— 1 — Aus der Unfallverſicherung erwächſt der Stadtgemeinde eine von Jahr zu Jahr ſich ſteigernde erhebliche Arbeitslaſt durch die uns laut Geſetz obliegende zwangsweiſe Einziehung der Beiträge und Einforderung der nach dem Bauunfallverſicherungsgeſetz von den enzelnen Bauunternehmern aufzuſtellenden monatlichen Regiebau Lohnnachweiſungen. Ganz beſonders umfangreich ſind dieſe Arbeiten für die Nordöſtliche Baugewerks⸗Berufs⸗ genoſſenſchaft. Bedauerlich iſt hervorgetreten, daß die Feſtſetzung der Renten immer noch in vielen Fällen ſich ſehr verzögert, ſo daß von den Ver⸗ unglückten längere Zeit die Armenpflege in Anſpruch genommen werden muß, oder die )iente iſt ſo niedrig, daß die Armenpflege weiter eintreten muß. Die Stadtgemeinde iſt mit den Arbeitern des Tiefbauamts bei der Tiefbau Berufsgenoſſenſchaft als Genoſſenſchafts Mitglied, mit den Arbeitern des Hochbauamts und der Straßenreinigungs Deputation bei der Nordöſtlichen Baugewerks Berufsgenoſſenſchaft als Regiebau Unter⸗ nehmer betheiligt. Die aus der Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung der Gemeindebehörde erwachſende Arbeitslaſt überſteigt aber noch erheblich die⸗ jenige aus den Unfallgeſetzen. Namentlich das für die Beitragsleiſtung wenig Eingang gefunden. Privilegium aus § 100 e Ziff. 1—3, wonach auch Nichtinnungsmeiſter im Stadtbezirk Charlottenburg bei Streitigkeiten ans den Lehrverhältniſſen dem Schiedsſpruch der Innung (Ziff. 1) bezw. den von der Innung bezüglich des Lehrlingsweſens namentlich betreffs der Prüfungen, erlaſſenen Vor⸗ ſchriften (Ziff. 2) unterworfen ſind und ihnen das Halten von Lehrlingen verboten iſt (Ziff. 3), haben bisher nur 3 Innungen erhalten und zwar die Maler⸗ und die Schmiedemeiſter⸗Innung (letztere erſt ſeit dem 10. Mai 1893) in vollem Umfange und die Barbier⸗ und Friſeur⸗Innung nur dasjenige aus Ziffer 3. Eine Krankenunterſtützungskaſſe für Innungs⸗ mitglieder iſt nur für die Barbier⸗ und Friſeur⸗Innung errichtet. Beſondere Innungs⸗Krankenkaſſen für die von Innungsmitgliedern beſchäftigten Perſonen (§ 73 Kr. Verſ. Geſ.) beabſichtigen die Bäcker⸗Innung und der Innungs⸗ Verein zu errichten, die Verhandlungen ſind aber im Berichtjahre nicht zum Abſchluß gekommen. Geſellenausſchüſſe haben 11 Innungen in ihren Statuten vorgeſehen; 9 gehören weiteren Innungsverbänden, 6 dem hieſigen Innungs⸗Verein (Ausſchuß) an. Der Stadtausſchuß hat im Jahre 1893 7 Sitzungen abgehalten. 8 Von den aus dem Vorjahre als unerledigt übernommenen 7 und den neu feſtgeſetzte Syſtem der Markenverwendung hat im Publikum immer noch Ungemein zahlreich ſind daher die hierbei vor⸗ gekommenen Verſehen, welche darin beſtehen, daß Marken einer niedrigeren Lohnklaſſe oder einer unzuſtändigen Verficherungsanſtalt verwendet ſind. Die Berichtigung der uns zu dieſem Zweck in ſehr großer Anzahl zu⸗ geſandten mit falſchen Marken beklebten Verſicherungskarten erfordert durch die damit verbundenen umfangreichen Korreſpondenzen und protokollariſchen Vernehmungen erhebliche Arbeitskräfte. Nur inſofern iſt eine, wenn auch noch nicht erheblich fühlbare Beſſerung in letzter Hinſicht eingetreten, als die Kgl. Polizei⸗Direktion hierſelbſt nunmehr die bei ihren Ausgabeſtellen zum Umtauſch eingelieferten Karten ſogleich auf die Richtigkeit der ver⸗ mit den Feſtſtellungsverhandlungen ſofort an uns zur