991 Mk. 90 Pf. veranlagt — im Ganzen 5749 Gebäude zu einer Jahresſteuer von 435 889 Mk. 50 Pf. Die Zahl der ſteuerfreien Ge⸗ bäude betrug 412. Die Einwohnerzahl ſtellte ſich nach den Feſtſtellungen der König⸗ lichen Polizei⸗Direktion am Schluſſe des Jahres 1892 auf 97 358. Im Jahre 1893 ſind 55 899 Zuzüge und Geburten und 40 914 Abzüge und Sterbefälle gemeldet worden. Der Zugang betrug mithin 14 985 und iſt hiernach die Einwohnerzahl am Schluſſe des Jahres 1893 auf 112 343 geſtiegen. Umzüge innerhalb der Stadt find 16 667 vorgekommen. Das Weitere über die Bewegung der Bevölkerung ergeben die als Anlage 1 abgedruckten Zuſammenſtellungen des Königlichen Statiſtiſchen Amts. Von den Mitgliedern des Magiſtrats⸗Kollegiums hat der Stadtrath Paetſch, deſſen Wahlperiode noch bis zum 31. Dezember 1893 lief, wegen Kränklichkeit Ende September ſein Amt niedergelegt. Ferner lief mit dem Schluſſe des Jahres 1893 die Wahlperiode der nachſtehend verzeichneten unbeſoldeten Stadträthe ab: 1) Dr. Edel, Stadtrath ſeit dem 1. Jannar 1882, 2) Töbelmann, Stadtrath ſeit dem 1. Jannar 1888, 3) Iſaac (als Erſatzmann für den verſtorbenen Dr. Cohn) Stadtrath ſeit dem 30. September 1891. 5 In der Sitzung der Stadtwerordneten⸗Verſammlung am 27. September iſt für den Stadtrath Paetſch der Stadtverordnete Streichan zum unbe⸗ ſoldeten Stadtrath neu gewählt, während die ausſcheidenden Stadträthe auf die geſetzliche Amtsdauer von 6 Jahren wieder gewählt ſind. Die — ſind ſeitens des Herrn Regierungs⸗Präſidenten in Potsdam Die andauernde Vermehrung der magiſtratualiſchen Geſchäfte hat auch eine Vermehrung der Zahl der Magiſtratsmitglieder erforderlich ge⸗ .DWir beantragten deshalb, die Stelle eines beſoldeten und eines Stadtverordneten⸗Verſammlung Stadtälteſten gangen, als ſie beſchloſſen hat, neben einer beſoldeten Stadtrathsſtelle zwei unbeſoldete Stadtrathsſtellen neu zu ſchaffen. Das Gehalt der neu geſchaffenen beſoldeten Stadtraths⸗ ſtelle iſt auf 5400 Mk. feſtgeſetzt Der Magiſtrat beſteht zur Zeit aus 7 beſoldeten Mitgliedern und 12 unbeſoldeten Stadträthen. Das über die Zuſammenſetzung des Magiſtrats angenommene und durch Beſchluß des Bezirksausſchuſſes in Potsdam vom 28. Februar 1894 B. 1080 ge⸗ nehmigte Ortsſtatut hat folgenden Wortlaut: Ortsſtatut der Stadt Charlottenburg, betreffend die Zahl der Mitglieder des Magiſtrats. Auf Grund der §§ 11, 12 und 29 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 wird folgendes Statut feſtgeſtellt: § 1. Der Magiſtrat beſteht vom 1. April 1894 aus: a) 7 beſoldeten Mitgliedern, nämlich dem erſten Bürgermeiſter (Ober⸗ bürgermeiſter), dem zweiten Bürgermeiſter, (welcher unter Anderem die Funktionen eines Kämmerers zu verſehen hat), dem Stadtſyndikus, zwei Stadträthen, zwei Stadtbauräthen, 12 unbeſoldeten Stadträthen. § 2. b) 26. April Das Ortsſtatut der Stadt Charlottenburg vom —g9=Mma 1889 tritt mit dem 31. März 1894 außer Kraft. Charlottenburg, den 17. Februar 1894. Der Magiſtrat. (L. S.) gez. Fritſche. Hirſekorn. Die Wahlen für die neu geſchaffenen Stellen ſind erſt im Bericht⸗ jahr 1894/95 vollzogen. Die Stadtverordneten⸗ Verſammlung hat 17 öffentliche Sitzungen und in Verbindung mit dieſen 13 nicht öffentliche Sitzungen abgehalten. Abgeſehen von den ſtändigen Ausſchüſſen ſind zur Vorberathung von 19 Vorlagen beſondere Ausſchüſſe eingeſetzt. An die Verſammlung ſind 285 Vorlagen, 56 Mittheilungen und 9 Petitionen gelangt, wovon 208 in öffentlicher Sitzung, 22 in nicht öffentlicher und 108 durch Aus⸗ legung gemäß § 20 der Geſchäftsordnung erledigt ſind. Nach dem Ergebniß der Liſte der ſtimmfähigen Bürger für das Jahr 1892 betrug die Zahl der Wähler in der I. Abtheilung 101, der II. Abtheilung 631 und der III. Abtheilung 11015. Bei dieſer Wähler⸗ zahl war es nach den gemachten Erfahrungen nothwendig, für die II. Wählerabtheilung zwei Wahlbezirke zu bilden und für die III. Wähler⸗ abtheilung die bisherigen drei Wahlbezirke zu verdoppeln. Nach vorheriger Auslooſung der in Folge der Erhöhung der Zahl der Stadtverordneten von 42 auf 54 im Jahre 1891 neu gewählten 12 Stadtverordneten auf 1