gungsanſtalt angehören, betheiligt. ſelben betrug 372711 Mk. 50 Pf. und die hiervon zu entrichtenden Jahres⸗ N Das Büreauweſen hat in ſeinen Einrichtungen gegen das Vor⸗ jahr keine organiſatoriſchen Veränderungen erfahren. Die Einheilung der Büreaus iſt ſo getroffen, daß dieſelbe auch bei einer erheblichen Zunahme der Geſchäfte beibehalten werden kann. Dagegen hat die mit der Ver⸗ mehrung der Bevölkerung gleichen Schritt haltende Zunahme der Geſchäfte naturgemäß wieder eine Vermehrung des Beamtenperſonales erforderlich ge⸗ macht. Durch den Etat ſind neun Büreaubeamtenſtellen, eine Kanzliſtenſtelle und zwei Botenſtellen neu geſchaffen. Von den neuen Büreau Aſſiſtenten ſind zugetheilt: je einer den Büreaus 1, II, IIIa, IVv, vI, der Tiefbau⸗Ver⸗ waltung und dem Standesamt und zwei dem Büreau V. — Die auf die Straßenreinigung, das Feuerlöſchweſen und die Anpflanzungen bezüglichen Angelegenheiten wurden bis zum 1. September 1893 vom Büreau 1 be⸗ arbeitet. 3 Dieſelben ſind jedoch zur Erleichterung des Geſchäftsverkehrs vom Büreau 1 abgezweigt und dem Straßeninſpektor (Brandmeiſter) überwieſen. Der Verkehr in der Sparkaſſe iſt ſeit ihrer Einrichtungen im Jahre 1887 fortwährend geſtiegen. Die Spareinlagen hatten Anfangs September bereits die Höhe von rot. 2½¼ Millionen erreicht. — 72 Beiträge bereit erklärt hatten. 31 Beamte und Lehrer, ſo daß am Schluſſe des Berichtjahres 178 Beamte und Lehrer bei der Anſtalt betheiligt waren. Unter dem Zugang befinden ſich zehn bei den ſtädtiſchen wirthſchaftlichen und induſtriellen Anſtalten beſchäftigte Angeſtellte. Dieſelben ſind zwar nach dem Reglement vom 15. Januar 1892 penſionsberechtigt, indeſſen ſtand ihnen bisher ein An⸗ ſpruch auf Verſorgung ihrer Hinterbliebenen nicht zu. Auf ihren Antrag haben die Gemeindebehörden den Angeſtellten die den Gemeindebeamten in Bezug auf die Verſorgung ihrer Hinterbliebenen zuſtehenden Vergünſtigungen ebenfalls zugebilligt. Der Landesdirektor hat die Betheiligung der Ange⸗ ſtellten bei der Brandenburgſchen Wittwen⸗ und Waiſen⸗Verſorgungsanſtalt unter der Bedingung genchmigt, daß für dieſelben die Beiträge von dem Tage ab nachzuzahlen ſeien, von welchem ab ihnen die Penſionsberechtigung verliehen iſt. Hiergegen war nichts zu erinnern, zumal die Betheiligten ſich zur Uebernahme der Hälfte der für ſie bis zum 1. April 1893 zu zahlenden An ſolchen Beiträgen waren für das Rech⸗ nungsjahr 1891,92 559 Mk. 50 Pf. und für das Rechnungsjahr 1892 93 Durchſchnittlich mußten 70 Perſonen abgefertigt werden, eine Leiſtung, welche die normale Arbeits⸗ kraft der vorhandenen zwei Beamten überſtieg. Hieraus ergab ſich die Nothwendigkeit der Vermehrung der Zahl der Beamten und hat die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung deshalb auf unſeren Antrag eine Büreaubeamten⸗ eingegangenen Poſtſendungen 1059 Mk. 38 Pf., auf das Standesamt ſtelle der Gehaltsklaſſe IV vom J. Dezember 1893 ab genehmigt. Die im Laufe des erſten Halbjahres geſammelten Erfahrungen führten aber zu der Erkennmiß, daß für die Steuerverwaltung und für die Armen⸗ wieder eingezogen, ſo verwaltung das Perſonal noch im Laufe des Etatjahres fernerweit ver⸗ mehrt werden müſſe. wurden. Demgemäß bewilligte die Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung zum 1. Dezember 1893 noch 4 neue Büreaubeamtenſtellen, wovon f drei dem Veranlagungs⸗Büreau und eine Stelle dem Büreau IV überwieſen von 6000 Mk. ſind ſomit 1860 Mk. 92 Pf. erſpart. 