Berichtigung abgiebt, während bisher die betr. Karten erſt nach Jahr und Tag uns von den Verſicherungsanſtalten zugeſandt wurden und dann die nothwendige Er⸗ mittelung der Arbeitgeber und auch der Verficherten ſelbſt meiſtens mit er⸗ heblichen Schwierigkeiten und weitläufigen Korreſpondenzen verknüpft war. Reben dieſen Arbeiten liegt uns geſetzlich die Entſcheidung über die Ver⸗ ſicherungspflicht einzelner Perſonen, ſowie der häufigen Streitigkeiten zwiſchen Arbeitern und Arbeitgebern über die Berechnung und Anrechnung der waltung geleiſteten fächlichen Polizeikoſten eine weſentliche Veränderung er⸗ Verſichernngsbeiträge ob, ſowie endlich die Aufnahme der Rentenanträge und die hiermit verbundenen Recherchen. Im vorigen Jahre blieben 3 3 Altersrentenanträge unerledigt, hinzu⸗ wendeten Marten prüfen läßt und die für unrichtig befundenen Karten landwirthſchaflichen Berufsgenoſſenſchaft eingegangenen 268, zuſammen 275 Streitſachen, find 41 durch Endurtheil, 204 ohne mündliche Verhandlung durch Beſcheid und 21 durch Anerkenntniß oder Vergleich oder auf andere Weiſe erledigt, während 9 Sachen als un⸗ erledigt in das nächſte Jahr übernommen werden mußten. Es ſind ferner 430 Schankkonzeſſionen, 1 Konzeſſion zum Handel mit Giften, 3 Kon⸗ zeſſtonen zu Schauſtellungen pp. und 12 Genehmigungen zu gewerblichen und Dampffkeſſel⸗Anlagen ertheilt. Der Stadtausſchuß fungirt außerdem auf Grund des Geſetzes über die landwirthſchaftliche Unfallverſicherung als Sektions⸗Vorſtand der den Stadtkreis Charlottenburg umfaſſenden Sektion II der brandenburgiſchen Als ſolcher liegt ihm neben anderen ſtatutariſchen Verpflichtungen namentlich ob die Wahl der Ver⸗ trauensmänner, die nothwendigen Feſtſtellungen bei Unfällen, die Veran⸗ lagung der verſicherungspflichtigen Betriebe, die Einziehung der jährlichen Umlagebeträge u. ſ. w. Im Berichtsjahre ſind Unfälle nicht zur Anzeige gekommen. Durch das am 1. April 1893 in Kraft getretene Geſetz vom 20. April 1892 betreffend die Koſten der Königlichen Polizei⸗Ver⸗ waltungen in Stadtgemeinden haben die für die hieſige Polizei⸗Ver⸗ fahren. Es ſind nicht mehr wie früher die einzelnen ſächlichen Ausgaben zu beſtreiten, ſondern es wird an Stelle derſelben ein Pauſchalbeitrag ge⸗ gekommen ſind 29, mithin waren zu erledigen zuſammen 32 Alters⸗ betrage von 106 Mk. 80 Pf. bis höchſtens 191 Mk. 40 Pf ſeitens der Ver⸗ ſicherungs⸗Anſtalten bewilligt, während 4 Anträge von denſelben abgelehnt wurden bezw. von uns an dieſelben nicht weiter gegeben werden konnten, weil die Antragſteller die geſetzlich vorgeſchriebenen Nachweiſe für die Renten⸗ berechtigung gar nicht oder nur unvollſtändig beizubringen vermochten. Die übrigen 13 Anträge blieben unerledigt. Zu den im Borjahre unerledigt gebliebenen 2 Invalidenrenten⸗ Anträgen ſind 33 hinzugekommen, ſo daß im Ganzen 35 Anträge zu er⸗ ledigen waren. Hierauf wurden in 16 Fällen Invalidenrenten im Jahres⸗ 5 0 1gli Staatsregierung erklärte ſich jedoch wegen Mangels an geeigneten Militair⸗ berrage von 106 Mk. 80 Pf. bis 127 Mk. 80 Pf. bewilligt. Sechs Anträge wurden von den Verſicherungs⸗Anſtalten abgelehnt und 2 konnten an dieſelben nicht weiter gegeben werden, weil auch hier die Antragſteller die geſetzlich vorgeſchriebenen Rachweiſe für die Rentenberechtigung gar nicht oder nur unzureichend beizubringen vermochten