1892/93 ergiebt ſich eine Minderausgabe von 1027 Mk. 21 Pf. Die Präſentation der Geme indebeamten bei der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗Ordnung iſt bisher vor der Einberufung der betreffenden Anwärter erfolgt. Die Stadwer⸗ ordneten⸗Verſammlung hat jedoch in der Sitzung am 13. Dezember 1893 beſchloſſen: „Der Magiſtrat wird erſucht, die neu anzuſtellenden Gemeinde⸗ beamten der Verſammlung gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗Ordnung erſt dann zu präſentiren, nachdem die einberufenen Anwärter die mit 0 % (1760 Mt. 0 Pf) 2202 M. 60 Pf. gezahlt ſind. ihnen vereinbarten Probezeiten beendet bezw. die vorgeſchriebene Prüfung beſtanden haben.“ Demgemäß wird verfahren. In dem Beamtenperſonal ſind folgende Veränderungen vorge⸗ kommen: 1373 Mk. 50 Pf. zuſammen 1933 Mk. nachzuzahlen. Es ſind im Bericht⸗ jahre überhaupt 28533 Mk. 96 Pf. Beiträge gezahlt. An Porto ſind 4671 Mk. 40 Pf. verausgabt. Davon entfallen auf die ſeitens des Magiſtrares frankirt abgeſendeten Briefe, Packete, Poſt⸗ anweiſungen und Telegramme 3527 Mk. 77 Pf., auf die von außerhalb 84 Mk. 25 Pf. Auf die verausgabten Portokoſten ſind 697 Mk. 56 Pf. daß ſich die wirkliche Ausgabe an Porto auf 3973 Mk. 84 Pf. ſtellt. Für Schreibmaterialien und ſonſtige Verbrauchsgegenſtände ſind 4139 Mk. 8 Pf. Koſten entſtanden. An der im Etat vorgeſehenen Summe Gegen das Berichtjahr Sie iſt darauf zurückzuführen, daß ein nicht unbedeutender Beſtand an Papier aus dem Rechnungsjahre 1892/93 übernommen wurde, zum größten Theil aber darauf, daß zu Umdruckzwecken Papier von geringerer Qualität verwendet wird. Die Lieferung der Schreibmaterialien iſt vom 1. April 1893 ab wiederum auf eine dreijfährige Dauer vertragsmäßig an den Kaufmann 68 Ff. Vorjahr eine Mehrausgabe von 1558 Mk. 25 Pf. ihren Grund, daß ſeit dem 1. Oktober 1893 außer dem bisherigen 1. Neu angeſtellt ſind: Der Feldwebel Haarmann, der Vize⸗ feldwebel und Regimentsſchreiber Hamann und der Vizefeldwebel und Kommandanturſchreiber Pannicke am 1. Mai 1893, der Büreau⸗Aſſiſtent Engel, der Militär⸗Anwärter von Gotzkow, der Schutzmann Wiegner bezahlt erhalten. und der Oberfeuerwerker Leſchke am 1. Juli 1893, der Vizefeldwebel Neumann, der Schutzmann Blohm und der Bezirksfeldwebel Fendt am 1. November 1893, der Vizefeldwebel Kötter, der Militär⸗Anwärter Setz⸗ korn, der Militär⸗Anwärter Hoffmann und der Sergeant und Zahlmeiſter⸗ Aſpirant Uhlmann am 1. Dezember 1893 als Büreau⸗Aſſiſtenten; der Büreaudiener Schul z, der Sergeant Dick und der Bautechniker Montua am 1. Juli 1893 als Bauaufſeher; der Feldwebel Müller am 1. Mai 1893 als Kanzliſt; der Schutzmann Weber am 1. Februar 1893, der Vizefeldwebel Thurack am 1. Juni 1893, der Schutzmann Lukas und der Bizefeldwebel Woltmann am 1. Oktober 1893 als Boten. 