In 4 Fällen ferner ünd die Antrag⸗ ſteller vor Beendigung des Rentenfeſtſtellungs⸗Verfahrens verſtorben und von etwaigen berechtigten Erben Anſprüche nicht erhoben. In 2 Fällen befanden ſich die Antragſteller bereits im Genuß einer aus beſonderen Gründen höheren Altersrente und haben deshalb ihre Invalidenrenten⸗ Anträge wieder zurückgezogen. Die übrigen 5 Anträge blieben am Jahres⸗ ſchluß unerledigt. Während die Altersrenten⸗Anträge gegen das Vorjahr (29: 33) Seec ſind, iſt die Zahl der Invalidenrenten⸗Anträge (33: 26) geſtiegen. Die Zahl der Innungen iſt im Berichtjahre unverändert geblieben. Von den vorhandenen 14 Janungen ſind nach Maßgabe des Geſetzes vom 18. Juli 1881 betr. die Abänderung der Gewerbe⸗Ordnung 6 neu errichtet und § umgeformt. Den Innungen gehörten am 1. Dezember 309 Mit⸗ glieder an, von welchen 286 Lehrlinge beſchäftigt wurden. Es wurden 80 Lehrlinge geprüft bezw. ausgeſchrieben und 25 Geſellen legten die Meiſterprüfung ab. Fachſchulen unterhalten nur 2 Innungen, nämlich die Varbier⸗ und Friſeur⸗Innung und die Schmiedemeiſter⸗Innung. Das leiſtet, welcher für jeden Kopf der Civilbevölkerung nach der letzten Volks⸗ remtenamträge. Hierauf wurden in 12 Fällen Altersrenten im Jahres⸗ zählung 1 Mk. 50 Pf. beträgt. Demnach waren für 75824 Einwohner nach der am 1. Dezember 1890 ſtattgehabten Volkszählung 113736 Mk. Beitrag zu zahlen. Im Vorjahre haben die ſächlichen Polizeikoſten einſchließlich der Koſten des Nachtwachtweſens und nach Abzug der Einnahmen im Ganzen 37669 Mk. 42 Pf. betragen, ſo daß eine Mehrbelaſtung von 76066 Mk. 58 Pf. eingetreten iſt Die ſeitens der Stadtgemeinde geſchloſſenen Verträge über die Miethsräume der in Privatgrundſtücken untergebrachten Polizeibüreaus ſind ſeitens der Königlichen Polizei⸗Direktion übernommen. Für den von der Stadt zu leiſtenden Beitrag iſt auch die Verpflichtung zur Tragung der Koſten des Nachtwachtweſens auf den Staat übergegangen. Die Königliche anwärtern außer Stande, die Verwaltung des nächtlichen Sicherheitsdienſtes zu übernehmen und erſuchte uns deshalb, das Nachtwachtweſen gegen Erſatz der vollen Koſten weiter zu führen, was denn auch bis zum Schluß des Berichtjahres geſchehen iſt. Seitens der hieſigen Königlichen Polizei⸗Direktion wurden 1122 Bauerlaubnißſcheine, 244 Paßkarten, 316 Reiſepäſſe, 319 Jagd⸗ ſcheine, 827 Geſindedienſtbücher und zwar: 162 für männliche Perſonen, 665 für weibliche Perſonen, 671 Arbeitsbücher und zwar: 335 für männ⸗ liche Perſonen, 336 für weibliche Perſonen, 9023 Schiffsausladeſcheine und zwar: 4629 für die Spree und 4394 für den Kanal ausgefertigt. Es wurden ferner 2391 Unterſuchungen von Nahrungs⸗ und Genußmitteln aus⸗ geführt und zwar: 134 bei Müchhändlern, wobei keine Kontravention er⸗ mittelt iſt, 2257 bei Kaufleuten und Händlern, bei welchen 3 Uebertretungen ermittelt ſind. Die Zahl der vorläufigen Straffeſtſetzungen betrug 11280 gegen 9837 im Vorjahre, iſt demnach bei einem Steigen der Einwohner⸗ zahl von 97358 auf 112343 um 0,063 % gefallen. Insbeſondere ſind Strafmandate wegen groben Unfugs 527, wegen Uebertretung des Straßen⸗ Polizei⸗Reglements 5575, wegen Meldekontravention 430, wegen Maaß⸗ und Gewichtskontravention 80, wegen Schul⸗ bezw. Impfverſänmniſſe 644 bezw. 8, wegen ichens und Bettelns 21 und wegen Verletzung der Militairmeldepflicht 76 erlaſſen.