2. Ernannt bezw. befördert ſind: Die Büreau⸗Aſſiſtenten Leuk⸗ roth, Schmude, Götze, Juhl. Schmidt, Hartmann, Müller II und der Materialien⸗Verwalter Kambach am 1. April 1893 unter Verſetzung nach Klaſſe III zu Sekretären; die Kanzliſten Grabow am 1. Mai 1893 und Schnelle am 1. Dezember 1893 umter Verſetzung nach Klaſſe IV zu Büreau⸗Aſſiſtenten; der Kanzliſt Bodenſtein am 1. Oktober 1893 zum Inſpektor der ſtädtiſchen Familienhäuſer. 3. Als Supernumerare ſind angenommen: Schinkopf aus Berlin am 4. April 1893, Kemnitz aus Berlin am 5. April 1893, Schaffrath von hier am 3. Oktober 1893. 4. Ausgeſchieden iſt: Der Kanzliſt Scholz am 4. Juli 1893. Bei der Brandenburgſchen Wittwen⸗ und Waiſen⸗Ver⸗ ſorgungsanſtalt war die Stadt Charlottenburg am 1. April 1893 mit 147 Beamten und den an den höheren Lehranſtalten angeſtellten Lehrern, ſoweit dieſelben nicht der Elementarlehrer⸗Wittwen⸗ und Waiſen⸗Verſor⸗ Das geſammte Dienſteinkommen der⸗ beiträge 22362 Mk. 69 Pf. Im Laufe des Jahres betrug der Zugang Hermann A. Weber hier vergeben. An Inſertionskoſten ſind 3000 Mk. 35 Pf. verausgabt, während für das Rechnungsjahr 1892,93 einſchl. für polizeiliche Bekanntmachungen Auf die hieſigen Blätter entfallen 1971 Mk. 67 Pf. und auf auswärtige Blätter 1028 Mk. Da für das Berichtjahr für die Königliche Polizei⸗Direktion Inſertionskoſten nicht mehr zu zahlen waren, ſo ergiebt ſich gegen das Dieſelbe hat darin alleinigen Publikationsorgan „Neue Zeit“ auch die „Charlottenburger⸗ Zeitung“ und das „Neue Intelligenzblatt“ einen Theil der Inſertionskoſten Dieſelben ſind dafür verpflichtet, alle Bekanntmachungen der Stadtaemeinde gleich wie die „Neue Zeit“ aufzunehmen. Es erhalten für die ſechsgeſpaltene Petitzeile: 2) die Neue Zeit 10 Pf., b) die Charlottenburger Zeitung (80 %) 8 Pf., () das Neue Intelligenzblatt (50%) 5 Pf. Die Herſtellung und Lieferung der für die ſtädtiſche Verwaltung erforderlichen Druckſachen und Formulare iſt nach vorherigem Sub⸗ miſſtonsverfahren vom 1. April 1893 ab auf drei Jahre an die Handels⸗ geſellſchaft Münch « Mahr hierſelbſt neu vergeben. Die Vergütigungen für die Formulare und Druckſachen ſowie für das dazu erforderliche Papier werden nach folgenden im Vertrage vorgeſehenen Einheitspreiſen berechnet: 4. Formulare. Preisangabe 1. Für den Satz und Druck für je 1000 Bogen: ℳ. 4) auf 1 Seite des Bogens.. 50 1) auf 2 nebeneinander ſtehende Seiten des Bogens 1 — c) auf 2 hintereinander ſtehende Seiten des Bogens 4 50 d/ auf 3 und 4 Seiten des Boges 5 — II. Für das Schneiden der Formulare, ſobald jeder zuſammengelegte Bogen mehr als zweimal durch⸗ ſchnitten wird, für je 1000 Bogen , — 80 III. Für das Perforiren der Formulare für je 1000 Bogen 1 — B. Druckſachen. I. Für Satz pro I Decimeter: ) für glatten oder gemiſchen Satz in Petit⸗, Borgus⸗, Korpus⸗ oder Ciceroſchrift. „ . — 45 b) für tabellariſchen Sath — 65 4 *